Eingriffs- und Leistungskondiktionen

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Im römischen Recht sind die Kondiktionen entweder Leistungskondiktionen wie condictio indebiti, ob causam oder Eingriffskondiktionen wie condicito ob causam furtivam. Das Prinzip ist glasklar herausgebildet, auch wenn die beiden Begriffe den Römern noch unbekannt sind. --M1tya 17:14, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten