Bus mit Anhänger gesehen

was ist dass für ein schwachsinn?? in deutschland ist es untersagt mit busanhängern personen zu transportieren... was für ein vollhonk hat dass verfasst?? heute (08.04.2008) habe ich auf den hanauer busbahnhof solch einen bus mit anhänger gesehen (linie 53, wird wohl irgend eine überlands verbindung sein)(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 89.48.6.109 (DiskussionBeiträge) 21:08, 8. Apr. 2008 (CEST))

Ein Bild im Artike zeigt einen Bus samt Anhänger mit deutscher Strassenzulassung. Was gilt jetzt? Erlaubt oder verboten??--92.202.62.222 15:29, 19. Mär. 2012 (CET)
Selbstverständlich erlaubt. Es würde doch niemand wagen, ohne Erlaubnis einen Busanhänger zu nutzen. MfG Harry8 16:28, 19. Mär. 2012 (CET)
Wer lesen kann, ist darüber hinaus klar im Vorteil: Per Ausnahmegenehmigung kann das Führen eines Busanhängers erlaubt werden. Hier besteht also ein Regel-Ausnahme-Verhältnis. Regelmäßig sind Busanhänger nicht zulässig, ausnahmsweise schon. Einfach mal den ganzen Artikel lesen :) Grüße, --krassdaniel (Diskussion) 16:32, 19. Mär. 2012 (CET)

Verbot der Anhänger 1960

Trat das Verbot, Personen in einem Anhänger zu transportieren, sofort in Kraft? Meiner Meinung nach war dem nicht so. Die Verkehrsgesellschaft für den Kreis Lüdinghausen (VGL) hat auf der damaligen Linie 3, die von Olfen über Selm nach Lünen führte, die Personenbeförderung in Anhängern im Abschnitt von Selm nach Lünen auch nach diesem Zeitpunkt fortgesetzt. Ich nehme an, dass es da eine Übergangsfrist gab. Harry8 00:14, 3. Mär. 2010 (CET)

Ja richtig, es gab Ausnahmegenehmigungen! Firobuz 00:27, 3. Mär. 2010 (CET)--
Ergänzung: das Verbot wurde schon 1956 verabschiedet, die Verkehrsbetriebe hatten also vier Jahre Zeit sich auf die Neuerung einzustellen. Quelle: http://www.omnibusarchiv.de/include.php?path=article&contentid=593&page=9 Firobuz 18:46, 21. Mär. 2010 (CET)--
Danke für die Klarstellung mit Beleg! Dann muss die VGL wohl eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, die Anhänger auch nach dem Stichtag noch einsetzen zu dürfen. Harry8 18:54, 21. Mär. 2010 (CET)
All zu streng scheint die Regelung ohnehin nicht gewesen zu sein, immerhin wurde ja 1965 der im oberen Link erwähnte Setra-Zug neu (!) gebaut! Firobuz 19:46, 23. Mär. 2010 (CET)--

Unterscheidung Busanhänger - Trolleybusanhänger

Ich finde es nicht sonderlich sinnvoll, dass hier nichts über Personenanhänger an Trolleybussen (Obussen) mehr steht. Schliesslich bezeichnet das Lemma eine Art von Anhänger und vielfach unterscheiden sich Anhänger für normale Kraftomnibusse und solche für Obusse nicht oder nur minim, vereinzelt werden im selben Betrieb die Anhänger sogar zwischen KOM und OBus getauscht. Ein Beispiel für Anhängerbetrieb an Beiden Arten von Zugfahrzeugen wäre der Betrieb in St. Gallen. Die Anhänger, die aktuellvon Hess gebaut werden, werden ebenfalls hinter Trolleys und Dieselbussen eingesetzt. Deshalb finde ich, dass der Obus mindestens kurz erwähnt werden sollte. -- Re 460 19:36, 22. Mär. 2010 (CET)

Prinzipiell ja, aber ein Mischmasch ist erst recht unübersichtlich. Generell gilt auch hier: Ein Obus ist kein Omnibus, insofern ist ein Obus-Anhänger auch kein Omnibus-Anhänger ;-) Außerdem habe ich ja gestern unter "Siehe auch" explizit nochmal auf das in jüngster Zeit weiter ausgebaute Unterkapitel Oberleitungsbus#Anhängerbetrieb hingewiesen. Ich habe aber soeben noch ergänzt, dass einige Betriebe die Anhänger wechselweise einsetzten. By the way: wo kann man denn was über die Im Bau befindlichen St. Galler Anhänger finden? Würde ich dann auch gern entsprechend ergänzen. MfG Firobuz 20:34, 22. Mär. 2010 (CET)--
Da hab ich mich gestern wohl ein wenig verwirrend ausgedrückt. St. Gallerbus hat keine neuen Anhänger bestellt, die Haben den Anhängerbetrieb in den frühen 90igern aufgegeben. (Einige Bilder von den alten Anhängern findest du hier) Ich meinte die Anhänger von Hess allgemein. Diese sind in Luzern und Lausanne hinter Obussen, an anderen Orten z.B. in Wolfsburg oder in Innsbruck. Meine Meinung ist einfach das der Anhänger das Fahrzeug an sich ist(wobei ich Busanhänger mit Personenanhänger gleichsetzen würde) und hier deshalb beide Formen von Zugfahrzeugen erwähnt werden müsste. Auch nicht erwähnt sind Busanhänger, welche hinter LKWs ihren dienst tun, bekannt sind mir da aber nur Auflieger. Deshalb finde ich, dass man klar zwischen Anhängerbetrieb/Anhängerzug und dem Anhänger an sich unterscheiden muss, der Anhängerbetrieb mit Trolleys hat hier dank dem ausführlichen Hauptartikel wirklich nichts zu suchen -- Re 460 12:52, 23. Mär. 2010 (CET)
Alles klar, hab mich schon gewundert weil St. Gallen doch grad nur DGTs bestellt. Prinzipiell hast du natürlich völlig Recht, Busanhänger und Trolleybusanhänger sind technisch gesehen exakt das Gleiche. Nur wollte ich eben Redundanzen vermeiden, und hab daher hier mal "aufgeräumt" (sorry wenn es dabei ausgerechnet deine Obus-Bilder erwischt hat ;-)). Für die LKWs mit Personenaufliegern gibts übrigens schon den Artikel Sattelzugomnibus nur war er bisher hier nicht verlinkt (hab ich soeben nachgeholt). Firobuz 19:20, 23. Mär. 2010 (CET)--

Ich habe mir erlaubt die Trolleybusbetriebe Luzern und Lausanne wieder im Abschnitt Schweiz zu erwähnen. Theoretisch wäre die Kurzbemerkung unter Anhänger hinter Oberleitungsbussen besser aufgehoben, aber ich war nicht sicher, ob die beiden Städte die letzten sind, die überhaupt noch regulär Anhänger hinter Trolleybussen einsetzen. Aber nach der Einleitung mit "...ist eine Bezeichnung für Anhänger, die hinter Omnibussen oder Oberleitungsbussen eingesetzt werden" sollten die aktuellen Betriebe der Übersicht halber immerhin kurz erwähnt sein. -- Re 460 (Diskussion) 09:29, 31. Dez. 2013 (CET)

Änderungen von Pappnaseölln

Deine jüngsten Änderungen sind teilweise schlichtweg falsch Pappnase Ölln. So behauptest du - ohne jeden Beleg - dass es in Deutschland seit 1905 Busanhänger gibt. Die Quelle besagt aber nur, dass die bayrische Post ab 1905 solche benutzte, nicht mehr und nicht weniger. Hier liegt eine klare Quellenverletzung vor. Man sollte halt besser auf Totalreverts verzichten, das hatte ich nämlich schon einmal korrigiert. Gleiches gilt für den Tippfehler am Anfang des zweiten Einleitungssatzes.

Weiterhin behauptest du in deiner nonchalanten Art (alles was dir nicht gefällt oder du nicht kennst ist immer gleich "Unsinn") dass die Einführung des Fahrgastflusses nichts mit der Abschaffung der Anhänger zu tun hat, mit der zweifelhaften Begründung dass es bei Straßenbahnen "ja auch irgendwie ging". Dies ist falsch. Tatsächlich wurden zu dieser Zeit auch bei der Straßenbahn die alten Zweiachserzüge abgeschafft und durch Großraumwagen oder gleich Gelenkwagen ersetzt. Und zwar aus genau den gleichen Rationalisierungsgründen die auch zur Abschaffung der Omnibusanhänger führten. Zweiachserzüge mit Fahrgastfluss gabs jedenfalls nie.

Drittens frage ich mich, warum das Bild mit dem Fahrradanhänger nicht in den Artikel soll? Der wurde immerhin speziell für den Einsatz hinter Linienbussen konzipiert und zeigt deutlich dass nicht jeder Busanhänger auch ein Personenanhänger ist. Hier mal eine Seite die sich mit solchen Spezialanhängern für Fahrräder befasst: http://www.fahrzeugsysteme.de/Anh%C3%A4nger/Fahrradanh%C3%A4nger/tabid/174/Default.aspx Und sie werden tatsächlich auch als Busanhänger bezeichnet, z. B vom Hersteller Humer oder auch vom Hersteller Riedler oder auch vom Hersteller Lauk. Und das sind alles Fahrzeuge die ganz sicher nicht für den Einsatz hinter Pkws oder Lkws hergestellt werden wie der Artikel aktuell suggeriert.

Viertens bestreitest du dass der Obus ein eigenständiges Verkehrssystem ist, mit der seltsamen Begründung "er fährt ja auch auf Rädern". Nun das ist zweifelsohne richtig, doch anders als ein Omnibus benötigt er eine Oberleitung und ist damit spurgebunden, sprich abhängig von einer eigens für ihn erstelleten Infrastruktur. Eine Bahn fährt schließlich auch auf Rädern, ist aber dennoch kein Omnibus.

Bitte bring das alles wieder selbst in Ordnung, Danke! Firobuz (Diskussion) 23:07, 13. Okt. 2012 (CEST)--

Lieber Firobuz. Deine beiden ersten Punkte habe ich korrigiert, insbesondere Dein Hinweis zur genauen Auslegung von Quellen ist da sehr interessant gewesen.
Komme ich zu Zweitens: Verdrehe mir bitte nicht das Wort im Munde bzw nicht den Sinn des Artikels, bevor ich ihn änderte. Ich habe nämlich nicht behauptet, dass der Fahrgastfluss mit der Abschaffung der Anhänger zu tun hat (hat er aber dennoch nicht), sondern ich habe behauptet: "Seit dem 1. Juli 1960 ist gemäß StVZO in der Bundesrepublik Deutschland die Beförderung von Personen im Anhänger untersagt. Und in diesem Zusammenhang spielt es nun gar keine Rolle, ob irgendwer sie dann auch nicht mehr benutzte, weil sie unpraktisch waren". Deshalb habe ich das geändert.
Deine Annahme, es habe bei Straßenbahnen nie zweiachserzüge mit Fahrgastfluss gegeben, ist falsch. Die TW 231 - 237 der KVAG, gebaut zwischen 1953 und 1956 waren genau solche Einrichtungswagen mit Fahrgastfluss. Sie waren bis 1969 in Betrieb.
Drittens: In enem Artikel, dessen Lemma Busanhänger lautet, ist die Abbildung eines so bezeichneten Fahrradanhängers doch wohl ein Witz, oder?
Viertens: Was Du oben über Obusse schreibst, ist ja alles richtig. Aber mal zwei Fragen dazu: Hast Du schon einmal einen Obus mit Anhänger für Gepäck gesehen? Und: Meinst Du nicht, dass sich der Leser selbst denken kann, dass man Anhänger, sofern Zugeinrichtungen vorhanden sind, auch an Obusse dranhängen kann? Banalitäten? Oder soll ich reinschreiben, dass in diesem Artikel nur Busanhänger behandelt werden, dass es aber auch Obusanhänger gibt, und Du schreibst dann einen Artikel: Obusanhänger nennt man dann so, wenn sie nicht an Busse, sondern an Obusse angehängt werden. ? Ölln 10:45, 14. Okt. 2012 (CEST)
Nun da ist jetzt vieles richtig was du sagst. Aber nicht alles.
  • Fahrradanhänger ist ein ambivalenter Begriff, der eben nicht nur für Anhänger die von Fahrrädern gezogen werden benutzt wird.
  • Obusse ziehen meist keine Gepäckanhänger, sicherlich! Aber aber es gab dennoch welche! Und sogar Postanhänger gabs. Und bei den Personenanhängern gibt es in der Schweiz dann sogar rechtliche Unterschiede. Dort benötigen Autobusanhänger Kraftfahrzeugkennzeichen, Obusanhänger hingegen benötigen keine (zumindest wenn sie nur hinter Obussen eingesetzt werden). Und zwar weil letztere zum Gesamtsystem Obus gehören. Der Obus sollte also - nicht zuletzt aus dem genannten Grund - im Kontext mit Anhängern unbedingt explizit erwähnt werden.
  • Sicherlich spielten Rationalisierungsmaßnahmen bei der Abschaffung der Anhänger ein Rolle, denn viele Betriebe schafften sie ja ab bevor die Beförderung von Personen im Anhänger verboten wurde. Und außerhalb Deutschlands wurden sie ja auch abgeschafft, auch ganz ohne Verbot. Das Argument mit dem Fahrgastfluss ist also nach wie vor richtig, wenn auch für Deutschland nur teilweise zutreffend. Und zu deinen KVAG-Zweiachserzügen mit Fahrgastfluss: Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel, der Normalfall war das jedenfalls nicht... ~~--

Bei Obussen spielen Gepäck- etc anhänger kaum oder gar keine Rolle. Die fahren ja von Station zu Station und jedesmal müsste der Fahrer (oder anderes Personal) aussteigen und be- oder entladen. --RobTorgel (Diskussion) 10:59, 14. Okt. 2012 (CEST)

Fahrradanhänger ein ambivalenter Begriff? - Schaust Du bitte mal schnell unter Ambivalenz nach. Busanhänger übrigens auch, Anhänger für Busse ist richtig, aber wohl nicht gebräuchlich. Was Du hier über Anhänger an Obussen schreibst, bezweifle ich nicht. "Unbedingt erwähnt" werden reicht auch an einer Stelle und nicht dauernd. Wenn Du das mit dem Postanhänger etc weier auführen möchtest: Bitte, gern, solange 1. das bequellt ist und 2. der Sinn entnehmbar ist(!). Bringt mich gleich zum nächsten Punkt: Dass Anhänger zum Transport von Personen den Nachteil hatten, im Stadtverkehr mit einem Schaffner besetzt werden zu müssen, bestreite ich nicht. Das gilt aber auch für Straßenbahnen, vierachsige Beiwagen sind ja zum Teil noch in Betrieb. ABER: So, wie Du das jetzt hier ausführst, stand es nicht im Artikel und ohne Beleg, dass "Busbeiwagen" deswegen abgeschafft wurden: Schall und Rauch. Ölln 19:10, 14. Okt. 2012 (CEST)

Ein paar Missverständlichkeiten...

Hallo, ich bin hier neugierigerweise vom Gelenkbus hierhin gestolpert und über einige Begriffe oder Erklärungen weiterhin, die nicht so ganz glücklich oder sogar falsch formuliert sind. Ich kann da sicher mit Erfahrungen durch eigene mehrjährige Fahrpraxis (bin zwar nunmehr fast nur mit Bus-Oldtimern beschäftigt, wo ein alter Bus-Anhänger von 1955 zu zählt), Studiums-Hintergrund sowie Berichten aus eigener Mitfahrt in so einem "Maxi-Train" beitragen. Folgende Punkte fielen mir auf:

  • Bus-Züge können keine Steigungen oder Gefälle fahren - öhm, wo steht sowas? Natürlich können sie es wie jedes andere Hängergespann auch. Ist nur nicht empfehlenswert und geht auf Dauer auf Fahrzeit- und Spritverbrauch, Antrieb und Bremsen. Extreme Steigungen/Gefälle sind für solche Fahrzeuge zwar alles andere als optimal und möglicherweise ein KO-Kriterium in der Linieneinsatzplanung, aber ich wüßte von keinem Verbot.
  • bei abgehängtem Anhänger senkt sich nicht nur der Kraftstoffverbrauch, sondern auch das Beschleunigungsvermögen steigt enorm - d.h. das Thema "Fahrzeitverkürzung" kommt hier ganz deutlich zum Tragen, weil ein einzelnes Solofahrzeug (dann noch mit der stärkeren Motorisierung) deutlich flotter und wendiger unterwegs ist - auch beim Durchfahren enger Stellen.
  • Es besteht keine Sprechverbindung vom Anhänger zum Fahrer - doch, zumindest in den mitgefahrenen Zügen waren Gegensprechanlagen verbaut. Davor (also vor dem Verbot ab 1960) fuhren Schaffner mit. Wo leidet das subjektive Sicherheitsgefühl, wenn neben der Sprechmöglichkeit auch Monitorüberwachung stattfindet? Letztlich ist das nicht ungefährlicher als ein Gelenkbus oder Doppeldecker. Natürlich spielt die "unmittelbare, körperliche Anwesenheit" von Dienstpersonal (oder anderer "vertrauenswürdiger" Personen) eine Rolle für das Sicherheitsempfinden. Aber das ist ein Faktor von mehreren, neben der Personalwahl selbst, Einsatzgebieten, Fahrgastpublikum... Außerdem ist der Anhänger ja nur für Linienspitzen und Verstärker gedacht, der dann entsprechend stark von Fahrgästen frequentiert wird, außerhalb der Spitze läßt man ihn ja stehen - das ist ja der Vorteil dieser Kombination. Freitagnacht in dunklen, verlassenen Straßen dürfte man solche Gespanne eher selten antreffen.

Wenn da keine Widersprüche bestehen (vielleicht habe ich auch Argumente übersehen), würde ich die entsprechenden Stellen demnächst ändern. Gruß, --Paettchen (Diskussion) 11:07, 6. Dez. 2013 (CET)

Ich seh schon, ich bin etwas spät, da es inzwischen auch schon im Artikel geändert wurde. Aber das mit der Monitorüberwachung und der Sprechverbindung ist durchaus ein Thema. In Luzern gibt es zwar eine Kamera im Anhänger, diese überwacht aber nur den Türbereich. Der Monitor vorne beim Fahrer wurde im Laufe der Einsatzzeit auch so umgerüstet, dass heute wenn die Türen verriegelt sind nur noch die Aussenkameras über den Ecken angezeigt werden, welche dafür sorgen sollen, dass beim Ausscheren des Anhängers Schäden entstehen. Früher wurde der Monitor einfach dunkel. Sprechverbindung gibt es keine, die einzige Möglichkeit mit dem Fahrer in Kontakt zu treten ist ein Alarmknopf in der Mitte des Anhängers, also im Türbereich. Wenn man sich nicht im Türbereich befindet und in eine Notsituation kommt, hat man (ausser dem privaten Handy) keine Möglichkeit, sich bemerkbar zu machen. Noch weniger Kommunikationsmöglichkeiten haben meines wissens die in Lausanne eingesetzten Anhänger aus den 1990er Jahren. Das Argument mit Linienspitzen und Verstärker gilt übrigens bei diesen beiden Betrieben gar nicht, an beiden Orten werden Anhänger auch zu Randverkehrszeiten eingesetzt, in Luzern fahren jeweils die Doppelgelenktrolleybusse sogar um 20 Uhr ins Depot, während die Anhängerzüge auch die Letzten Kurse nach Mitternacht noch bedienen. Die neuen, 2012 ausgelieferten, Anhänger in Zug haben meines Wissens Viedoüberwachung im ganzen Fahrgastraum, aber auch keine Sprechverbindung. Ob der Fahrer vom Arbeitsplatz aus die Bilder aus dem Anhänger sehen kann, weiss ich nicht, allerdings ist eh zu bezweifeln, dass er auf dem Bildschirm während der Fahrt etwas mitkriegt.
Mal abgesehen davon muss eine Gegensprechanlage auch erst erreicht und ausgelöst werden, was bei einem (Doppel-)Gelenkbus oder Doppeldecker nicht nötig ist, solange man genug laut schreien kann, braucht man kein technisches Hilfsmittel, um sich Hilfe vom Fahrer zu holen. Zugegeben, diese "Sicherheit" ist aus der hintersten Ecke im Doppelgelenker oder im Oberdeck des Doppeldeckers sicher subjektiv und auch etwas trügerisch. Und ja, in den Randverkehrszeiten würde man auch meistens im Zugfahrzeug Platz finden, da der Anhänger aber 100% stufenfreie Sitzplätze bietet, ist er aber für gebrechliche Fahrgästen einfacher zu erreichen, gerade, wenn das Zugfahrzeug wie in den oben erwähnten Städten hochflurig ist. Da das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste auch durchaus dazu beitragen kann, dass sie statt dem Bus abends ein Taxi oder den privaten PKW nehmen, ist selbst dieses subjektive Sicherheitsgefühl nicht zu vernachlässigen.
Kurz zusammengefasst tendiere ich dazu, den gelöschten Satz wieder einzuführen, aber etwas zu relativieren, da das Thema für Busanhänger allgemein doch eine gewisse Relevanz hat. -- Re 460 (Diskussion) 09:04, 31. Dez. 2013 (CET)
Hallo Re 460, vielen Dank für die Ausführungen. Leider hatte ich genau bei dem Edit meine Scheuklappenbrille - entgegen meiner sonstigen Gewohnheiten - nicht abgenommen, da mir Erfahrungen aus den Nachbarländern (geschweige denn weltweit) fehlten. Klar ist, daß der Satz dann in differenzierter Form wieder reingehört. Bei O-Bussen ergibt sich (denke ich) die Möglichkeit einer einfachen Trennung nicht, weil a) viel aufwendiger unter Draht rangiert werden muß und b) die Betriebskosten und "Verbräuche" gegenüber einem Dieselfahrzeug deutlich günstiger sind (selbst bei Mineralölsteuerbefreiung des Linienverkehrs in D). In vielen Städten fahren ja auch noch Straßenbahnen mit Hängerzügen, die betrieblich ebenfalls nicht getrennt werden und bis spät in die Nacht im Einsatz sind - meist ohne Fahrgäste. Vielfach sind die Anhänger auf Niederflur umgerüstet, damit sind sie der einzig barrierefreie Teil im Zugverband. Selbst als die "alten Düwags" in vielen deutschen Städten noch zum Alltagsbild zählten, wüßte ich nicht, daß Beiwagen im Planbetrieb abgehängt wurden (wäre auch nur an Wendedreiecken möglich, weder an Stumpfgleisen noch an Kehrschleifen, welche die Rangierarbeit ersparen). Es gab hier immer wieder den Wunsch nach etwas besserer oder deutlicher Abgrenzung zwischen "normalen" Omnibussen und O-Bussen, auch wenn sie sich optisch nur wenig unterscheiden. Die Schweiz hat da sicher eine ganz andere Tradition als Deutschland, wo es a) relativ wenig Obus-Verkehr gibt (spontan fällt mir nur Solingen ein) und b) die Form des Personenanhängers über 50 Jahre verboten war. Daß es dann in anderen Ländern, wo es eine stetige Weiterentwicklung gab, frühere Modelle keine Monitorüberwachung oder Rufmöglichkeit haben, ist nur logisch. Gruß, --Paettchen (Diskussion) 22:11, 2. Jan. 2014 (CET)
Nur ein kurzer Hinweis zu den Straßenbahnanhängern: Die wurden früher an vielen Endstellen immer ab- und wieder ans Zugfahrzeug (nach dem Rangieren) angehängt. MfG Harry8 23:00, 2. Jan. 2014 (CET)
Auf "Uralt-Fotos" sind solche Vorgänge auch noch vielfach dokumentiert, weil die Beiwagen oft hinter Zweirichtern liefen, an der Endhaltestelle aber keine Kehrschleifen sondern Wendestellen mit Haupt-/Nebengleis vorhanden waren, wo man den Beiwagen zwingend umsetzen mußte. --Paettchen (Diskussion) 23:33, 2. Jan. 2014 (CET)

Zulässige Höchstgeschwindigkeit

Wie hier gut zu erkennen ist, ist an dem Busanhänger ein Aufkleber mit der Zahl "80", also zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h, zu erkennen. Stimmen die im Artikel angegebenen 60 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit für Busanhänger noch, oder wurde diese mittlerweile auf 80 km/h angehoben? Letzteres würde mich nicht wundern, auch schon wegen der fortschreitenden Technik und immer besseren Sicherheitsvorkehrungen. --H.A. (Diskussion) 20:51, 10. Okt. 2017 (CEST)

§ 18 Absatz 5 StVO bzw. § 3 Absatz 3 Nr. 2bb StVO hat sich nicht geändert. MEn wäre es denkbar, dass der Anhänger für diese Geschwindigkeit zugelassen ist und hinter einem Pkw, Lkw oder Wohnmobil 80 km/h fahren darf. --nenntmichruhigip (Diskussion) 17:03, 11. Okt. 2017 (CEST)
Hinter einem Pkw? das würde wohl schon aus zwei Gründen scheitern: zum einen, weil der Busanhänger eine andere Anhägerdeichsel (Lkw-Kupplung) hat als für Pkw-Anhängerkupplungen geeignet, zum zweiten bräuchte man dann sehr leistungsstarken Pkw. --H.A. (Diskussion) 12:25, 14. Okt. 2017 (CEST)

Meißen

Im Stadtverkehr Meißen habe ich in diesem Sommer einen Bus mit Anhänger gesehen. MfG Harry8 09:32, 13. Jul. 2018 (CEST)

Zug-ähnliche Gespanne für Stadtbesichtigungen und ähnliches auf Gummirädern

siehe z.B. http://www.dottotrains.com/

Wenn man Anhänger mit Personenbeförderung als Busanhänger bezeichnet, dann handelt es sich hierbei nicht auch um "Busanhänger" im weiteren Sinne? Oder kommt es darauf an, dass das Zugfahrzeug ein Bus ist, also selber Personen transportiert? Meerwind7 (Diskussion) 17:03, 14. Sep. 2016 (CEST)

Grenzwertig, kann man so oder so sehen. Die Dinger werden bei uns hier jedenfalls unter Wegebahn abgehandelt. Darunter durchaus auch Zugfahrzeuge, die mehr als neun Personen befördern und damit strenggenommen tatsächlich Omnibusse sind. Die Traktoren unter ihnen fallen aber ganz klar nicht darunter, sonst wären auch solche Exoten strenggenommen Omnibusanhänger. Ich seh aber noch ein weiteres Problem: Wegebahnen sind in aller Regel kein öffentlicher Nahverkehr, damit besteht aber auch keine Beförderungspflicht. Ohne Beförderungspflicht aber passt die Definition von Omnibus, nämlich "für alle" nicht mehr. Also tendentiell würde ich deine frage eher verneinen, aber man könnte die Wegebahnanhänger ja dennoch hier kurz erwähnen, warum auch nicht... Firobuz (Diskussion) 17:55, 14. Sep. 2016 (CEST)--
 
B1000-Zug in Magdeburg

Es wird noch komplizierter: Solche Touristenzüge sind doch Angebote für alle (nur einem Privatunternehmer steht es frei, zu entscheiden, wen er einsteigen läßt und wen nicht, aber die fahren doch auch oft in öffentlichem Auftrag). Also doch "Omni". Eher besteht keine Fahrplanpflicht, denke ich, z. B. kann die Fahrt bei Sauwetter abgesagt werden. Obige Frage ist schon schwierig, da sie wohl auf Folgendes abzielt: Wenn man einen LKW-Anhänger an einen Traktor hängt, ist der gleiche Hänger dann kein LKW-Anhänger mehr ? Am besten einfach Schwamm drüber.--32 Fuß-Freak (Diskussion) 23:18, 23. Jun. 2023 (CEST)