Diskussion:Carsten Rodbertus

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von WinfriedSchneider in Abschnitt Dietmar Penzlin

Kapital sammeln und Insolvenz

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Es ist sehr unwahrscheinlich, dass im Januar 2014 noch Kapital gezeichnet wurde - es müsste schon belegt werden. --WeserStrom (Diskussion) 21:48, 23. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Nö, die Aussage war so schon richtig: In den Medien war zu lesen, dass Prokon bis zum Beginn der Abzugswelle der Gelder auf 1,4 Milliarden zurückgreifen konnte. So klingt es jetzt, als ob irgendwann im Jahr 2013 die Möglichkeit abgeschafft worden wäre, Genussrechte zu erwerben. Und das ist definitiv falsch, denn wer will, kann sicher auch jetzt noch Genussrechte erwerben. --Filterkaffee 22:02, 23. Jan. 2014 (CET)Beantworten
IMHO: Ja und Nein.
Zu JA: Laut Angaben Prokons wurden auch im Januar 2014 noch Genussscheine gezeichnet, beispielsweise konkret allein am 16. Januar Prokon-angabengemäß Genussscheine im Gegenwert von 38.254 Euro (siehe geknipste Prokon-Hauptseite vom Abend des 16.01.2014). Ob dies tatsächlich so war, weiß man (derzeit) nicht (Prokon-Angaben, Eigenaussage!!!, untestiert, Prokon kann mal sicher viel behaupten).
Zu NEIN: Laut Aussage des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Prokon-Pressekonferenz vom 23. Januar 2014, ab Minute 13:00 können derzeit (bis ca. Mitte/Ende April 2014) keine Genussrechte gezeichnet werden. Schaut Euch die PK bei Interesse ggf. (nochmals) an. Gruß, --80.132.146.161 23:07, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Nochmal Insolvenz

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Folgender Halbsatz steht in diesem Edit: „+Beleg zur Prokon-Insolvenz, sie meldeten Insolvenz an, ob sie es "mussten", wissen wir nicht“. Bitte an den Autor, sich das deutsche Insolvenzrecht, insbesondere § 15,15a InsO mal zu Gemüte zu führen – man meldet nicht einfach so Insolvenz an oder entscheidet als Geschäftsführer, ob das nötig ist, dafür gibt es feste Regeln. --Filterkaffee 22:13, 23. Jan. 2014 (CET)Beantworten

(zwischenquetsch) Im Prinzip hast Du Recht. Indes ist im konkreten Fall letztlich offenbar unklar, ob eine Insolvenz vorliegt oder nicht. Knackpunkt scheint zu sein, ob die gekündigten Prokon-Genussrechte wegen ihrer Nachrangigkeit eine offene fällige Forderung darstellen und damit eine Zahlungsunfähigkeit überhaupt vorliegt. Dies soll in den nächsten Wochen durch mehrere Rechtsgutachten geklärt werden (vgl. Prokon Pressekonferenz vom 23. Januar 2014, dort Rodbertus ab 05:45, dort Penzlin ab 13:35). Aus meiner unmaßgeblichen Sicht wurde der Antrag insofern "vorsorglich" gestellt. --80.132.146.161 18:23, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Im übrigen meldet man Insolvenz nicht an, sondern (wie man auch der zitierten Norm entnehmen kann) stellt einen "Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens", kurz: man beantragt Insolvenz. Ich habe das berichtigt. --ULupus (Diskussion) 00:05, 24. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Diese Formulierung gefällt auch mir viel besser, danke. --80.132.146.161 18:23, 29. Jan. 2014 (CET) ...und die aktuelle Formulierung „stellte am 22. Januar 2014 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens“ gefällt mir insbesondere aus den o.g. Gründen am Besten. --80.132.146.161 18:36, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Gründete er Prokon allein / Unternehmensinformationen nicht besser zum Unternehmen?

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Carsten Rodbertus: 1995 gründete er zusammen mit Ingo de Buhr Prokon. oder: Prokon (Unternehmen): Die Firma wurde 1995 von Carsten Rodbertus gegründet. Was ist nun richtig?

... welches zur Finanzierung seiner Projekte Kommanditkapital bei Privatanlegern sammelte. Im Jahr 2007 begann die Umstellung des Geschäftsmodells auf Genussrechte als einzige Beteiligungsmöglichkeit. Bis zur Insolvenz 2014 hatten sich rund 75.000 Privatpersonen mit einem Kapital von etwa 1,4 Milliarden Euro beteiligt. Am 22. Januar 2014 meldete Prokon Insolvenz an. Dies ist wohl alles redundant zum Prokon-Artikel und gehört nur dort hin, oder?

--Yardsrules (Diskussion) 22:15, 23. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Die von mir verlinkte Quelle sagt, dass de Buhr Mitgründer war; ich würde also eher diese Info auch in den Unternehmensartikel packen. Du hast absolut Recht, nicht alle Infos zu doppeln, aber die Infos, wann das "Lebenswerk" des Mannes gegründet wurde, mit wem und wann es insolvent ging, gehört meines Erachtens schon in den Artikel. Die Kanzlerschaft von Otto von Bismarck wird ja auch in seinem eigenen Lemma ausgebreitet.  Vorlage:Smiley/Wartung/;)  --Filterkaffee 22:18, 23. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Wenn von "Prokon" wann und mit wem gegründet und wann insolvent gegangen bleibt (so wie Du vorschlägst), dann bleibt übrig: 1995 gründete er zusammen mit Ingo de Buhr Prokon. Am 22. Januar 2014 meldete Prokon Insolvenz an. Dann ist der gesamte Artikel aber ziemlich dürftig und benötigte einiges mehr an Informationen über C.Rodbertus. Aber darum ginge es ja in diesem Artikel... --Yardsrules (Diskussion) 22:45, 23. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Und aus dem Grunde ist der Artikel in der WP:QS – weil die Person sicher relevant ist („wegen ihrer Beteiligung an historischen, politischen oder sonst nachrichtenwürdigen Ereignissen bekannt“), Rodbertus aber auf der anderen Seite auch relativ viel Energie aufwendet, dass nicht allzuviel an Informationen über ihn an die Presse/Öffentlichkeit gelangt. Mir wäre es auch lieber, wenn es mehr Informationen über ihn geben würde, aber wenn es nunmal nur so wenig ist, dann bleibt das Lemma leider erstmal ein Stub. --Filterkaffee 11:21, 24. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Name

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Hat jemand belastbare Quellen zu einem möglichen zweiten Vornamen gefunden? An mehreren Stellen habe ich Carsten Wilhelm Rodbertus gefunden, allerdings erscheinen mir die Quellen nicht sehr gut:

--Friedemann Lindenthal (Diskussion) 19:57, 25. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Selbst beantwortet, in den Handelsregistereintragungen als Geschäftsführer gefunden, unter anderem bei: Wald Holz Forst GmbH, Steinheid und Bio-Ölwerk Magdeburg GmbH, Magdeburg. Entsprechend im Artikel geändert und damit dieser Punkt erledigt. --Friedemann Lindenthal (Diskussion) 15:27, 26. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Inhalte der Webseite "Prokon Genossenschaft" getilgt

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Hinweis: Bei Aufruf der im Artikel verlinkten Prokon-Genossenschaft wird dort nurmehr der Text "Diese Seite ist nicht mehr erreichbar!" angezeigt. --YAAA NOOO? 11:41, 3. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Dietmar Penzlin

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@Yardsrules: Hallo und danke nochmal für's aufmerksame Tippfehler bereinigen nach meinen großen Ausmisten. Aber warum meinst Du, dass Dietmar Penzlin keines Rotlinks würdig sei? Immerhin stand er als Prokons Insolvenzverwalter landesweit im Fokus. --WinfriedSchneider (Diskussion) 00:52, 4. Apr. 2017 (CEST) PS: Vergleiche auch Kategorie:Insolvenzverwalter, wo bekanntere Namen wie die Penzlins eher noch fehlen.Beantworten

@WinfriedSchneider: Weil Rotlinks a) störend im Lesefluß sind und b) eine Relevanz implizieren (könnten), die erst durch durch den Artikel entstehen kann. Grüße von --Yardsrules «@» 16:42, 4. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Du bist aus genannten Gründen generell gegen Rotlinks, versteh' ich da recht? Mit Verlaub, aber gemäß WP:V#R implizierte meine Frage natürlich, dass relevante Personen selbstredend einen Rotlink erhalten (können). Mich interessierte Deine Ansicht zu Penzlin, dessen Wichtigkeit ja diskutabel sein mag. Abgesehen von obigem Verweis auf andere Insolvenzverwalter in WP steht doch außer Frage, dass er durch „Beteiligung an historischen, politischen oder sonstigen nachrichtenwürdigen Ereignissen bekannt“ und somit ein wichtiger Anhaltspunkt für Relevanz gegeben ist. Auch die DNB 958516669 kennt ihn. Drum halte ich den Rotlink für berechtigt. Grüße auch, --WinfriedSchneider (Diskussion) 22:30, 4. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Meine erste Antwort war vermutlich zu kurz, zu ungenau. Es stimmt. Ich bin aus den von mir obig genannten Gründen skeptisch gegenüber Rotlinks. Erläuterungen zum entfernten Rotlink auf Penzlin: Ich sehe für Ihn keinesfalls historische oder politische Ereignisse für seine Bekanntheit als relevanzgebend. Nachrichtenwürdige Ereignisse gibt es, mMn nur von/für eingeschränkten Editoren-/Adressaten-Kreis. Das eine, in DNB gelistete Schriftstück ist seine Dissertationsarbeit, zu deren Veröffentlichung (auf eigene Kosten, in sicherlich geringer Auflage) er verpflichtet war. Deshalb bin ich weiterhin der Meinung (und speziell auch bei Penzlin): Erst der Artikel und zuletzt der Link. Grüße von --Yardsrules «@» 23:51, 4. Apr. 2017 (CEST) PS: Für die generellen Bearbeitungen im Themengebiet auch ein Danke! ...Beantworten
Okay. Dank für's genau Hinsehen (Dissertation!). Aufgrund Deines Einwandes fragte ich mich, ob vielleicht ein besonderes Interesse an Prokon meine Wahrnehmung gefiltert haben könnte. Komme aber zum Ergebnis, dass dies allenfalls teilweise der Fall war und die Wellen des „Falles“ Prokon und mit ihnen Penzlin uneingeschränkt durch's ganze Land und eben bis hin zur Bundesregierung schwappten, die im Anschluss das Gesetz verschärfte. Insofern halte ich Penzlin eines Artikels für würdig und damit Rotlinks für angebracht. – Dennoch lasse ich es erstmal weiter sacken … sollte ich den Herrn wieder aus dem Blick verlieren, bleibt's so wie's ist ;-) Grüße, --WinfriedSchneider (Diskussion) 13:05, 11. Apr. 2017 (CEST)Beantworten