Diskussion:CLOUD Act

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:810D:A040:187C:0:0:0:8063 in Abschnitt Keine Diskussion?
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „CLOUD Act“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Keine Diskussion?

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Das Thema birgt einiges an Sprengkraft in der rechtlichen und praktischen Dimension. Wieso gibt es keine Diskussion dazu?

1. Welche Position nimmt die EU Regierung und die Bundesrepublik dazu ein? 2. Inwiefern ist dies mit der EU-DSGVO und dem BDSG vereinbar? 3. Was ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung? (nicht signierter Beitrag von 2003:DD:BF09:1900:A112:A27D:5F76:A7D2 (Diskussion) 21:03, 20. Feb. 2020 (CET))Beantworten

Ja, das ist erstaunlich, zumal der vertragslose Zustand zumindest von duesem Fachmann als gezielter Vorteil der USA gedeutet wird, dh. es wird ein Kniefall der EU nötig sein, um überhaupt einen Schutz vor den USA zu bekommen: "Auswirkungen auf die Praxis - Zunächst einmal werden die Kompetenzen der US-Behörden ausgeweitet, zumindest die Kompetenz klargestellt. Sie dürfen unter dem Stored Communications Act nun zunächst auf alle ausländische Daten zugreifen. Zudem erzeugt der CLOUD Act Druck auf andere Länder, internationale Abkommen über den Datenaustausch mit den USA zu schließen. Denn nach US-Recht ist dies der einzige effektive Weg, die Daten eigener Bürger vor unbeschränktem Zugriff der US-Behörden zu schützen." https://www.cr-online.de/blog/2018/03/28/krieg-der-daten-kollision-von-eu-dsgvo-und-us-cloud-act/ Weitere Infos: https://netzpolitik.org/tag/cloud-act/ (nicht signierter Beitrag von 92.116.138.62 (Diskussion) 10:46, 19. Apr. 2020 (CET))Beantworten
Ja, schön, und -wie bitte?- bringt das den Artikel weiter? Persönliche Betrachtungen sind hier, in der Wikipedia, fehl am Platze (s.o.)! Ich möchte Dich indes ermutigen, den Artikel entsprechend zu ergänzen, sofern Du solide Belege anführst. "cr-online" (ein gewisser Otto Schmidt steht wohl dahinter) werte ich ebenfalls als Privatsicht, die natürlich statthaft ist (Meinungsfreiheit usw.), indes gemäß den WP-Richtlinien ein aus meiner Sicht zu "schwacher"/unsolider Beleg ist. Gruß, --2003:EE:8717:1700:2D79:9691:BB87:B0E8 22:26, 19. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Ich habe mal einen Abschnitt "Kritik" zugefügt. --2003:EE:8717:1700:2D79:9691:BB87:B0E8 22:09, 20. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Auf der englischen Wikipedia-Seite zu dem Artikel steht "The CLOUD Act received support from Department of Justice and of major technology companies likeMicrosoft, AWS, Apple and Google." Wie ist die Unterstützung der Tech-Companies mit der "Kritik" durch Microsoft vereinbar? Der deutsche Text vermittelt den Eindruck, dass Microsoft dem Cloud-Act kritisch gegenüber steht - der englische Text vermittelt den Eindruck, dass all die genannten Tech-Companies das Gesetz unterstützen. --2001:9E8:3395:5600:9179:77A7:4251:A77 15:27, 18. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Im englischen Artikel ist bei der betreffenden Stelle u.a. diese Quelle genannt: https://slate.com/technology/2018/03/cloud-act-microsoft-justice-department-omnibus-spending-bill.html Dort steht dazu: "The CLOUD Act also provides Microsoft and other tech companies with a legal route through which to challenge a warrant if it requires them to break another country’s laws." --2A02:810D:A040:187C:0:0:0:8063 08:41, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Cloud Act Anwendbarkeit EU

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Der Absatz bezgl. der Anwendbarkeit lediglich auf US-Bürger ist meiner Meinung nach nicht ausreichend ausformuliert. Der sog. Cloud act sieht zwar vor, dass Unternehmen ein Einspruchsrecht gegen die Herausgabe von Daten haben, wenn die Daten Nicht-US-Bürger im Ausland betreffen, aber nur dann, wenn gegen ein lokales Gesetz verstoßen wird (soweit steht es auch im Text). Allerdings gilt dies nur für Länder, die mit den USA ein Abkommen nach dem Cloud-Act abgeschlossen haben (https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/2703 Abschnitt h Absatz 2 ii) Defintion "qualifying countries"). Da dies aber aktuell in der EU und Deutschland nicht der Fall ist, kann hier kein Einspruch eingelegt werden, wodurch die Daten herausgegeben werden müssen. Somit ist der Absatz irreführend, weil eine Herausgabe bei Daten von EU-Bürgern nicht unterbunden werden kann. --178.8.150.242 16:07, 6. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Es steht dir frei, den Absatz zu ergänzen und auszuformulieren. Lg {TheToklDiskE-MailHilfe} 20:15, 6. Mai 2020 (CEST)Beantworten