Diskussion:Cinderella (Philatelie)

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

Defekte Weblinks: Geocities eingestellt

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Geocities stellt seinen Dienst am 26. Oktober 2009 ein.

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MerlLinkBot 13:53, 17. Okt. 2009

Defekte Einzelnachweise durch archivierte Versionen ersetzt bzw. auskommentiert. -- La Corona ?! 12:00, 13. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ungültigkeit von Briefmarken des MAlteserordens in Deutschland

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Der Artikel schreibt: "Eine Postsendung nach Deutschland allerdings würde jedoch am Postamt des Ritterordens nicht angenommen werden können, da zwischen der Postverwaltung des Souveränen Malteserordens und der Deutschen Postverwaltung kein bilaterales Postabkommen besteht (Stand: 2006) und somit die Briefmarken des Ritterordens keine Frankaturgültigkeit für deutsches Hoheitsgebiet besitzen." Ich halte das nicht für korrekt. Soweit ich weiß, ist beim internationalen Postverkehr das Postunternehmen im Absendeland dafür zuständig, dass der Absender sein Porto bezahlt. Wie er das tut, ist im Zielland egal. Das heißt, ein Postunternehmen kann auch "Freimachung im Fenster", Barfrankierung, Frankiermaschine oder SMS-Frankierung anbieten. Das Zielland ist - wenn das Absendeland den Teil des Zustellwegs, der im Zielland liegt ordnungsgemäß bezahlt - einfach nur verpflichtet, den Brief zuzustellen. Ein Strafporto wegen nicht-Frankierung muss das Zielland nur dann kassieren, wenn auf dem Brief explizit draufsteht, dass er unfrei oder unzureichend frankiert ist. Ich habe selber schon Briefe aus dem Ausland bekommen (in einem Fall beispielsweise aus Hong Kong), die von einem Großversender nach Zielland vorsortiert eingeliefert und in Bar / auf Rechnung / was auch immer bezahlt worden waren. Da war keine Marke drauf, kein Poststempel, keine Freimachung im Fenster, kein BArcode, kein Frankiervermerk, nichts drauf. Und der Brief wurde von der deutschen Post AG ohne Beanstandung zugestellt. Ich glaube, das Problem ist hier eher, das der Malteserorden kein Kooperationsabkommen mit der Deutschen Post AG hat. Das könnte er aber umgehen, indem er die Sendungen über Drittanbieter lenkt, die ihrerseits ein solches Abkommen mit der DPAG haben. -- 62.156.59.158 22:53, 12. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Da die Postverwaltung des Souveränen Malteserorden in Deutschland (im Gegensatz zu Österreich) nicht als solche anerkannt wird, werden auch Freimachungsvermerke (das muß tatsächlich keine Briefmarke sein) des Malteserordens nicht anerkannt. Würde eine solche sendung vom Orden über ein Drittland (z.B. Italien, was sich ja anbietet) gelenkt, so müsste ein Freimachungsvermerk dieses Drittlandes aufgebracht sein. Damit ist die Sendung aber postalisch gesehen nicht vom Postamt des Ritterordens angenommen worden, sondern von der Postverwaltung des Drittlandes. Insofern ist die Aussage im Artikel richtig. Dein Brief aus HangKong wird übrigens irgendeine Art von Freimachungsvermerk gehabt haben (zumindest in der Umverpackung, in der er eingeliefert wurde, das muß für Dich nicht erkennbar sein, sondern lediglich für die hiesige Postverwaltung in dem zustand, indem er deren Geschäftsgebiet erreicht). --Mogelzahn (Diskussion) 14:07, 6. Dez. 2013 (CET)Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 03:53, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten