Diskussion:Candidatus

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Flammingo in Abschnitt Quellen?

Definition "Abschluss"

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Es ist die Frage, was mit "Abschlußprüfungen" gemeint ist. In vielen Geisteswissenschaften war lange Zeit der erstmögliche "Abschluß" die Promotion zum Dr.phil, bevor der Magister (wieder) eingeführt wurde.

Deswegen macht z.B. das hier Sinn: http://web.fu-berlin.de/studber/kleines_funi_lexikon.html

Dort heißt es: "Cand. - Abkürzung für "Candidatus". "Cand. phil.", "Cand. iur." oder "Cand rer.pol." schreiben traditionsbewusste Studierende hinter ihren Nachnamen, wenn sie sich zur Promotion (z.B. zum Dr. phil., zum Dr. iur. oder zum Dr. rer.pol.) angemeldet haben."

Cand.phil bezeichnet demnach eigentlich Promovenden, die Ihre Dissertation eingereicht(!) haben und sich zum Rigorosum oder zur Disputation anmelden.

In Dänemark ist es z.B. anders, dort können Geisteswissenschaftler ihr Studium nach 4 Jahren beenden und sich dann als cand.phil bezeichnen. -- /mkrefft

Auf [1] (Infoseite des Österreichischen Bundesministerium für Bildung) ist zu lesen:

cand. Beschreibung: cand. = Kandidat, d.h. Studierende/r, die/der den ersten Studienabschnitt absolviert hat.

Das wäre dann nach dem Vordiplom, oder? Gilt das vielleicht auch in Deutschland? --Habakuk <>< 09:54, 8. Dez 2004 (CET)

Also das ist keine Seite des Bildungsministeriums, sondern des Arbeitsmarktservice (so heißen jetzt die Arbeitsämter). Wie gut sich die Arbeitsämter mit akademischen Belangen auskennen, setze ich als bekannt voraus. Jedenfalls ist cand. in .at keinesfalls eine offizielle Bezeichnung (hab's bei uns eigentlich überhaupt noch nie verwendet gesehen, in korporierten Kreisen mag das aber möglicherweise auch hierzulande üblich sein).
--Peter Putzer 20:38, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Mir geht diese Cand. Geschichte auch viel zu weit. Inzwischen fangen die Leute schon an sich cand. Dipl.-Soz. usw. zu nennen. In der Medizin wird es üblich sich Dr.cand.med. zu nennen. Für mich ist das wirklich gegenüber Normalbürgern langsam eine Irreführung und Titelerschleichung, weil man es wohl nicht mehr erwarten kann, einen echten Titel zu führen (sich durch einen tollen Titel vom profanen ungebildeten Fußvolk elitär abzuheben). Früher (und ich bin mir nicht einmal sicher, ob es heute nicht rein rechtlich auch noch so ist) war diese Bezaichnung tatsächlich nur denen vorbehalten, die zur ersten Abschlussprüfung *zugelassen* wurden, d.h. also für Juristen zum ersten Staatsexamen, für Mediziner zum letzten Staatsexamen und für Angehörige der Philosophischen Fakultät zum Promotionsverfahren. Bestenfalls könnte man diesen Titel noch benutzen, wenn jemand zum Examensverfahren in einem Magister- oder Diplomstudium zugelassen wurde (obwohl das ja in dieser Bezeichnung gar nicht vorgesehen war, da es diese "modernen" Fakultäten und Abschlüsse "neuer" Definition noch gar nicht so lange gibt). Aber durch die vornehmlich in den 90ern eingeleitete Ausdehnung des Examens in vielen Studiengängen über nahezu das gesamte Hauptstudium, wurde dies ja schon ad absurdum geführt. Wenn man jetzt noch die Bachelor- u. Masterstudiengänge mit einbezieht, haben wir bald nur noch cand.-irgendwas herumlaufen. Das ist schlicht albern. Vor allem dann, wenn man sich ausrechnet und klarmacht, wieviele Semester dann ein Student den (eigentlichen) "Titel" stud.jur., stud.med., stud.phil. usw. benutzt und wie lange den "Titel" cand. (wobei sowohl stud. wie auch cand. ja gar keine Titel, sondern nur B e z e i c h n u n g e n sind!). Der eigentliche Hintergrund, dass die Bezeichnung cand. als Übergang vom Studium (Studenten) zur endgültigen Examinierung (fertig ausgebildeter Examenskandidat, der sich jetzt nun allein und selbstständig abschließend bzgl. seiner wiss. Reife beweisen muss) gedacht war, geht ja völlig verloren. Da es diese Phasen im Zuge verschulter Studiensysteme so nicht mehr gibt, sollte man auch diese Bezeichnungen abschaffen. Zumal, wie erwähnt, diese langsam zum Titelmissbrauch benutzt werden.(nicht signierter Beitrag von 80.143.195.220 (Diskussion) 16:49, 26. Jun. 2005)

Also, die Bezeichnung candidatus führen seit Dekaden schon die Studenten, die die Zwischenprüfung (oder ähnliches) abgelegt und sich im Hauptstudium aufs Examen (oder ähnliches) vorbereiten. Mit dem Doktortitel hat das nichts zu tun, dass sind Doktoranden. Unabhängig davon, ob es ein Titel ist, ist es Tradition. Es sagt nicht mehr aus, als dass man im fortgeschrittenen Studium ist.--FlammingoParliament 16:02, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Titelanmassung?

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Dass sich jeder Student, der das entsprechende Fach, studiert als Dipl.-...(cand.) FH bezeichnen kann, geht meines Wissens aus keinem Hochschulgesetz hervor. Wer diesen Ratschlag befolgt, könnte unversehens eine Strafanzeige wegen Vortäuschung eines akademischen Grades am Hals haben s. § 132a StGB. Falls ich mich irren sollte, bitte Quellen angeben. Danke! -- Noch ein Gedanke, da der Candidatus international ein akademischer Grad ist, könnte jemandem, der einen cand. außerhalb des uni-internen Verkehrs in der Öffentlichkeit führt, evtl. vorgeworfen werden, sich einen zB. dänischen Hochschulabschluss anzumaßen. Vielleicht hat ja mal jemand Lust, sich bei der Kultusministerkonferenz zu informieren, wie es rechtlich um die Selbstbezeichnung als cand. steht? Aufschlussreich wär's allemal.(nicht signierter Beitrag von 213.6.90.211 (Diskussion) 16:34, 11. Nov. 2005)

Da nach deutschem Recht auch die Bezeichnungen ausländischer Grade geschützt sind, kann die Führung des Kürzels cand. außerhalb der Hochschule womöglich rechtlich problematisch sein.
Gibt es auch nur einen einzigen ausländischen Grad, der zufälligerweise ebenfalls mit cand. abgekürzt wird? --Abdull 10:50, 1. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ja, z.B. in Dänemark und Belgien. Brauchst bei google nur cand. und Einschränkung site:.dk eingeben, dann findest du genug Beispiele.--89.51.15.182 04:06, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ich halte das für irrelevant und die StGB-Geschichte für eine Drohung ohne Grundlage. Es ist Tradition, diesen Titel zu führen, nicht als akademischer Titel (vom Bundespräsidenten und Vertretern verliehen - wohl auch in Ö?), sondern als akademischer Grad nur auf dem geleisteten Abschluss (eines Studienabschnitts) beruht. --FlammingoParliament 16:02, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Hi Flammingo, die Grundlage für die rechtliche Problematik ist der § 132a StGB: :"(1) Wer unbefugt 1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft". In Dänemark ist der akademische Grad "cand. psych." (nur ein Beispiel, aus der Candidatus-Liste) das Äquivalent zum Diplom-Psychologen. Rechtlich ist es eindeutig, daß du bestraft werden kannst, wenn du diese Bezeichnung führst. Wenn du auf der Website deiner Uni z.B. als cand.psych. (im Sinne des Artikels) bezeichnet wirst, wie es der Tradition entsprechen mag, ist das übrigens kein Führen, "Führung" setzt voraus, daß man sich selbst als Inhaber eines Grades bezeichnet. Als "stud." kannst du dich immer bezeichnen, das ist kein akademischer Grad und auch nicht verwechslungsfähig mit einem solchen (aber Vorsicht im englischen Sprachraum, wenn du "stud" auf deine Visitenkarte schreibst ;-) ).--89.51.15.173 00:04, 25. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Mit der Visitenkarte habe ich kein Problem, wenn ich da in der Disco bin  ;-) Also es soll hier jetzt wohl bald "studentischer Grad" heißen, um Verwechslungen auszuschließen. Das ist dann eine deutschsprachige (?), Uni-interne Angelegenheit, außerhalb ohne Bedeutung und Konsequenzen (und ein Jahr Gefängnis ist wirklich ein ganz extrem schwerliegendes Schädigen eines anderen mit einem vorgetäuschten Abschluss). Nur ein Status des Studiums. Und hinweisen kann man auch, dass man den nicht "führen", aber "nutzen" kann.--FlammingoParliament 11:29, 25. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Es ist eben kein akademischer Grad (in .de und .at). In .at macht das übrigens kein Mensch, allenfalls in Protokollen von Senatssitzungen u.ä. steht "stud." in der Anwesenheitsliste bei den studentischen Mitgliedern (aber unabhängig vom Studienfortschritt und ohne Fachkürzel).
--Peter Putzer 20:32, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich sammel mal:

  • [[2]] (ja, nicht seriös, aber es ist ein Interesse da, was das bedeutet)
  • hier nutzen das viele, Studentenverbindungen und Institute: [3]

Vielleicht nicht in Österreich, aber etliche machen es in Deutschland. Und kein Mensch redet davon, dass das einklagbar ist! Wikipedia ist doch kein Rechtsanwalt und kein rechtlich verwertbares Lexikon! Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Wie gesagt, das mit studentischer Grad finde ich ja gut--FlammingoParliament 20:40, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Naja, viele. Ein paar, würd ich eher sagen. Wenn man die Suchanfrage etwas konkreter definiert [4] schaut's schon anders aus.
--Peter Putzer 20:49, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Verwendungsbeispiel an der TU Dresden

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An der TU Dresden ist es Usus, im hochschulinternen Alltag Studenten mit Vordiplom per Dipl.-<Fach>.cand. von den "richtigen" Graden und von den Studenten ohne Vordiplom abzugrenzen. Hauptanwendung sind zum Beispiel Personal-Auflistungen der Institute (->HiWis/SHK) oder die Lehrveranstaltungspläne, in denen Tutoren, die sich im Hauptstudium befinden, damit bezeichnet werden. Die Bezeichnung wird dabei von Hochschulseite verwendet, und nicht von den Studenten selbst.

Cand.<Fach>. hab ich dagegen noch nie gesehen. --Schmiddtchen 15:45, 6. Okt 2006 (CEST)

Schau mal hier: http://www.uni-due.de/hft/mitarbeiter.shtml - die Studentischen Hilfskräfte werden hier cand. ing. genannt. Die einen machen's so, die anderen so - die meisten garnicht. --Abdull 10:58, 1. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Mergen mit Studentischer Grad

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IMHO sollte "Candidatus" mit "Studentischer Grad" zusammengeführt werden (mit entsprechenden Redirects). Den dortigen Artikel kann man etwas ausbauen, aber nicht mit der Beispielliste überfrachten. Deren Nutzwert geht gegen Null, denn mit drei Beispielen hätte man denselben Effekt. Comments? --Peter Putzer 20:34, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Tjaaaaa, dann fang ich doch mal an! ;-) Und: Einverstanden. Die Quelle [5] spricht übrigens für den Nutzwert, außerdem dachte ich nämlich selber heute, so eine Liste könnte doch hier stehen. Die Quelle nennt auch die Verwendung als akademischen Grad in Dänemark, aber da die Namen alle Lateinisch sind, macht das ja nichts. Ich glaube, wir hatten jetzt den Konsens, dass betont werden muss, dass "cand", in Deutschland geführt, keine "Bedeutung" hat (wie wolltest du das nennen?). Die Liste hätte ich schon gerne hier, auch mit Übersetzung rer.nat.="rerum naturae" --FlammingoParliament 21:02, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten

"Führung"

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Zitat:

   Wann führe ich eigentlich einen Hochschulgrad ?

Ich führe einen Hochschulgrad, wenn ich die entsprechende Bezeichnung im Umgang mit anderen in Anspruch nehme. Dazu gehört es, mich z.B. als Doktor oder Professor vorzustellen. Ich führe den Grad auch, wenn ich die Bezeichnung auf meinem Briefpapier verwende, im Internet, auf meiner Visitenkarte oder einem Praxisschild. Jeder Eintrag der Bezeichnung im Zusammenhang mit meinem Namen in öffentlichen Registern, auf Urkunden, Werbematerial oder im Telefonbuch ist ein "Führen".

Quelle [6]

Die Definition von "Führung" in dem candidatus-Artikel ist nicht ganz richtig, wenn man sie mit dem obigen Zitat vergleicht. Ich hab ein Universitäts-Diplom, wüßte aber nicht, wem ich damit "weisungsbefugt" sein sollte. Ein Doktor ist mir gegenüber auch nicht "weisungsbefugt". Das einzige Privileg, das ein akademischer Grad tatsächlich verleiht, ist, sich mit diesem Grad zu bezeichnen. Ich erlaube mir mal, das entsprechend zu korrigieren. "Studentische Grade" ist m.E. grenzwertig und gehört zumindest in Anführungszeichen, da diese Bezeichnung im Gegensatz zu akademischen Graden im Hochschulrecht nicht vorkommt. --89.51.15.221 17:36, 10. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Rechtliche Problematik

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im Artikel heißt es "ist die Führung des Kürzels cand. außerhalb der Hochschule womöglich rechtlich problematisch" - ich wüßte nicht, dass der 132a oder sonst eine Rechtnorm nach in und außerhalb der Hochschule unterscheidet. Meines erachtens muss das weg - wenn es problematisch ist, ist es problematisch. Ein besonderes Problem ist noch der cand-ing. Bei den anderen Bezeichnungen könnte man noch die Verwechslungsgefahr bestreiten - also dass z. B. cand. pol. nicht mit dipl-pol verwechslungsgefahr birgt. Beim Ingenieur ist aber auch die Berufsbezeichnugn geschützt. Die Ingenieursgesetze sagen: "Die Berufsbezeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung darf führen, [wer ein techn. oder naturw. Studium abgeschlossen hat]" (hier RLP, andere Bundesländer analog oder sogar wörtlich gleich). Cand-Ing ist aber eindeutig eine Wortverbindung von Ingeneur.(nicht signierter Beitrag von 134.95.200.20 (Diskussion) )

"cand" ist ja eher eine Einschränkung sozusagen - "Ich bin nach Abschluss" = "Kandidat für"=cand (der Rest ist wirklich nicht fertig, ziemlich seriös klingend für so einen Spaß wie inofizielle Selbstbezeichnungen --FlammingoParliament 11:54, 18. Dez. 2006 (CET)Beantworten
@134.95.200.20 Cand.pol. ist nicht deswegen ein Problem, weil man es mit dem "Dipl.-Pol." verwechseln könnte (?!), sondern weil Cand.pol. (und andere "cand.") ein dänischer akademischer Grad ist! Liest eigentlich niemand den Text? Das mit dem Ing. sehe ich auch so. Kleiner Tipp: Man könnte mal beim Wissenschaftsministerium eines Landes per e-mail nachfragen, ob die Selbstbezeichnung als "Cand." rechtlich problematisch ist oder nicht. Die Antwort könnte in der Diskussion gepostet werden und der Artikel ggf. entsprechend korrigiert.--89.51.3.84 01:59, 19. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Den Artikel lese ich schon ;-) Die Verwechslungsgefahr mit ausländischen Graden ist sicher ein Problem, schließt aber eine Verwechslungsgefahr mit inländischen Graden nicht aus. Ist beides eine mögliche Argumentationslinie. Wobei ich die Verwechslungsgefahr mit Diplom-Graden auch nicht wirklich gegeben sehe, wie geschrieben.
Nachtrag: §132a unterscheidet zwar nicht zwischen in- oder außerhalb der Hochschule, aber zwischen befugt und unbefugt. An vielen Hochschulen gibt es formale Vorschriften für Diplomarbeiten, nach denen man sich als Diplomand auf dem Deckblatt als "cand.xxx. xxx xxx" zu bezeichnen hat. Auch wenn sich Mitglieder einer Studentenverbindung untereinander als cand.xxx. bezeichnen, ist das wohl kein "Führen", fällt somit nicht unter §132a StGB. Anders sieht es aus, wenn sich z.B. ein Medizinstudent als cand.med. im Telefonbuch eintragen läßt.--89.51.15.218 17:22, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Also zu den "vielen Hochschulen", an denen es "formale Vorschriften" für das Führen eines "cand. xxx" gibt, hätte ich jetzt zumindest gern ein Beispiel.
--Peter Putzer 20:33, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten

S'il vous plaît: Gestaltung der Titelseite einer Diplomarbeit:


___________________________________________________________________

___________________________________________________________________ (Thema)


Diplomarbeit




Im Fach ______________________________________________________ (Bezeichnung gemäß Studienordnung)

Prüfer ______________________________________________________

Institut ______________________________________________________


Vorgelegt von cand. oec. troph. ______________________________________

Kiel, im ______________________________________________________ (Monat, Jahr)

http://www.uni-kiel.de/agrarmarketing/vorlesung/Info1.htm

Das xxx war natürlich als Platzhalter, nicht als Fachrichtung gemeint :-). Im übrigen bin ich kein großer "candidatus-Fan", wie du mir vielleicht unterstellen magst. Ich finde es eher etwas unverschämt, wenn manche Leute sogar als Dipl.xxx (cand.) auftreten, weil eine Inflation von Pseudotiteln die echten Diplomgrade entwertet. Eine "Spaßbezeichnung" ist sowas sicher nicht. --89.51.15.195 17:54, 21. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Dipl.xxx (cand.) ist ganz sicher eine unberechtige Titelführung, das es wohl analog zu Dipl-BW (VWA) etc., wo ja auch gilt, dass ein Klammerzusatz die Verwechslungsgefahr nicht ausschließt. Im übrigen ist die interpretation von cand. als Candidatus ja auch nicht zwangsläufig, es könnte ja auch das Diplom candesiologischer Fachrichtung sein. Die Entschuldigung, es sei ja nur ein Spaßtitel o. ä. zieht nur begrenzt - juristisch gibt es keine Spaßtitel und Führung ist Führung und unberechtigt ist unberechtigt. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 134.95.200.20 (DiskussionBeiträge) )
Nenn mich kleinkariert, aber unter "formale Vorschrift" hab ich mir nicht einen schwindligen Leitfaden eines einzelnen Lehrstuhls aus dem Jahr 1997 vorgestellt.
--Peter Putzer 11:38, 22. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Addendum: Eines nicht mehr existenten Lehrstuhls ([7]).
--Peter Putzer 11:41, 22. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Hi Peter Putzer, ich hab das Beispiel mit google-Suche gefunden, es gibt eine ganze Menge (einfach google-Suche mit den drei Begriffen: Diplomarbeit cand. Name. Mit "formale Vorschrift" hast du vielleicht recht, ich werde auch nicht stundenlang im Netz nach so etwas suchen. Zumindest zeigt das Beispiele - und andere, via google leicht zu findende, daß die Verwendung an Unis zumindest kein Hirngespinst ist, sondern (teilweise) beim Einreichen von Diplomarbeiten, wenn nicht vorgeschrieben, so doch erwartet wird.--89.51.15.207 17:17, 22. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Mir ist schon klar, wie man Google bedient, aber ich hab ja auch keine Behauptung aufgestellt. Weiß nicht, ob das Du warst (andere IP), aber derjenige, der etwas behauptet, muß es hier auch belegen. Niemand hat behauptet, daß die "Verwendung" ein Hirngespinst wäre, aber "formale Vorschriften", also eine offizielle Legitimation seitens einer Uni, sind etwas anderes, als ein alternder Professor, der vor zehn Jahren einmal eine Vorlage für eine DA-Deckblatt ins Netz gestellt hat. Viele Professoren haben heutige rechtliche Rahmenbedingungen nie ganz nachvollzogen (oder sich ohnehin nie dafür interessiert) und "leben" noch in ihrer eigenen Sozialisation als Studierende.
--Peter Putzer 20:03, 22. Dez. 2006 (CET)Beantworten

"Viele Professoren haben heutige rechtliche Rahmenbedingungen nie ganz nachvollzogen (oder sich ohnehin nie dafür interessiert) und "leben" noch in ihrer eigenen Sozialisation als Studierende." 100% einverstanden. Das mit den "formalen Vorschriften" war auch nie in dem Sinne gemeint, daß das Kürzel cand. offiziell legitimiert wird, sondern mehr in dem Sinn, daß manche Fachbereiche bei Diplomarbeiten erwarten, daß bestimmte formale Standards eingehalten werden (v.a. bezüglich Layout, Zitaten etc., auch hinsichtlich von Bezeichnungen wie stud., cand.). Mit einer "Befugnis zum Führen" hat das tatsächlich nichts zu tun.--89.51.15.213 20:30, 22. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Vorschlag: Begriff "Führen" löschen, und vielleicht kann sich der Artikel beziehen auf [8]:stud. - (lat. studiosus) Abkürzung für Studierender, kann bei der namensangabe in Verbindung mit der Fachabkürzung vorangestellt werden, z. B. stud. jur., stud. phil., stud. psych. - Dazu die Betonung, das "stud.phil." nicht mehr ist als auf lateinisch "Philosophiestudent" (Fakultät, nicht das Fach sind gemeint) (Formulierung für cand phil muss daran angepasst werden). Und: "Muss man nicht benutzen, darf man aber, heißt aber nur Student der Fakultät und nicht mehr" so verpacken, dass die Juristen zufrieden sind. P.S.: Die Dänen, so es bei ihnen tatsächolich so ist (Quelle?) werden wohl ein Zertifikat verlangen, dass es für studentische Grade (Fachbezeichnungen) ja nicht gibt--FlammingoParliament 12:35, 22. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Bei den Dänen ist der Candidatus keine Zwischenprüfung, sondern das Äquivalent zum deutschen Diplomgrad und wird somit durch eine Verleihungsurkunde verliehen. Quelle: www.anabin.de (deutsches NARIC) auf Dänemark durchklicken. Übrigens sind akademische Grade im Ausland ein sehr weites Feld, mit dem deutschen System oft überhaupt nicht vergleichbar, nur weil das deutsche HRG keine Hochschulgrade für Zwischenprüfungen zuläßt, muß das im Ausland noch lange nicht so sein.

Der Begriff "Führen" meint eigentlich nur, sich als Inhaber eines Grades in der Öffentlichkeit zu erkennen geben. Daher ist mit dem öffentlichen Verwenden des Kürzels cand. in Zusammenhang mit dem eigenen Namen bereits der Tatbestand des Führens erfüllt. Wird das Kürzel aber hochschulintern gebraucht, ist das womöglich kein "Führen" (weil nicht öffentlich). Näheres dürfte hier zu finden sein: Wolfgang Zimmerling: Akademische Grade und Titel: die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für das Führen inländischer und ausländischer Grade und Titel. O. Schmidt, 1995 Vielleicht wäre es aber doch am einfachsten, mal ein Wissenschaftsministerium zu der Führung des "cand." zu befragen: z.B. http://www.innovation.nrw.de/Service/Kontakt/index.asp . Die Leute werden schließlich dafür bezahlt, solche Fragen zu beantworten. Ich selbst stell die Frage aber nicht, will mich ja garnicht cand. nennen. --89.51.15.207 17:17, 22. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ach, stimmt ja, Unter-Abschlüsse der Unis VOR den Graden Dipl/Staatsexamen sind ja eh nicht bundesübergreifend anerkannt, nur auf Antrag können "Leistungen als gleichberechtigt anerkannt" werden (etwa bei Wechsel der Uni). Ergo treffen diese Argumente doch gar nicht zu, denn die Grade beziehen sich nur auf eine Uni und sind nicht übertragbar, im Gegensatz zu dem Abschlussgrad des DAAD. Nicht übertragbar, nicht problematisch. :-) (wdh: wir streichen "führen")--FlammingoParliament 21:34, 22. Dez. 2006 (CET)Beantworten
hi flammingo, du hast da etwas falsch verstanden: Es gibt keine "Unter-Abschlüsse". Bitte § 18 und § 19 HRG einsehen, die Verleihung eines Hochschulgrades (= akademischen Grades) setzt den berufsqualifizierenden Abschluss eines Studiums voraus. Für Zwischenprüfungen gibt es keinen Hochschulgrad in D-Land. Das Staatsexamen ist kein akademischer Grad. Wie kommst du darauf, daß der DAAD (Deutsche Akademische Austauschdienst) "Abschlussgrade" verleiht ?!? :-/
Zu den Änderungen im Artikel: "In z.B. Dänemark [1] baut der "cand." auf ein Bachelorstudium auf und bildet ein Äquivalent zu Diplom und Magister Artium." falsch, der dänische cand. ist einstufig (wie Dipl. in D) und baut nicht auf einem Bachelor auf.
"Die Verwendung der Bezeichnung "stud.***." oder "cand.***." ist im Privatgebrauch legitim, solange keine Täuschung anderer nachzuweisen ist." - Im Privatgebrauch kann man sich aber auch als Doktor bezeichnen, auch wenn man keiner ist. :-|

- --89.51.15.168 00:48, 23. Dez. 2006 (CET) PS: Flammingo, falls dein letzter Beitrag irgendwie satirisch gemeint sein sollte (von wegen "Unter-Abschlüsse", "Leistungen als gleichberechtigt anerkennen", "bundesübergreifend", "Abschlussgrad des DAAD"...), schreib doch einfach in den Artikel was du willst... :-/ --89.51.15.168 01:17, 23. Dez. 2006 (CET)Beantworten

1) ZP/BA bezieht sich auf ein anderes Problem, nämlich wie sich die neue Ordnung in der Bezeichnung umgesetzt wird. Eine Zwischenprüfung schließt übrigens etwas ab (Grundst.), ist aber kein Studienabschluss, ich habe leider kein HRG bei mir, und "Berufsqualifikation" habe ich nicht gesagt
2) Weil das auf deren Seite versprochen wird, a.a.O. Bsp [9] (wie viele Länder haben das überhaupt, nur die Dänen? (Quellen), sonst sollte das noch eingeschränkt werden)
3) Das Zweite verleiht auch keinen Grad, sondern eine Lehrberechtigung, und beides sind aber dennoch Abschlüsse! Was meinst du??
4) Äquivalent war ein Zitat von dort.
5) Eben. ;-) --FlammingoParliament 01:31, 23. Dez. 2006 (CET) (P.S.: Wenn das mit dem nutzen-nicht-führen klar ist, kann dieser Versuch von Äquivalenten (inkl. DK) ja angegangen werden? Es muss klar sein, dass man sich immer als stud.rer.nat. etc bezeichnet hat in D etc und das auch so bleiben wird - diese dk-Sache ist reine Info über verwandte Formen, und wann man sich ~ nennen darf und wann nicht!)Beantworten
Womit wir wieder beim Ausgangsproblem sind. EIne "Nutzung" außerhalb meiner sehr engen persönlichen Freunde ist eine "Führung" des Grades. D.h. ich kann groß "cand. foobar" auf ein Plakat schreiben und damit meine Wohnung tapezieren, OK. Aber wenn ich's auf das Türschild schreibe, ist es schon nicht mehr OK (als Beispiel). Die Trennung ist da sehr schwierig. In .at wurden auch schon Leute wegen illegaler Führung von akademischen Graden verurteilt, die sich "nur" nicht entsprechend gegen die Verwendung seitens Dritter (Kolleg/inn/en, Vorgesetzte) gewehrt hatten (well, zumindest war das die Verteidigungsstrategie).
--Peter Putzer 08:18, 23. Dez. 2006 (CET)Beantworten
@flammingo: schau dir bitte mal die Quellen richtig an. Deine letzten Änderungen sind falsch und konfus. Der DAAD verleiht keine akad. Grade, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage! Anabin ist eine Informationsseite (!!) über internationale akad. Abschlüsse und gehört auch nicht zum DAAD! Anabin verleiht keine Abschlüsse!! "So sind beispielsweise die Bezeichnungen cand. med., cand. psych. oder cand. ing. vom DAAD verliehene Abschlüsse." Falsch! "...ist die Führung des Kürzels cand. nicht möglich..." Falsch! Die unbefugte Führung ist untersagt! Wem in Dänemark der cand. verliehen wurde, der darf diesen selbstverständlich in Deutschland führen!! Daß der DK-cand. auf einem Bachelor aufbaut, hast du fälschlich in die Liste hineininterpretiert, der cand. folgt in der Liste auf den Bachelor, da diese alle dänischen akademischen Grade alphabetisch sortiert und C auf B folgt !!! "[cand.] stellt keinen von einer staatlichen Behörde oder Hochschule verliehenen Titel oder akademischen Grad dar." hast du mit der Begründung "unbelegt" entfernt. In bezug auf Deutschland ist dieser Abschnitt absolut richtig und auch wichtig! In §§18,19 HRG (siehe unten) wird kein candidatusgrad aufgeführt. Belege bitte, von welcher Stelle der cand. in Deutschland verliehen wird, wenn du immer noch dieser Meinung bist.--89.51.15.200 16:52, 23. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Quellen?

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Ein paar zitierfähige Quellen wären jetzt noch nett - ich bin durch die Diskussion hier noch nicht überzeugt ;-) --Habakuk <>< 12:39, 23. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Quellen wofür? - Eine seriöse Quelle dafür, daß cand. in Deutschland kein akademischer Grad ist, ist das HRG, §§ 18 und 19 (auch im Internet einsehbar: http://bundesrecht.juris.de/hrg/index.html#BJNR001850976BJNE003505320).

Daraus geht bei gründlichem Lesen hervor, daß in D-Land für Zwischenprüfungen kein Hochschulgrad verliehen wird, sondern nur für einen berufsqualifizierenden Abschluss (BA, MA, Dipl., M.A.). - Für den Begriff "Studentische Grade" wirst du keine Quellen finden außer ein paar Wikipedia-Artikeln (sic!) - Daß der cand. in Dänemark ein akademischer Grad ist, und zwar für den berufsqualifizierenden Abschluss eines Hochschulstudiums (äquivalent dem Uni-Diplom), geht aus der Quelle www.anabin.de http://213.157.12.18/scripts/SelectLand.asp?SuchLand=13&MyURL=lstAbschluss.asp hervor. - Daraus ergibt sich zwangsläufig die Problematik: Lt. § 132 a StGB ist das unbefugte Führen auch ausländischer akademischer Grade ein strafbares Vergehen. Da cand. wie nachgewiesen ein ausländischer akademischer Grad ist, können nur Personen, denen dieser Grad ordnungsgemäß verliehen wurde, diesen befugt führen; ergo ist die an deutschen Universitäten teilweise gängige Bezeichnung cand. für Prüfungskandidaten/Studenten mit bestandener Zwischenprüfung nicht führbar, da sie nicht ordnungsgemäß verliehen wurde (wieder siehe §§ 18 und 19 HRG: es gibt keine Rechtsgrundlage für die Verleihung von Hochschulgraden für Zwischenprüfungen), aber mit einem akademischen Grad (cand. ...) verwechslungsfähig ist. Letzte Frage: Was ist "Führen"? Dazu sagt die Quelle http://www.berlin.de/sen/wissenschaft/studium/anerkennung/allgemhg.html : 1. Wann führe ich eigentlich einen Hochschulgrad ? 2.Ich führe einen Hochschulgrad, wenn ich die entsprechende Bezeichnung im Umgang mit anderen in Anspruch nehme. Dazu gehört es, mich z.B. als Doktor oder Professor vorzustellen. Ich führe den Grad auch, wenn ich die Bezeichnung auf meinem Briefpapier verwende, im Internet, auf meiner Visitenkarte oder einem Praxisschild. Jeder Eintrag der Bezeichnung im Zusammenhang mit meinem Namen in öffentlichen Registern, auf Urkunden, Werbematerial oder im Telefonbuch ist ein "Führen". Bis jetzt nachvollziehbar? Die offenbleibende Frage ist, ob die Verwendung der nicht offiziell verliehenen Bezeichnung cand. im hochschulinternen Gebrauch ein Führen darstellt oder nicht. Die im Artikel vorhandene Unterscheidung zwischen "Verwendung als Selbstbezeichnung" und "Verwendung als Titel" hilft nicht weiter. --89.51.15.200 16:12, 23. Dez. 2006 (CET) @Habakuk: Zufrieden mit den Quellen?Beantworten

Nicht wirklich. Wikipedia ist gedacht zur Theoriedarstellung und nicht zur Theoriefindung. Fakt ist, das dieser "Titel" an einigen Hochschulen verwendet, aber nicht verliehen wird. also ist es kein titel sondern eine Bezeichnung? Und das ein außländischer akademischer Grad ebenso "ausschaut". Wenn es jetzt einen ausländischen akademischer Grad mit der Bezeichnung Herr geben würde, dürfte ich mich dann nicht mehr "Herr Maier" nennen? Also die Quelle die ich mir wünschen würde (weil gerade Weihnachten ist ;-) ist die, dass ich mich nicht als "cand. irgendwas" bezeichnen darf. --Habakuk <>< 18:04, 23. Dez. 2006 (CET)Beantworten

weil gerade Weihnachten ist ;-): § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

 	1. 	inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
 	2. 	die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
 	3. 	die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
 	4. 	inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html

"Fakt ist, das dieser "Titel" an einigen Hochschulen verwendet, aber nicht verliehen wird." na, das ist doch schon etwas. "Und das ein außländischer akademischer Grad ebenso "ausschaut" noch ein Fakt, danke.

Da es unbestritten ist, daß der cand. ein dänischer (=ausländischer) akademischer Grad ist, darf eine solche Bezeichnung nur befugt geführt werden, also wenn sie dir rechtmäßig verliehen wurde. Das ist keine Theoriefindung, sondern geht aus dem Wortlaut der o.g. Rechtsvorschrift eindeutig hervor. --89.51.15.214 19:34, 23. Dez. 2006 (CET)@habakuk: zufrieden? "Wenn es jetzt einen ausländischen akademischer Grad mit der Bezeichnung Herr geben würde, dürfte ich mich dann nicht mehr "Herr Maier" nennen?" bißchen an den Haaren herbeigezogen, oder? Wenn Bluejeans eine ausländische Amtskleidung sind, darf ich dann keine Bluejeans mehr tragen? naja...--89.51.15.214 19:53, 23. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Was ist "Führen" im StGB? --FlammingoParliament 21:12, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Zitat: "Was ist "Führen"? Dazu sagt die Quelle http://www.berlin.de/sen/wissenschaft/studium/anerkennung/allgemhg.html : 1. Wann führe ich eigentlich einen Hochschulgrad ? 2.Ich führe einen Hochschulgrad, wenn ich die entsprechende Bezeichnung im Umgang mit anderen in Anspruch nehme. Dazu gehört es, mich z.B. als Doktor oder Professor vorzustellen. Ich führe den Grad auch, wenn ich die Bezeichnung auf meinem Briefpapier verwende, im Internet, auf meiner Visitenkarte oder einem Praxisschild. Jeder Eintrag der Bezeichnung im Zusammenhang mit meinem Namen in öffentlichen Registern, auf Urkunden, Werbematerial oder im Telefonbuch ist ein "Führen"."
Der Begriff "Führen" ist im StGB selbstverständlich nicht erläutert, aber du kannst davon ausgehen, daß die Definition auf der Site des Berliner Senats (=Gesetzgeber) zutreffend ist.--89.51.15.174 21:48, 8. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Tja, die Berliner hatten wir schon oft, kenne ich sehr gut, s.o., aber ich bin nicht überzeugt, dass alle unter "Führen" dasselbe verstehen! Vielleicht ein Rechtslexikon, irgendwer? googlen hilft meist nicht weiter!--FlammingoParliament 12:34, 10. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Wenn du was gegen die Berliner Regierung hast, bring du doch mal eine seriöse Quelle bei, die "Führen" anders definiert (wie eigentlich?). --89.51.3.75 15:59, 10. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Als Antwort ist vielleicht die Beachtung der Frage sinnvoll:Was ist "Führen" im StGB? --FlammingoParliament 21:12, 5. Jan. 2007 (CET), gerne wiederholt von FlammingoParliament 00:49, 12. Jan. 2007 (CET), und meinetwegen wird der Begriff ganz aus dem artikel gelöscht.Beantworten

Diese Diskussion war bislang nicht sehr erfolgreich; oben wurde bereits ohne Gegenstimmen eine Einordnung unter stud. Grad beantragt, daher mach ich das mal, vielleicht schenkt das der Debatte eine neue Perspektive. FlammingoParliament 01:46, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten