Diskussion:Clarissa von Spee
Letzter Kommentar: vor 13 Stunden von 2001:16B8:A11B:2300:41C8:665E:14A2:B246 in Abschnitt Alter
Alter
BearbeitenGuten Abend, Marcus Cyron, ich halte immer die Lebensdaten der betreffenden Personen für erwähnenswert. Im Genealogischen Handbuch des Adels, Band 63 von 1976, findet sich auf Seite 412 eine Clarissa Hildegard Apollonia Huberta Maria von Spee, geboren in Rhede am 9. Februar 1967. Das könnte gut zum Werdegang der im Artikel beschriebenen Person passen. Kannst du anhand deiner Quellen diese Angaben mit dem Artikelinhalt in Einklang bringen? Wenn ja, handelt es sich um eine Enkelin von Stephan von Spee und eine Cousine ersten Grades von Stephan Graf von Spee. Aufgrund ihres Namens habe ich sie mal zur entsprechenden Familie zugehörig kategorisiert. Danke und viele Grüße, DynaMoToR (Diskussion) 19:58, 1. Dez. 2024 (CET)
- Hallo, kann ich leider gar nichts zu sagen. Nur dass sie einmal auf einer von mir gefundenen Seite als "Clarissa Gräfin von Spee" bezeichnet wurde. Ansonsten bin ich natürlich vollkommen bei dir, dass Vitadaten immer wünshenswert wären. Ich habe aber leider halt auch nichts gefunden. Und ich weiß auch nicht, ob so ein genealogisches Handbuch als Beleg OK wäre. Denn die Personen dort haben kaum einen Einfluss darauf, was da steht. --Marcus Cyron Wikipedia – Mitläufer gesucht, Autoren verachtet, Haltung unerwünscht. 20:15, 1. Dez. 2024 (CET)
- Ok, danke für die schnelle Antwort. Diese genealogischen Bücher werden zuhauf als Beleg verwendet – bei lebenden Personen nach meiner Beobachtung jedoch eher selten, was daran liegen könnte, dass die meisten der in derlei Werken aufgeführten Personen nun mal nicht mehr unter uns weilen. Ich persönlich finde übrigens Belege, auf deren Inhalt die entsprechenden Personen keinen Einfluss haben, fallabhängig sogar besser. Stell dir mal vor, Frau Wagenknecht oder Herr Chrupalla hätten auf alle Belege Einfluss. ;) DynaMoToR (Diskussion) 21:32, 1. Dez. 2024 (CET)
- Ich habe mich da wohl falsch ausgedrückt. Es ging nicht darum, ob man bestimmt, was darin steht, sondern ob man überhaupt darin steht. Und das nicht etwa wie beim Bundestag-Kürschner weil man gewählt wurde, sondern nur aufgrund der Geburt. Das könnte problematisch gesehen werden. Die DNB etwa verzichtet zu Lebzeiten von Menschen auf die Nutzung von Vitadaten, die im Lebenslauf der Dissertationen stehen. Nicht in der gegruckten Version, sondern in der Version, die in den Unis und als Zweitbeleg in der DNB verwahrt werden. Denn diese Daten sind in dem Falle Pficht und die Promovenden haben keine Wahl, ob sie die Daten abgeben. Ähnlich ist es eben mit diesen Adelshandbüchern. --Marcus Cyron Wikipedia – Mitläufer gesucht, Autoren verachtet, Haltung unerwünscht. 21:52, 1. Dez. 2024 (CET)
- Ok, danke für die schnelle Antwort. Diese genealogischen Bücher werden zuhauf als Beleg verwendet – bei lebenden Personen nach meiner Beobachtung jedoch eher selten, was daran liegen könnte, dass die meisten der in derlei Werken aufgeführten Personen nun mal nicht mehr unter uns weilen. Ich persönlich finde übrigens Belege, auf deren Inhalt die entsprechenden Personen keinen Einfluss haben, fallabhängig sogar besser. Stell dir mal vor, Frau Wagenknecht oder Herr Chrupalla hätten auf alle Belege Einfluss. ;) DynaMoToR (Diskussion) 21:32, 1. Dez. 2024 (CET)
- Eine Anmerkung: Die DNB verzichtet keineswegs auf die Nutzung von Vitadaten, die im Lebenslauf von Dissertationen stehen. Das Problem besteht nur darin, dass in den heute häufig nur noch in digitaler Fassung auf den Uni-Servern eingestellten Pflichdissertationen keine Lebensläufe mehr vorhanden sind (aus Datenschutzgründen). Das betrifft in keiner Weise ältere Dissertationen, die inklusive Lebenslauf in der DB und in allen großen Universitätsbibliotheken zur Verfügung stehen. "keine Wahl haben" ist kein Kriterium. Stehen die Daten einmal in frei zugänglichen Büchern, so können sie selbstverständlich überall verwendet werden. Da gibt es keinerlei Einschränkungen. --2001:16B8:A11B:2300:41C8:665E:14A2:B246 22:01, 1. Dez. 2024 (CET)
- Das ist falsch. Wir reden von den Pflichtexemplaren, die noch vor dem eigentlichen Druck an die Uni und die DNB gehen. Dazu gehört ein Lebenslauf. Daten aus diesem Lebenslauf werden nicht zu Lebzeiten der Person von der DNB öffentlich gemacht. Ich habe eine Schulung bei der DNB zu diesem Thema mitgemacht, das weiß ich sehr genau. Denn diese Lebensläufe sind eben nicht im herkömmlichen Sinne frei zugänglich. --Marcus Cyron Wikipedia – Mitläufer gesucht, Autoren verachtet, Haltung unerwünscht. 22:06, 1. Dez. 2024 (CET)
- Auf der Webseite der DNB vielleicht, aber die Daten sind eben in der DNB und jeder besseren Universitätsbibliothek zugänglich. Und da sind sie völlig frei zugänglich und können von jedermann eingesehen und dann auch zitiert werden. Die sind nicht "geheim". --2001:16B8:A11B:2300:41C8:665E:14A2:B246 22:17, 1. Dez. 2024 (CET)
- Hmm, das ist nachvollziehbar. Hatte das vorhin missverstanden. DynaMoToR (Diskussion) 22:13, 1. Dez. 2024 (CET)
- Das ist falsch. Wir reden von den Pflichtexemplaren, die noch vor dem eigentlichen Druck an die Uni und die DNB gehen. Dazu gehört ein Lebenslauf. Daten aus diesem Lebenslauf werden nicht zu Lebzeiten der Person von der DNB öffentlich gemacht. Ich habe eine Schulung bei der DNB zu diesem Thema mitgemacht, das weiß ich sehr genau. Denn diese Lebensläufe sind eben nicht im herkömmlichen Sinne frei zugänglich. --Marcus Cyron Wikipedia – Mitläufer gesucht, Autoren verachtet, Haltung unerwünscht. 22:06, 1. Dez. 2024 (CET)