Ich widerspreche dem Bürgerverein Rüttenscheid nur ungern, aber das erste Essener Gericht sass in der Abtei - da wurde nichts neu gebaut. Nachzulesen etwa bei Küppers-Braun, Macht in Frauenhand, S. 130ff., wo unter anderem die "Allgemeine Politische Nachrichten" vom 3. Jan 1889 zitiert ist. Genaueres müsste bei Grewel in den Essener Beiträgen 1894 und bei Humann im gleichen Band der Essener Beiträge zu finden sein. -- 80.139.77.33 08:52, 18. Okt. 2011 (CEST)
- Scheint nicht einfach - einmal ist wohl eher das Gericht als solches gemeint, einmal das Gericht als Gebäude nur für diesen Zweck. Deshalb bitte ich den, der es besser formulieren könnte, um Mithilfe.--Wiki05 11:28, 19. Okt. 2011 (CEST)
Ich muss noch mehr mäkeln: Der bunte Kardinal steht nicht auf dem Burgplatz, sondern auf dem direkt angrenzenden Domhof. Der Unterschied ist wegen der Besitzverhältnisse, Baulast und Hoheitsverhältnisse wichtig: Burgplatz ist städtisch, auf dem Domhof regiert das Domkapitel. -- 80.139.67.40 09:00, 19. Okt. 2011 (CEST)
- Guter Punkt, danke, habe ich im Artikel korr.--Wiki05 11:28, 19. Okt. 2011 (CEST)