Diskussion:Christine Schürrer

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Hansbaer in Abschnitt Namensnennung

Namensnennung

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Ist es normal, noch den vollen Namen einer verurteilten Person zu nennen? Man zeigt doch nach einer Fahndung bzw. Verhaftung auch kein unverpixeltes Foto mehr und kürzt normalerweise auch den Nachnamen ab, aus dem Persönlichkeitsrecht des Verurteilten in der BRD. Oder täusche ich mich da? In der ZDF TV Sendung "Ermittler" (11.09.2021 - 00:40-01:25), die sich mit schwedischen Kriminalfällen beschäftigt, wurde der Name jedenfalls mit Christine S. abgekürzt und ihr Bild verpixelt. Andererseits, wenn sie wegen ihrer Tat zum A-Promi geworden ist, kann man auf dieser Wikipedia Seite auch ein unverpixeltes Foto zeigen, etwa so wie bei Uli Hoeneß, oder nicht? MfG--80.187.116.240 01:42, 11. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Eigentlich ist es genau umgekehrt. Ein Angeklagter wird in der Regel anonymisiert, weil die Unschuldsvermutung gilt. In Deutschland legt man auf den Schutz der Person sehr viel Wert, woran sich fast alle Medien halten. Natürlich gibt es auch sonst Gründe, die Person auch nach Verurteilung anonymisiert zu halten, z.B. wenn der Verurteilte noch ziemlich jung ist. Bei Fällen mit großer Aufmerksamkeit wird aber auch in Deutschland der Name publik. Hier kommt die Besonderheit hinzu, dass der Name in Schweden von vielen Medien schon vor Verurteilung publik gemacht wurde, weil hier weniger strikte Standards angewendet werden. Allerdings wäre es schon diskutabel, ob man nicht besser die Tat zum Artikellemma macht, wie z.B. bei Doppelmord in Herne 2017. Christine S. wird ja vermutlich in wenigen Jahren frei kommen und muss dann auch die Möglichkeit haben, unter ihrem Namen unbehelligt zu leben. --Hansbaer (Diskussion) 09:15, 11. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
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Wer den Genitiv nicht kennt (wegen (des) Mord(e)s), sollte keine Artikel schreiben. Außerdem sind beide Weblinks auf dieselbe Seite verlinkt. Peinlich. (nicht signierter Beitrag von 82.148.71.137 (Diskussion) 05:23, 17. Jul 2010 (CEST))

Danke für den Hinweis, Link gefixt. -- W.E. Vorschläge? 10:04, 17. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Quelle

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„Schürrers Fall war im Jahr 2008, zusammen mit den Verbrechen von Anders Eklund, die bekannteste und am meisten verfolgte Strafsache in Schweden.“ Quelle bitte dafür... --Gripweed (Diskussion) 15:58, 6. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Ich habe den Satz zumindest mal durch eine allgemeinere Formulierung ersetzt. Dieses schreckliche Verbrechen in eine Art Kandidat für den Wettbewerb "Verbrechen des Jahres" zu verwandeln wird der Sache nicht gerecht. Der Fall von Eklund war auch ein Kindermord und hatte auch gewaltige Aufmerksamkeit, aber soweit sollte man nicht gehen. Die Frage ist natürlich, ob man dafür noch einen konkreten Beleg braucht. --Hansbaer (Diskussion) 08:22, 16. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Kategorie:Entführer

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Warum ist der Artikel in die Kategorie:Entführer einsortiert? Der Text gibt dazu keinen Hinweis? --178.3.96.151 21:24, 23. Okt. 2015 (CEST)Beantworten