Diskussion:Corinne Hofmann
Links unter Werke
BearbeitenAlle drei Links führen auf die Seite "Weisse Massai", was mein Wissensdurst nicht füllt. Was hätte hier verlinkt sein sollen?--Blauer Heinrich 21:36, 15. Jan. 2011 (CET)
zur Person
BearbeitenFür mich ist nirgendwo belegbar, dass es eine _DEUTSCHE_ Geschäftsfrau ist. (nicht signierter Beitrag von 84.134.42.164 (Diskussion) 19:21, 12. Jul 2011 (CEST))
Lest bitte das Buch "Zurück aus Afrika". Hier steht zu Beginn folgendes: "Ich bin zwar in der Schweiz geboren und aufgewachsen, besitze aber wie mein Vater einen deutschen Pass. Nach einem Auslandsaufenthalt, der länger als sechs Monate dauert, verliert man in der Schweiz die Aufenthaltsberechtigung." https://www.massai.ch/de/zurueck-aus-afrika-leseprobe (nicht signierter Beitrag von 79.241.119.174 (Diskussion) 13:11, 2. Mär. 2017 (CET))
Deutsche Geschäftsfrau?
Bearbeiten(nachfolgender Abschnitt verschoben aus Benutzer Diskussion:84.134.42.164)
Der benannte Link http://lexikon.a-d-s.ch/edit/detail_a.php?id_autor=797 ist keine saubere Quelle. Geboren in der Schweiz, dort zur Schule gegangen, nach der Massai-Affaere zurueck in die CH - das alles spricht eindeutog gegen Deutsch!
Man schaue mal hier: http://www.quavier.ch/quavier-zeitschrift/aktuelles-heft/neu-im-quartier/ "Ceha Ceha – Schmucke Stücke" oder
http://www.cehaceha.ch/seite-56.html
... spricht alles fuer SCHWEIZER Geschaeftsfrau. SOlange das nicht sicher ist, gehoert 'deutsche' entfernt, dann ist es in jedem Falle nicht falsch!
P.S. Ein guter Wikipedia-Moderator gibt keine Fehler zu, siehe diverse Foren frustierter Fachleute. chtragen: (nicht signierter Beitrag von 84.134.39.62 (Diskussion) ) von 22:58, 17. Jul. 2011 (CEST), nachgetragen von: SchirmerPower 14:07, 18. Jul. 2011 (CEST), siehe [1]
Lest bitte das Buch "Zurück aus Afrika". Hier steht zu Beginn folgendes: "... da ich keine Niederlassungsgenehmigung mehr für die Schweiz besitze und somit nur als Touristin eingereist bin. Ich bin zwar in der Schweiz geboren und aufgewachsen, besitze aber wie mein Vater einen deutschen Pass. Nach einem Auslandsaufenthalt, der länger als sechs Monate dauert, verliert man in der Schweiz die Aufenthaltsberechtigung." https://www.massai.ch/de/zurueck-aus-afrika-leseprobe/ (nicht signierter Beitrag von 79.241.116.10 (Diskussion) 13:40, 13. Feb. 2017 (CET))