Diskussion:Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium

Der lange Weg zum Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen

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Auch dieser Weg begann mit den Vorbereitungen zum I. Vatikanischen Konzil. Die vorbereitende Kommission über die Mission und die Kirchen des orientalischen Ritus kam zu der Auffassung, dass die orientalischen Kirchen zur Festigung ihrer Disziplin einen Kodex des kanonischen Rechts brauchen.

Das sind eigene Rituskirchen unterschiedlicher Art. Es ist nicht so, dass die so wie die lat. Kirche nur einen Ritus haben, sondern die haben verschiedene Riten: den byzantinischen Ritus, den syro-malabarischen Ritus etc.

Es ging darum den verschiedenen Rituskirchen im Blick auf die Disziplin ein eigenes Rechtsbuch zu geben. Auf dem Konzil selbst rückte die Kommission von dieser Auffassung aber insofern ab, als sie stärker die Unteilbarkeit der Disziplin der ges. Kirche betonte. D.h. die Disziplin in der Kirche gilt für die ganze, wir brauchen für die aus der Ostkirche keine eigenes Gesetzbuch, sondern das, was in der lat. Kirche gilt, gilt für alle.

Als das I. Vatikanische Konzil vorzeitig abgebrochen wurde, vertrat Leo XIII. die Ansicht, die im Recht anerkannte Verschiedenheit der orientalischen Liturgie und Disziplin sei mit großem Lob herauszustellen, weil dadurch das Zeichen der Katholizität in der Kirche Gottes zum Ausdruck deutlich macht.

Dennoch wurde erst 1929 eine Kardinalskommission für die Studien zur Vorbereitung der orientalischen Kodifikation von Pius XI. eingesetzt. Nachdem die Vorbereitungsstudien nach einem Zeitraum von 6 Jahren zu Ende gebracht wurden, ging es mit der Errichtung der päpstlichen Kommission zur Redaktion des Codex Iuris Canonici Orientalis 1935 weiter. Diese Kommission hatte die Aufgabe den Text der Kanones festzulegen und die Redaktion des CICO durchzuführen. P. Pius XII. hat von den 24 Titel aus denen der vollendete CICO bestand Ende der 40er und Anfang der 50er Jahre 10 bes. dringend erscheinende Artikel in vier Apostolischen Schreiben Motu proprio promulgiert. Die übrigen Titel, die zum großen Teil auf päpstlichen Auftrag hin zur Promulgation gedruckt worden waren, verblieben im Archiv der Kommission als Pius XII. starb und sein Nachfolger Johannes XXIII. das II. Vatikanische Konzil ankündigte.

1972 wurde die Kommission zur Redaktion des CICO aufgelöst und im Zeichen des II. Vatikanischen Konzils die päpstliche Kommission zur Revision des CICO eingerichtet. Die Zusammensetzung der päpstlichen Kommission zur Revision des CICO sollte die orientalische Eigenart sicherstellen. Sie bestand aus Mitgliedern der vielen orientalischen Kirchen, wobei die orientalischen Patriarchen an erster Stelle standen. Das war also jetzt nicht mehr ein röm. Gesetzbuch für die Orientalen, sondern man hat die Orientalen hereingeholt und sie gebeten mitzuarbeiten. Im Okt. 1986 wurde nach einigen Teilentwürfen der Entwurf des Kodex des orientalischen Rechts gedruckt und dem Papst vorgelegt. Dieser ordnete an, dass der Entwurf am 17. Okt. 1986 an die Mitglieder der Kommission zur nochmaligen Prüfung und Beurteilung übersandt wird. 1988 tagte die Vollversammlung der Kommissionsmitglieder. Sie sollte durch Abstimmung entscheiden, ob der gesamte Text des nochmals überprüften Buches für reif gehalten werde, dem Papst zur Promulgation übergeben zu werden. In der Endabstimmung über den Entwurf des Gesetzbuches stimmte die Mehrheit der Mitglieder allen Artikeln zu, meistens nahezu einstimmig. Gemäß dem Gutachten der Kommissionsmitglieder verbessert wurde der letzte Entwurf mit dem Titel Kodex der Kanones der orientalischen Kirchen in 10n Exemplaren am 28. Jan. 1989 dem Papst mit dem Antrag übergeben ihn zu promulgieren. Mit Unterstützung einiger Sachverständiger überprüfte der Papst den letzten Entwurf persönlich und ordnete seinen Druck an.


Literatur:

KILLERMANN, Stefan: Die Rota Romana. Wesen und Wirken des päpstlichen Gerichtshofes im Wandel der Zeit. Seite 356 f., Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-631-59334-9

POTZ, Richard: Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium. Geschichte, in: LThK3, Bd. 2, Sp. 1241, ISBN-13:978-3-451-22012-8, ISBN-10: 3-451-22012-1 (nicht signierter Beitrag von Aquinat (Diskussion | Beiträge) 11:12, 8. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten