Diskussion:Casti connubii

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Hannewe in Abschnitt QS Christentum

Zur Ergänzung

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Hallo Andy king50,

Deine Änderung im Einleitungsteil war völlig korrekt, ich habe deshalb den Untertitel der Enzyklika hervorgehogen (siehe auch Weblinks Text der Enzyklika). Nun was die grammatischen Ergänzungen anbetrifft, so habe ich die zurückgenommen. Begründung: Enzykliken sind von einem Papst verkündete Lehraussagen (vergl. Enzyklika)und können somit nicht als Möglichkeitsform (Konjuntiv) geschrieben werden, sondern müssen - da Glaubenstatsache, wenn auch aus der Sicht des Papstes - in der Wirklichkeitsform (Indikativ) geschrieben werden.

Mit freundlichem Gruß --Grani 13:01, 15. Sep 2006 (CEST)

Ich habe jetzt eine Überarbeitung eingestellt und stimme der vorausgegangen Kritik zu, vielleicht ist dieser Text jetzt verständlicher. --Grani 14:45, 17. Sep 2006 (CEST)

Könnte man die Enzyklika nicht noch grob in den geschichtliche Rahmen kirchlichen Eheverständnisses einordnen? Z.B. kommt in ihr zum ersten Mal seit langer Zeit wieder ein personaleres Verständnis der Ehe (gegenseitige Hilfe, usw.) zum Ausdruck, auch wenn das biologische (Nachkommenschaft) freilich weiterhin dominant ist.

"Glaubenstatsache, wenn auch aus der Sicht des Papstes" ist übrigens so nicht ganz korrekt. (nicht signierter Beitrag von 77.13.99.163 (Diskussion) 10:36, 31. Okt. 2011 (CET)) Beantworten

Mischehe

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Bezieht sich Papst Pius XI. hier nicht sogar auch auf Ehen, in denen beide Partner getaut, der andere aber irrgläubig oder schismatisch ist? Ein Hinweis darauf fehlt im Artikel. --Beastie Boy 13:54, 30. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Hallo Beastie Boy - In dem Abschnitt wird auf die Interkonfessionelle Ehe verwiesen, das bezieht sich auf zwei getaufte Partner, die verschiedenen christlichen Konfessionen angehören. Damit enthält der Artikel bereits, was Du suchtest. Der Ausdruck "irrgläubig" entspricht nicht dem in der WP angestrebten neutralen Standpunkt. Der Link auf die BKL Mischehe bringt keinen Mehrwert für den Artikel. - Deinen Eintrag habe ich daher rückgängig gemacht. -- Ana al'ain 14:23, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Lieber Ana al'ain, das ist nicht dasselbe. Lies die entsprechende Passage in der Enzyklika. "Aufs strengste verbietet die Kirche die Eingehung einer Ehe zwischen zwei Getauften, von denen der eine katholisch, der andere irrgläubig oder schismatisch ist. Falls bei einer solchen Ehe die Gefahr des Abfalls für den katholischen Eheteil und die Nachkommenschaft besteht, ist sie auch durch göttliches Gesetz verboten."" (Quelle: http://www.stjosef.at/dokumente/casti_connubii.htm) --Beastie Boy 17:58, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten
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Der Link zur PDF-Version war down. Ich habe ihn deshalb gelöscht und einen Link auf den lateinischen Text der Enzyklika auf der Vatikan-Seite gesetzt. Wenn es eine zweite Version braucht, ist m.E. die lateinische - weil die offizielle - am sinnvollsten. Außerdem gibt es an dieser Stelle auch Übersetzungen z.B. ins Englische oder Spanische.

Benjamin (nicht signierter Beitrag von 132.230.190.107 (Diskussion) 15:29, 18. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

QS Christentum

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Ich habe den Hinweis im QS gelesen, dass die Artikel über Enzykliken z.T. sehr dürftig/ schlecht seien. Da ich CC ziemlich intensiv bearbeitet habe, habe ich mir erlaubt, vom Sinn her die Artikel über die Ehe und Familie nach oben zu ziehen, denn das entspricht der Gliederung von CC. Der Papst geht nämlich zuerst auf Ehe und Famile an sich ein und erst danach auf Problemfelder wie Verhütung, Abtreibung usw. Wenn ich Zeit habe, ergänze ich noch ein paar wichtige Dinge. So wie man das jeztt liest, bekommt man nicht wirklich den Inhalt zusammen gefasst, sondern eher willkürlich anscheinend für die Leser interessante Themen, die aber nicht unbedingt den Kern der Enzyklika ausmachen, dadurch wirkt der Artikel nicht sehr neutral... Gruß --Hannewe (Diskussion) 01:16, 24. Aug. 2015 (CEST)Beantworten