Diskussion:Bundeszentralamt für Steuern
Abteilung Steuern 3
BearbeitenIch habe gesehen, dass die neue Abteilung Steuern III hier noch nicht miteingearbeitet worden ist, habe dies entsprechend des Organigramms mit hineingenommen. (nicht signierter Beitrag von 88.153.82.142 (Diskussion) 10:43, 29. Jun. 2011 (CEST))
Anzahl Beschäftigte
BearbeitenDa auch ich selbst in der Behörde arbeite, weiss ich dass die Mitarbeiterzahl hier deutlich zu gering angegeben ist. Zur Zeit sollte sie bei ca. 1400 Personen liegen (alle Dienstsitze + externe Betriebsprüfer zusammen genommen). Ich ändere dies deshalb entsprechend ab. 10:36, 29. Jun 2011 (ohne Benutzername signierter Beitrag von 88.153.82.142 (Diskussion) )
Dienststellen
BearbeitenIch habe dan Abschnitt "Dienststellen" geändert. Da ich selbst in der Behörde arbeite weis ich ganz genau, dass das BZSt nicht den Hauptsitz in Werth (Westf.) hat sondern in Bonn/Beuel. Außerdem habe ich noch die anderen Dienststellen des BZSt hinzugefügt. --Micha-stark 11:36, 22. Nov. 2006 (CET)
neuer Abschnitt "Kritik" - Bearbeitungsdauer
BearbeitenDie WELT am Sonntag (WamS) berichtete in einem Artikel "Wut auf das Steueramt" vom 18.8.2024 darüber, dass die momentane Bearbeitungsdauer von Erstattungsanträgen durch das BZSt bei bis zu 3 Jahren liegt. Da die Bearbeitungszeit sicherlich erst ab Vorliegen des vollständigen Antrags gerechnet wird, muß berücksichtigt werden, dass bei Erstattungsanträgen für überzahlte KapESt eine Steuerbescheinigung der auszahlenden Stelle, also i.d.R. der Depotbank, nach amtlichem Muster (§ 50c Abs. 3, S. 3 EStG i.d.F. vom 9.6.2021) mit dem Erstattungsantrag einzureichen ist. Diese Bescheinigung wird von der Depotbank erst im März des Folgejahres ausgestellt. Die tatsächliche Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend. Zinsen für die Bearbeitungszeit werden lt. WamS nicht gezahlt! Möglicherweise drohen dem BZSt aber Schadensersatzforderungen der Antragsteller aufgrund des erlittenen Zinsverlustes. --Karl 3 (Diskussion) 10:46, 22. Aug. 2024 (CEST)