Diskussion:Camp Reinsehlen

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von AxelHH in Abschnitt Entschädigungslos?

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http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/b3/Camp_Reinsehlen_Kunstwerk_Holzsteg.jpg/120px-Camp_Reinsehlen_Kunstwerk_Holzsteg.jpg zeigt keine Holzstege sonder eien Stuhlkreis aus ueber grossen Stuehlen (nicht signierter Beitrag von 202.41.193.62 (Diskussion) 11:25, 5. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Kann sein, sah aus wie ein Holzsteg. --AxelHH (Diskussion) 20:59, 5. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Entschädigungslos?

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„Dazu mussten Bauern ihr Land entschädigungslos abtreten.“ Das entspricht nicht der damaligen Rechtslage (vgl. [1]). Wenn diese Behauptung nicht belegt wird, muss sie gelöscht werden. Gruß --Malabon (Diskussion) 20:52, 23. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Steht wahrscheinlich so in der Literatur, ich schaue mal nach. --AxelHH (Diskussion) 23:47, 23. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Wird in der Literatur ziemlich drastisch beschrieben, dass das Land abgetreten werden musste und Proteste oder Weigerung vor allem im militärischen Bereich nicht möglich waren, da Diktatur herrschte. In dem o.g. Gesetz geht es um die Wehrmacht, hier hat sich die Luftwaffe ein Gelände beschafft. --AxelHH (Diskussion) 15:58, 24. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Hallo Axel, da kann ich dir nicht zustimmen. Richtig ist sicher, dass die Eigentümer keine Wahl hatten. Aber Entschädigungen - und darum ging es mir - wurden auch damals gezahlt. Die Luftwaffe war eine Teilstreitkraft und gehörte natürlich zur Wehrmacht. Gruß --Malabon (Diskussion) 18:02, 24. Mai 2015 (CEST)Beantworten
In der Literatur heißt es wortwörtlich: "Zahlungen wurden zu damaliger Zeit auch nicht geleistet. Nach dem Krieg in der 50 Jahren konnte geringe Summen ausgehandelt werden". Für mich ist das zunächst entschädigungslos. --AxelHH (Diskussion) 18:34, 24. Mai 2015 (CEST)Beantworten