Diskussion:Claudia Barainsky

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Pflastertreter in Abschnitt Version

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Dies ist eine sehr unvollständige Biographie, da sie im Großen und Ganzen mit Engagements des Jahres 2001 endet. Ich bitte um sofortige Aktualisierung der Seite, wie ich sie in meiner noch nicht gesichteten Version beschrieben habe oder um Löschung des gesamten Eintrages! (nicht signierter Beitrag von CBarainsky (Diskussion | Beiträge) 08:46, 20. Jul 2009 (CEST))

Das kann man durchaus selber ergänzen. Was allerdings sehr ungern gesehen wird, ist das einfache reinklatschen eines Pressetextes oder die Kopie einer anderen Website, zum einen, weil damit eine Urheberrechtsverletzung begangen würde und zum anderen, weil der Stil i.d.R. einen gewisses Potential von Selbstdarstellung aufweist, die in WP-Artikeln eigentlich unerwünscht ist. WP-Artikel sollten neutral formuliert sein, das steht oftmals mit dem Stil einer Pressemitteilung oder vllt. der Darstellung auf der eigenen Website im Widerspruch (Ohne alles gelesen zu haben: "breitgefächertes Repertoire" ist relativ und unterliegt einer individuellen Beurteilung, also keine enzyklopädische und neutrale Formulierung). Auch sollte bei einer Aktualisierung darauf geachtet werden, das weiterführende Links im Artikel bestehen. Das ist bei der überschriebenen Version nicht der Fall gewesen. Es gibt eigentlich kein Recht auf einen aktuellen Artikel in der WP, Wikipedia entsteht aus der Arbeit freiwilliger Mitarbeiter, das ist hier kein "Pressebüro" oder eine Stelle für "Öffentlichkeitsarbeit". Insofern halt auch kein "Anspruch" auf eine Aktualisierung (gegen wen auch?), inwiewohl die aus verschiedenen Gründen ja auch sehr sinnvoll sein kann. Wenn also der dringende Wunsch nach Aktualisierung besteht, do it yourself, it's a Wiki, aber achte die Arbeit der anderen WP-Mitarbeiter. Und bitte die Angabe von nachvollziebaren Quellen nicht vergessen (so z.B. bei "führende Interpretin": Sowas ist mit einer neutralen Quelle zu belegen, und das ist i.d.R. nicht der Link zum Pressebüro, sondern höchstens 'ne Rezension in einer anerkannten Zeitung (FAZ, Welt, o.ae.. Wenn nicht belegbar, dann muss es eben bei Interpretin bleiben.). Bei Fragen dazu, gerne auch hier fragen. Ansonsten: Gutes Gelingen. --Pflastertreter 11:13, 29. Jul. 2009 (CEST)Beantworten