Diskussion:Burg Trutzeltz

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Wichtelman derzweite in Abschnitt Weitere Bearbeitung

unerlaubter Zutritt

Bearbeiten

"Es sind in der jederzeit frei zugänglichen offenen Burgruine hauptsächlich die noch gut 10 Meter hoch aufragenden Reste des Wohnturms sowie weitere Grundmauern vorhanden." - vieleicht sollte man den eintrag abändern, da auf http://www.frank66furt.de/burgen/rp/ und http://www.ms-visucom.de/cgi-bin/ebidat.pl?m=g&id=483 steht, dass die burg nicht betreten werden darf, da einsturzgefahr besteht. viele grüße andreas

Wurde offenbar bereits geändert, Du hast aber recht, betreten darf man die Ruine nichtWichtelman derzweite 16:45, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Weitere Bearbeitung

Bearbeiten

Die Burg Trutzeltz wurde aller Wahrscheinlichkeit nach gebaut als eine Bastion für den Blidenbeschuss der eigentlichen Burg Eltz. Dies ist unter anderem aus der Lage der Trutzeltz und der Dicke ihrer Mauern zu entnehmen. Eine genaue Beschreibung dazu befindet sich in dem gelöschten Literatur-Beitrag von Rüdiger Kurth, in dem auch hinsichtlich der Lehensvergabe direkt aus den Quellen (nämlich der eigenen Chronik der Eltzer) zitiert wird. Da das Werk von Kurth aber in der Akademischen Schriftenreihe des GRIN-Verlages enthalten ist, wurde es auf Grund der Vorbehalte gegen diesen gelöscht. Andererseits ist natürlich festzustellen, dass der Inhalt des Buches keinen direkten Eingang in den Text des Lemmas gefunden hatte. Nun besteht hier ein Problem: Wenn ich das Lemma bearbeite (und zum Beispiel diesen merkwürdigen Zahlendreher im letzten Absatz beseitige), so werde ich ja auch Belegstellen anbieten müssen. Die stammen aber zum großen Teil aus dieser Arbeit, denn anderswo habe ich bisher wenig gefunden. Außerdem: warum sollte ich mir die Mühe machen, wenn da schon alles steht? --Ruggero1 17:07, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Jetzt mal Spaß beiseite: Diese sprachlich schwache, schlecht strukturierte Seminararbeit, die wahrlich nur bei Böhme entstanden sein kann, auch wenn der ein netter Mensch sein kann, taugt beim besten Willen nicht als Referenz innerhalb der WP. Auch konnte ich eigentlich keinen eigenen „Forschungsbeitrag“ in der Arbeit ausmachen. Insbesondere taugt die Arbeit auch nicht, um den berechtigten Quellenbaustein zu eliminieren, ganz im Gegenteil ist sie anscheinend Ursache genau dieses Bausteins, wobei das hier nicht und nie gekennzeichnete Zitat sogar eine astreine URV darstellt. Aber davon einmal abgesehen, wird in der Arbeit für diese Aussage eben nicht aus der Quelle zitiert, bestenfalls paraphrasiert, was nicht einmal geprüft werden kann, da keine Referenz angegeben wird. Aber das Werk von Roth ist ja sogar online verfügbar: . --Tusculum 17:46, 11. Mär. 2011 (CET) Dort übrigens geht aus: Die historischen Schriften Georgs des Jüngern zu Eltz 1555, S. 11 hervor, dass Johann 1337 Burggraf Balduins wurde.Beantworten
Dass Balduin von Karl IV. im Jahr 1354, das der gute Balduin ganze 21 Tage erleben durfte, mit Eltz belehnt wurde, wie es die Hausarbeit darstellt, möchte ich in das Reich der Fabel verweisen, solange dafür weder in der Hausarbeit noch hier eine Quelle angegeben wird. Glaubwürdiger ist hingegen, dass Karl IV. 1356 Boemund II. von Saarbrücken mit Eltz belehnte[1]. Nur so als Hinweis auf Qualität und Wertgehalt der Hausarbeit. --Tusculum 20:45, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Es wird nicht funktionieren, für die Hausarbeit eine Relevanz herbeizureden, sofern diese noch keine besitzt. Ein gangbarer Weg ist aber folgender: Die Hausarbeit (oder gute Passagen daraus) mit den darin zitierten Einzelnachweisen in den Artikel einarbeiten. Auf die Weise habe ich auch schon Artikel verfasst, einer davon ist heute sogar Exzellent. Das hat halt den Nachteil, dass der eigene Name nicht in der Literaturliste steht, sondern nur das Pseudonym in der Versionsgeschichte. Dem Artikel könnte es aber womöglich gut tun, gerade hinsichtlich des Mangels an Quellen und des "Lückenhaft"-Bausteines. --Haselburg-müller 22:44, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Das scheint mir die einzige Möglichkeit zu sein, HM; danke für den Hinweis. Auf die Namensnennung in der Literaturliste kommt es nicht an.--Ruggero1 10:20, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Hallo Tusculum, ich konnte mir beim ersten Lesen deines Beitrags ein leichtes Lächeln nicht verkneifen: Du willst doch nicht etwa sagen, dass Karl IV. schon wusste, dass Balduin nur noch ein paar Tage leben würde, als er ihn mit der Burg Eltz belehnte? Wichtelmann hat ja nun auch entsprechend deinen Wünschen den fehlenden Quellenbeleg nachgetragen; eigentlich könnte der Baustein jetzt weg. Oder zweifelst du die Angaben Roths als (Ver-)Fälschung an? Es gibt auch eine einfache Antwort auf deine Anmerkung, Karl IV. habe Boemund II mit Eltz belehnt: Nominell war er ja oberster Lehensherr der Burg Eltz; er hatte schon Balduin damit belehnt und tat es nun auch mit dessen Nachfolger Boemund II, etwas Zeit verschoben zwar, was aber durch seine diplomatischen Winkelzüge verursacht worden sein kann, denn auch der Kaiser war ein alter Fuchs: Er hat sich Boemunds Gefolgschaft durch diese Belehnung gesichert - 1356 ist das Jahr der Goldenen Bulle! --Ruggero1 11:08, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Hallo Ruggero1, den Baustein hatte Wichtelman derzweite gesetzt. Von mir aus kann der raus. Mir ging es vor allem darum, dass Karl IV. am 9.1.1354 die Urkunde ausgestellt hat, Balduin mithin also keine lange Freude daran gehabt haben kann, wenn ihn die Nachricht überhaupt noch zu Lebzeiten oder bei Bewusstsein erreicht hat. Auch fehlte mir in der Tat der entscheidende Einzelnachweis, soweit hatte ich im Roth nicht gelesen. Aber so ist ja jetzt erst einmal alles Bestens. Viele Grüße, --Tusculum 13:40, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Habe den Baustein erst mal wieder entfernt. Danke an alle!Wichtelman derzweite 14:08, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Die Orginalquelle befindet sich in den Balduineen ("Die Balduineen" von Johannes Mötsch: Nr. 2251 mit den entsprechenden Hinweisen auf die Orginale). Ein Abdruck gibt´s bei codex diplomaticus rheno mosellanus CDRM Band 3.2. S. 610, Nr. 418 (gibt´s bei Google books, kann leider auf die schnelle den Link nicht finden). Balduin war übrigens vor seinem Tod auf einem Reichstag in Mainz und hat dort von Karl IV. einen ganzen Haufen von Rechten und Privilegien bekommen (in den Balduineen sind 23 Urkunden von Karl IV. an Balduin aufgeführt, die am 8. und 9. Januar ausgestellt wurden). Balduin schaffte es dann noch nach Hause (nach Trier) und ist dann dort gestorben. Er hat also vor seinem Tod noch eine ganze Menge Zugeständnisse von seinem Verwandten Karl bekommen. Grüße --Schinderhammes 20:03, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Danke für die interessanten Hinweise! Wenn Du bei Gelegenheit den Link mal findest, ich konnte leider auch nichts rechtes dazu finden... Gruß - Wichtelman derzweite 20:11, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten

eBook als Literatur

Bearbeiten

Gehört das ebook (bzw beide Bände) von Roth zum Thema nicht als Literatur hinterlegt? Link Uni-DüsseldorfWichtelman derzweite 18:34, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Klar, mach ruhig, ist ja Dienst am Leser. Grüße, --Tusculum 18:37, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten