Diskussion:Bwin.party digital entertainment
undurchsichtig
BearbeitenHallo, irgendwie alles total undurchsichtig. Das Lemma heisst Betandwin.com, Korrekter Titel meint, es müsste bwin heissen, dann ist mal von bwin, betandwin e.K. die Rede, dann wieder BETandWIN.com INT. ENTERT. AG oder auch bwin Interactive Entertainment AG. Steigt da noch einer durch? Wenn ja, dann bitte erläutern, im Artikel. Der Artikel liesst sich teilweise wie eine Pressemeldung, grade die letzten Teile im Absatz "Sonderstellung Deutschland". --84.132.36.204 18:47, 2. Aug 2006 (CEST)
- Stimmt. Das sieht aus, als hätte jemand mit verdammt viel Ahnung etwas geschrieben. Ich vermute mal, dass es von bwin selbst geschrieben wurde. Dieser Artikel könnte genauso auf deren Homepage unter Firmengeschichte stehen. Ich finde den Artikel in seiner jetztigen Form fragwürdig, kann es aber nicht belegen. Auf jeden Fall kein optimaler Wikipedia-Artikel. -- 9. Aug 2006
Sonderstellung Deutschland: DDR-Konzessionen
BearbeitenGelten DDR-Konzessionen auch in Berlin? --83.135.85.255 09:37, 9. Aug 2006 (CEST)
Ausführungen zur Entscheidung des BVerwG
BearbeitenDie Ausführungen zur Entscheidung des BVerwG sind m.E. wohl nicht neutral, Inhaltlich sind sie jedenfalls recht zweifelhaft. Als Belegquellen zu den Rechtsansichten wird auf zunächst eine Seite des BVerfG verwiesen, wo sich die Belegstelle aber nicht finden lässt. Als weitere Quelle wird auf einen Artikel im Rheinischen Merkur von Manfred Hecker verwiesen. Dieser Artikel ist nicht neutral. Der Autor des vermeintlich objektiven Artikels ist der Rechtsanwalt und somit wesentlicher Interessenvertreter des staatlichen Anbieters oddset, der bekanntlich ein Monopol auf Sportwetten in Deutschland anstrebt (unter http://www.sportgericht.de/sportrecht-newstext-6880-.html oder http://www.morgenpost.de/content/2005/01/29/sport/731627.html?send=1 wird ersichtlich, dass Hecker der Anwalt von oddset ist - selbiges ergäbe eine einfache Recherche unter Google). Bwin vertritt zu der Entscheidung des BVerwG eine völlig andere Interpretation (http://www.presseportal.de/story.htx?nr=855378&ressort=3). Unabhängig davon, was nun stimmt, kann es jedoch wohl nicht sein, dass bei einer derart streitigen und existenziellen Frage - es geht hier immerhin um die Frage, ob es ein Staatsmonopol auf Sportwetten gibt - einfach die Ansicht eines eindeutigen Interessenvertreters übernommen wird und als einzige Wahrheit hingestellt wird, ohne überhaupt darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Parteimeinung des staatl. Hauptkonkurrenten oddset handelt. Hierbei scheint es wohl eher um Lobbyarbeit für oddset als um einen neutralen Artikel zu gehen. -- hrtheo, 9.8.06
Link zu bwin.com entfernen?
BearbeitenMüsste nicht der Link zu bwin.com entfernt werden, da mittlerweile Links zu illegalen Sportwetten untersagt sind? 84.153.97.99 17:10, 13. Aug 2006 (CEST)
- wer behauptet dass links verboten sind? (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 80.109.39.189 (Diskussion • Beiträge) P.C. ✉ 09:40, 19. Aug 2006 (CEST))
Kann mal jemand die Einleitung ins deutsche übersetzen? 217.88.188.13 14:29, 14. Aug 2006 (CEST)
Meinung ohne Beleg
BearbeitenDer Teil "Stellung von Betandwin innerhalb der Wettszene" ist eine persönliche Meinung ohne Beleg/Quellenangabe und hat in einer Enzyklopädie nichts verloren. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 80.109.39.189 (Diskussion • Beiträge) P.C. ✉ 09:40, 19. Aug 2006 (CEST))
Die Aussage am Ende des Wikipedia-Artikels, die inhaltlich auf die Behauptung hinausläuft, die gewerberechtliche Erlaubnis von 1990 zum Betrieb der Wettannahmestelle sei widerrufen worden, ist inhaltlich falsch. Das Regierungspräsidium Chemnitz hat ohne Aufhebung der alten Genehmigung die weitere Ausübung des Gewerbes mit sofortiger Wirkung untersagt. In der Untersagungsverfügung wird die Rechtsansicht vertreten, die Genehmigung sei, falls jemals für Oddset-Wetten wirksam geworden, jedenfalls durch Verzicht erloschen, weil die ortsfeste Wettannahmestelle aufgegeben worden sei und ausschließlich Internetwetten vermittelt wüerden. Dagegen läuft inzwischen ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren vor dem VG Dresden.
R. Bornemann, Justiziar der Bayer. Landezentrale für neue Medien
Motive für den Namenswechsel
BearbeitenNeuerdings heißt betandwin ja bwin. Im Artikel steht, dass der alte Name von "vielen als negativ empfunden wurde". Von wem genau und weshalb? Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass es eine Verfügung für die Umbenennung gegeben haben könnte, da der alte Name möglicherweise impliziert, dass man durch das Wetten auf jeden Fall auch gewinnt (vergleichbar damit, dass Zigaretten nicht mehr "light" genannt werden dürfen, um das Rauchen nicht zu verharmlosen). Infos dazu wären toll, natürlich möglichst mit Quelle. --80.137.7.143 16:57, 3. Okt 2006 (CEST)
- Mit Sicherheit wollte man einfach Kreide fressen um, zu zeigen wir sind nicht böse und so weiter, am ende gewinnt eh immer der buchmacher --212.201.24.171 13:20, 1. Nov. 2012 (CET)
Bwin Unternehmen in Deutschland
BearbeitenDas Unternehmen der Gesellschaft Bwin in der BRD ist vollständig gesetzmäßig und beruht auf der Lizenz in Gibraltar, die es möglich macht, Wetten on-line in allen EU Mitgliedsländern anzubieten!
Werbung
BearbeitenDer Artikel sieht zur Zeit aus wie komplette Werbung. --84.58.159.91 12:58, 20. Feb. 2007 (CET)
Nachtrag: Ist es auch, vgl. offizielle Internetpräsenz bwin.ag. --84.58.159.91 13:01, 20. Feb. 2007 (CET)
Sponsorship
BearbeitenBei den gesponsorten Fußballballvereinen fehlen AC Milan und Werder Bremen, bei denen bwin jeweils als Hauptsponsor fungiert. Die zwei Klubs sind bei weitem bekannter als Liberec :) //Zeon, 29:52, 07. Mar. 2007 (CET)
Umbenennung in bwin.party??
BearbeitenDiese Umbenennung (der im Fall des Zutreffens ja noch eine Verschienung folgen müsste) kann ich nicht nachvollziehen. Ist das durch irgendeinen Ticker gegangen? Der von Benutzer:RadSchlag angegebene "Quelle" spricht zwar an einer Stelle von einer bwin.party-Aktie, aber VW heißt ja auch nicht Volkswagen-Vorzugs, bloß weil es Volkswagen-Vorzugsaktien gibt ... Die eigene Webseite gibt so etwas jedenfals nicht her, so dass ich vorerst reverte.--Hagman 15:49, 20. Mai 2011 (CEST)
- So, nach eigenen echerchen im unmittelbaren Umfeld, sieht es wohl so aus: Die bwin Interactive Entertainment AG heißt jetzt bwin Services AG, die bwin International Ltd. heißt jetzt bwin.party services (Gibraltar) Limited. Die Änderung in bwin.party ist für diesen Artikel als nicht korrekt. Hat jemand andere Infos?--Hagman 10:27, 24. Mai 2011 (CEST)
So wie es jetzt da steht ist es aber einfach falsch, denn Bwin notiert nicht mehr an der Wiener Börse. Das sollte schon berichtigt werden. Benutzer:RadSchlag
- komisch und allgemein verwirrend finde ich, dass im Englischen wiki Artikel nirgendwo irgendwas über Österreich steht, nichtmal in der Geschichte..wtf?? Gründung tatsächlich in Österreich? wenn ja warum überhaupt nichts darüber zu lesen im Englischen?? gehört dort nicht sowas hin? --Slighter82 (Diskussion) 18:46, 17. Mär. 2013 (CET)
10-13Mio Kunden
Bearbeiteneinfach mal in einem Absatz 3Mio Kunden gewonnen? (nicht signierter Beitrag von 178.8.213.139 (Diskussion) 05:21, 6. Mär. 2013 (CET))
bwin.party nach PartyPoker Merger
BearbeitenWenn man das deutsche und das englische Lemma vergleicht, denkt man von zwei fast komplett unterschiedlichen Firmen zu erfahren. Ich denke hier fehlen die letzten Jahr Firmengeschichte und die neue Positionierung. --Aeroid (Diskussion) 10:15, 2. Dez. 2013 (CET)
- Zumindest mal grundsätzlich erledigt, auch wenn hier wiederum im Gegensatz zum englischen Lemma die PartyGaming-Seite unterbelichtet bleibt. --Aeroid (Diskussion) 22:48, 5. Dez. 2013 (CET)
888 schluckt Bwin.party
BearbeitenBin auf dem Sektor Glückspielunternhemen nicht sehr bewandert, hab aber diesen Artikel beim morgendlichen Zeitunglesen gefunden. http://derstandard.at/2000019287595/888-blaettert-fuer-Bwin-party-13-Milliarden-hin --com.sebastian (Diskussion) 09:32, 18. Jul. 2015 (CEST)
Weiteres
BearbeitenWieso dürfen Personen, die aus BaWü, Hessen oder Sachsen sind, nicht bei BWin mitmachen? in den deutschen AGBs (siehe hier) habe ich hierzu nichts gefunden. Oder liegt das an der Gesetzeslage? --H.A. (Diskussion) 07:59, 25. Nov. 2017 (CET)