Diskussion:Copyright Term Extension Act

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 213.220.145.211 in Abschnitt "Das Public Domain"


Dieser Artikel beruht auf einer Übersetzung des Artikels Copyright_Term_Extension_Act aus der englischsprachigen Wikipedia in der Version vom 21.11.2005. Eine Liste der Hauptautoren (History) gemäß GNU FDL ist hier zu finden.

Köst-lich!

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Wer sagt denn, dass das Rechtswesen staubtrocken sein muss? Man beachte einfach nur die Realsatire! Apropos Sonny Bono: Ich sehe große Chancen, dass Arnold Schwarzenegger Lemmy Kilmister ins Capitol bringt, um seine Gesetzesvorlagen durchzubrüllen... :-))) Danke, Autor! - Yog-S 149.225.72.81 18:34, 18. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Fehler im Zitat "Senatsbericht 104-315"?

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Hallo, da scheint sich irgendein Fehler eingeschlichen zu haben: Das "wirtschaftliche" in "... sowie indem wirtschaftliche die Erhaltung ..." macht so für mich keinen Sinn. Hat jemand Zugang zur engl. Vorlage? --Qniemiec 11:26, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Hallo, habe gleich nach dieser Nachricht den Link zum Original gefunden, und es war tatsächlich ein Übersetzungsfehler (maschinell?). Hab's korrigiert, und nun ist's ok: :-) --Qniemiec 11:48, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Lage eigentlich deutlich komplizierter

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Dieser Artikel gibt die komplizierte Copyright-Situation, die durch das Gesetz entstanden ist, nur unzureichend bis verfälschend wieder. Eine gute Übersicht bietet die "Hirtle-Tabelle". So treffen z.B. diese Ausführungen in der Einleitung so verkürzt nicht zu:

Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors geschützt, während die Urheberrechte für Werke im Eigentum eines Unternehmens zwischen 75 und 95 Jahre geschützt werden. Das Gesetz hat Wirkung auch für Werke, die vor dem 1. Januar 1978 veröffentlicht wurden. Auch deren Schutzdauer verlängert sich um 20 Jahre.

Die Schutzdauer von 70 Jahren nach dem Tod des Autors gilt erst für Veröffentlichungen ab 1978. Für Veröffentlichungen von 1923 bis 1977 gilt die Schutzdauer von 95 Jahren nach Erstveröffentlichung auch für Werke persönlicher Urheber. Und für Veröffentlichungen vor 1923 besteht überhaupt kein Schutz, selbst wenn der Autor noch lange keine 70 Jahre tot ist. Für ausserhalb der USA erstveröffentlichte Werke gelten wiederum besondere Regeln. Der Artikel hat eine Überarbeitung nötig, aber ich bin kein Copyright-Experte und würde das lieber einem solchen überlassen. Gestumblindi 02:13, 14. Mai 2013 (CEST)Beantworten

"Das Public Domain"

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Wer ist denn auf die grandiose Idee gekommen, solch einen unnützen Anglizismus nutzen, der so in der deutschen Sprache nicht existiert, anstatt den korrekten deutschen Begriff "Gemeinfreiheit" zu verwenden? Klingt echt grausam. Mal abgesehen davon wäre der Artikel nach den Regeln der deutschen Grammatik nicht "das", sondern "die", da der sich von der Übersetzung ableiten würde. --213.220.145.211 20:50, 3. Dez. 2022 (CET)Beantworten