Diskussion:Christian I. (Sachsen)
Belege fehlen
Bearbeiten- Woher stammt das Zitat „um einen Bekenntniswechsel herkömmlicher Art oder doch um die Lösung aus konfessioneller Bestimmtheit zu Gunsten einer in die Zukunft gerichteten, von der Staatsräson bestimmten Gestaltung der inneren und äußeren Politik?“? (Abschnitt „Tod und Nachwirkungen“) Bitte Belege angeben.
- Im Abschnitt „Innen- und Religionspolitik“ steht der Satz „er soll die zu seiner Zeit aufwendigste Hofhaltung im Reich geführt haben“. Bitte belegen.
- Das Zitat im selben Abschnitt „mit dem Vorsatz, auch in Zukunft zu tun, „was einem Landesfürsten obliege und gebühre““ bitte belegen. --Frank Schulenburg 11:29, 31. Dez. 2006 (CET)
Literaturangaben überarbeiten
Bearbeiten- Die heute eingefügten Literaturangaben sind zum Teil stark abgekürzt und damit für den normalen Leser nicht nachvollziehbar. Abkürzungen der Art „DBA I, II“ oder „DBE 2, S. 319“ sind aufzulösen. --Frank Schulenburg 11:31, 31. Dez. 2006 (CET)
Update: URV
BearbeitenGroße Teile des gestern eingestellten Textes stellen eine Urheberrechtsverletzung dar. Bspw. sind die oben bereits angesprochenen Passage „Seit Ende 1590 war Christian leidend, offenbar an Magen- und Darmgeschwüren karzinomatösen Charakters, wohl mit verursacht durch die Neigung zum Alkohol seit jungen Jahren. Mit dem Tod des Kurfürsten brach der Versuch ab, die Stellung des Landesherrn umfassend zu stärken.“ sowie „Auch die Frage nach dem persönlichen Anteil C.s an den Entscheidungen v.a. in der dramatischen Phase seit etwa Mitte 1590 lässt sich bislang nicht beantworten.“ aus dem Eintrag der Sächsischen Biographie kopiert. --Frank Schulenburg 11:46, 31. Dez. 2006 (CET)
Falscher Zungenschlag
BearbeitenDen Satz
"Als Gegner religiösen Fanatismus erließ Christian verschiedene Verfügungen, die zum Beispiel den Exorzismus bei der Taufe verbaten."
kann man meines Erachtens nicht so stehen lassen. Der Taufexorzismus war damals (und teilweise auch heute)eine übliche Praxis, nicht nur in katholischen Territorien sondern auch in lutherischen. Man kann also diese Praxis nicht als "religiösen Fanatismus" bezeichnen. Die Abschaffung des Taufexorzismus wurde vor allen in den reformierten/calvinistischen Territorien vorgenommen. Die Calvinisten galten aber zu dieser Zeit im lutherischen Kursachsen eher als Fanatiker - das kann man auch an den Ereignissen nach Christian I. Tod (Hinrichtung Krells usw.) sehen. Dieser Satz enthält somit eine Tendenz, die weder zeitgemäß noch wissenschaftlich objektiv ist. --Guybrush Treepwood 23:27, 8. Dez. 2009 (CET)
- Hmm, gut gebrüllt, Löwe! Denn: Ist es nicht exorbitantes Zeugnis von Fanatismus, wenn man einen Menschen auf einen bloßen Glauben(!) hin, ohne jegliche Gewißheit "hinrichtet"? - D.h.: ERMORDET! (Das ist schließlich ein unwiderruflicher Vorgang, der deshalb eigentlich das (ziemlich dreiste, oder eben fanatische!) Postulat der ABSOLUTEN (fanatischen!? -> Fanal) Unfehlbarkeit der Entscheidungsträger voraussetzt!) Wie anders als durch Mord kann sich Fanatismus noch artikulieren??!! Wer also bitte waren (und sind!)die wirklichen Fanatiker? Könnte es sein, daß Ihre Argumente nicht dem enzyklopädischen Verständnis dienen, sondern nur eine Mohrenwäsche für (damals wie heute staatlich UND religiös organisierte) Macht-Verbrecher versucht?? Hella (Übrigens: Wer die (perversen, menschenverachtenden und selbstherrlichen) Methoden des "Exorzisus" (eine kollektive Wahnerkrankung) kennt, weiß, wer die Fanatiker waren - und sind! (nicht signierter Beitrag von 79.242.146.246 (Diskussion) 22:25, 21. Dez. 2014 (CET))