Diskussion:Charta der Grundrechte der Europäischen Union/Archiv

Charta

Manche Länder (GB Polen ...) wollen der Grundrechtscharta nicht beitreten. Kann jemand die Gründe erklären? --91.14.212.63 23:39, 2. Apr. 2008 (CEST)

Vermutlich haben England und Polen Furcht davor, ein Stück Ihrer Souveränität an die EU abzugeben. Wenn die Regierungen in London oder Warschau bzw. deren Polizisten, Beamte usw. Menschenrechte oder Bürgerrechte verletzen, dann wollen sie selbst diejenigen sein, die allein entscheiden, ob das als OK betrachtet wird oder nicht. Man ist offenbar nicht bereit, in solchen Fragen auf ein Gericht der Europäischen Union zu hören, bzw. sich einem Gericht der Europäischen Union zu unterwerfen. Außerdem stehen London und Warschau Washington sehr nahe. Washington ist an einer europäischen Einigung nicht interessiert. "Teile und Herrsche" ist nun mal eine Formel, die funktioniert. Zwietracht in der Europäischen Union bringt Washington Machtgewinn. Aber das hier sind alles nur Vermutungen. Beweisen kann man das sicher nicht. (nicht signierter Beitrag von 91.52.202.250 (Diskussion) 23:31, 3. Mai 2008 (CEST))
Auf der englischen Seite steht zB dass Tschechien Angst vor dt. Klagen gegen die Benesch-Dekrete hatte. vll kann man das mit einbauen

den Polen gings evtl auch so, und die Briten sind ja allgemein oft EU-skeptisch(vgl. Schengen) (nicht signierter Beitrag von 93.128.156.158 (Diskussion) 19:53, 22. Mai 2011 (CEST))

Veraltet

Dieser Artikel ist heillos veraltet und hat höchstens rechtshistorischen Wert. (nicht signierter Beitrag von 178.0.208.179 (Diskussion) 09:36, 21. Feb. 2011 (CET))

Öh... was genau meinst du damit? Ich habe gerade zwei Details aktualisiert, aber was an dem Artikel "heillos veraltet" sein soll, kann ich nicht erkennen. Genauere Hinweise wären willkommen; oder falls du den Artikel selbst überarbeiten willst: Sei mutig! Gruß,--El Duende 10:12, 21. Feb. 2011 (CET)

Artikel ist tatsächlich veraltet, er sagt auch niht viel aus. Ich habe mir aber abgewöhnt, hier vorschnell was zu ändern, allerdings fehlt hier die Funktion der Charta mal genauer darzustellen, die EU Bürger haben Rechte, die werden hier kaum genannt, also wofür ist diese Charta gut, inwieweit baut sie die schon bestehenden Rechte in Deutschland aus.

Auch hier it die Homosexualität wieder ein gutes Thema, denn das Deutsche GG kennt in Art. 3 keinen Schutz der sexuellen Orientierung, die Charta kennt diesen Schutz und da solche Sachen zum Unionsrecht gehören, ist die Charta also eine Art zusätzlicher Oberverfassungsschutz nach einhelliger Meinung anzusehen..

Vielleicht macht sich ja mal einer die Mühe solche Punkte und die Funktion der Charta im Hinblick zu den natuonalen Verfassungen mit einzuarbeiten. mfg Martin 22:44, 29. Dez. 2011 (CET)Martin

Wen meinst Du mit "einhelliger Meinung"? Hast Du da vielleicht ein paar refs, die diese Aussage unterstützen? Und was ist mit dem Satz im jetzigen Artikel "Keine Anwendung findet die Charta somit auf rein nationale Sachverhalte"? Da scheint schon ein Unterschied zur Wirkung einer grundgesetzlichen Regelung zu bestehen.--Bhuck 10:17, 30. Dez. 2011 (CET)
Die Charta hat bestimmte Aufgaben, die hier eben nicht richtig dargestellt sind, insbesondere im Spannungsverhältnis zur nationalen Gesetzgebung mit der EU Gesetzgebung, bestes Beispiel ist momentan die Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung, Frau Schnarrenberger stützt sich da auf die Charta.: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1255051
Da wird Bezug auf Artikel 8 in dem Zusammenhang genommen. Es gibt auch noch andere Quellen, was die Homosexualität angeht, dies ist in der Charta in einem eignen Artikel 21 gergelt, die Endbestimmungen stehen dem auch nicht entgegen.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Hebelt-die-EU-Grundrechtecharta-das-GG-aus-__f76376.html Martin 15:58, 30. Dez. 2011 (CET)Martin
Im Bezug auf Vorratsdatenspeicherung bin ich mir nicht sicher, worauf Du hinaus willst. Ich verstehe den Zusammenhang da nicht.
Im Bezug auf Homosexualität ist es fraglich, ob frag-einen-anwalt.de die Anforderungen von WP:Q genügt, um das überhaupt verwerten zu können.--Bhuck 18:15, 30. Dez. 2011 (CET)
Ja ich weiss, dass FEA den Anforderungen wohl nicht genügt, darum hab ichs ja mal hier zum diskutieren reingesetzt, diese Beispiele insb. was die Vorratsdatenspeicherung angeht, erklärt doch die Funktionsweise der Charta, denn die Richtlinie für die Speicherung von Daten ist ja noch VOR der Charta beschlossen worden und nunmehr wird die Richtlinie selbst auf den PRüfstand gestellt.
Anhand dieses Beispiels erkennt man wie sehr die Charta die "Regierung" in Brüssel verändert, da die EU nunmehr gewisse Grundregeln und Rechte kennt mfg Martin 12:16, 1. Jan. 2012 (CET)Martin
PS Es fehlt hier z.b das Zusammengefüge des neuen Vertrags von Lissabon mit der EMRK, denn seit dem Vertrag ist die EU ihr beigetreten, dass ist auh wichtig !

Abschnitt Kritik scheint veraltet

Ein österreichischer Kabaretisten (Düringer) hat kürzlich im österreichischen Fernsehen - wohl über andere Quellen - auf selbe Referenz wie im Abschnitt "Kritik" zu diesem Artikel auf die Einschränkung des Recht auf Leben in der Charta verwiesen.

Daraufhin haben wir etwas Nachforschungen beitrieben, mit dem Ergebnis:

- Alle Mitgliedsstaaten der EU haben die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) inklusive deren Protokolle unterzeichnet und ratifiziert. - Die EMRK und ihre Protokolle beschränken die Tötung wirklich nur auf Kriegszustand. Dazu nehmen insbesondere die EMRK Artikel 15 Absatz 2; und darauf als unabweichlichen Artikel bezugnehmender Artikel 4 des Protokolls Nr. 6 Stellung. Dadurch ist völkerrechtlich bindend der im Abschnitt Kritik erwähnte Teil der Erklärung zur Charta von Anfang an nicht tragend. - Die EU hat sich 2010 dazu entschieden, als eigene Körperschaft die EMRK zu unterzeichnen. (bisher noch nicht geschehen, bedingt aber sicher einen längeren internen Prozess) - die erwähnte Erklärung mit dem - tatsächlich beunruhigenden Paragraphen - wurde durch eine neue konsoliderte Fassung der Charta ersetzt. Im Amtsblatt der Europäischen Union 53.Jahrgang, 30.März 2010/C83 wurde einerseits der oben erwähnte Beitritt zur EMRK bekanntgegeben und andererseits eine konsolidierte Fassung der Charta der Grundrechte, die vorhergehende Versionen ersetzt.

Ich habe versucht das selbst auch mit den Referenzen zu verändern, leider kenne ich mich da noch nicht so aus. Mit den Verweisen das klappt nicht so ganz.

Bitte das folgende zu prüfen und dementsprechen zu ändern/ergänzen.

Durch diese Bestimmungen wird das Recht auf Leben eingeschränkt.... [hier hätte ich angeknüpft]

Zu dieser Kritik gib es die Anmerkung zu machen, dass alle derzeitigen (2011) Staaten der Europäischen Union die Europäische Menschenrechts-Konvention des Europarates (nicht zu verwechseln mit dem Rat der Europäischen Union) unterzeichnet und ratifiziert Quelle: Website des Europarates - Verzeichnis der Verträge zum Thema:Menschenrechte (Konvention und Protokolle) Link: http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/ListeTraites.asp?MA=3&CM=7&CL=ger

Die Europäische Union hat sich 2010 entschieden dies ebenfalls als eigener Rechtskörper zu tun. Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union. 53. Jahrgang. März 2010. Seiten 273 Link: http://www.scribd.com/doc/43623912/25/Erklarung-zur-Charta-der-Grundrechte-der-Europaischen-Union

In der deutschen Fassung des Amtasblattes der Europäischen Union 53. Jahrgang. März 2010. C83, ISSN 1725-2407 ist die neue, konsoliderte Fassung der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION (2010/C 83/02) angeführt, mit mehreren Verweisen, die zuvor entstehende Versionen und Erklärungen nichtig machen, und ersetzen. Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union. 53. Jahrgang. März 2010. Seiten 337,389,392,403 Link: http://www.scribd.com/doc/43623912/EU-Vertraege-Lisabon

Demnach wurde die lange vorherrschende - berechtigte - Kritik am betreffenden Paragraphen aufgegriffen und dementsprechend abgeändert.

-- Josefkreitmayer (Diskussion) 22:15, 10. Mär. 2012 (CET)

Die Informationen wurden in den Artikel integriert. --Bahrmatt (Diskussion) 07:58, 11. Mär. 2012 (CET)

erledigtErledigt

Unterschied zur Menschenrechtskonvention des Europarates

Es fehlt der große Unterschied zwischen der EU-Grundrechtecharte und der europäischen Menschenrechtskonvention. Sind die EU-Grundrechte überhaupt einklagbar?--Dave Aly (Diskussion) 13:55, 19. Feb. 2021 (CET)

Verweis zum Artikel "Grundrechte (EU)"

Meines Erachtens wäre ein Verweis direkt unter der Artikelunterschrift zum Wikipedia-Artikel "Grundrechte (EU)" hilfreich, da dieser das übergeordnete Thema der Grundrechte in der EU behandelt. --EURiedel (Diskussion) 18:55, 24. Mai 2021 (CEST)

ok erl. EURiedel und danke für den Hinweis. MfG vom Elkawe (Diskussion) 17:04, 25. Mai 2021 (CEST)
Meiner Meinung nach reicht, dass Grundrechte (EU) hinter "EU Grundrechte" bereits im dritten Satz der Einleitung verlinkt sind. Ich würde allerdings eher "Grundrechte in der EU" oder zumindest mit Bindestrich "EU-Grundrechte" schreiben.--Pistazienfresser (Diskussion) 21:10, 25. Mai 2021 (CEST)

Version 2.0 ausarbeiten und schaffen

Es gibt einen durchdachten Vorschlag die Charta zu über das Mittel einer Utopie weiterzuentwickeln.

Ab welchem Reifegrad wollen wir das auf Wikipedia hinterlegen/verlinken?

https://jeder-mensch.eu/de + https://aaandaction.eu mit zahlreichen Videos --Yschelle (Diskussion) 06:14, 8. Okt. 2023 (CEST)