Diskussion:Costa/Enel-Entscheidung
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Gnom in Abschnitt es dezentralisiert also die Verwertungskompetenz unionsrechtswidrigen Rechts.
Gesetz wurde nich aufgehoben
Bearbeiten"Costa argumentierte, die Verstaatlichung verletze die Art. 102, 93, 53 und 37 EWGV. Der EuGH entschied, dass das Gesetz zur Verstaatlichung gegen den EWG-Vertrag verstößt. Es musste daraufhin aufgehoben werden." - Soweit ich weiss wurde die Verstaatlichung vollzogen da es nicht dagegen verstösst. (nicht signierter Beitrag von 163.117.203.65 (Diskussion) 17:44, 28. Apr. 2015 (CEST))
es dezentralisiert also die Verwertungskompetenz unionsrechtswidrigen Rechts.
Bearbeiten@Gnom: Kontext: Anwendungsvorrang vs. Geltungsvorrang — hier ggstdl.: ... ich kenne zwar Rechtsgelehrte, welche sehr gerne überflüssige Neologismen kreieren, aber bei der «Verwertungskompetenz» bin mir fast sicher, dass es sich bloß um ein Schreibversehen handeln könnte; ein «Freudian slip» wohl ;) --SR-7v (Diskussion) 22:00, 3. Jul. 2018 (CEST)
- Hallo SR-7v, danke für den Hinweis. Aber warum hast du den Fehler nicht gleich selbst korrigiert? Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:23, 4. Jul. 2018 (CEST)