Diskussion:Curt Joël

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 2003:EF:13C6:DC67:C01E:6659:61DC:A4F3
Sei mutig im Verbessern dieses Artikels. Wenn du im Bearbeiten der Wikipedia unsicher bist, informiere dich bitte zunächst über die grundlegenden Richtlinien und Empfehlungen. Schwerwiegende Qualitätsprobleme kannst du dem Portal Politikwissenschaft melden.

Neues Diskussionsthema beginnen.
Unterschreibe deinen Beitrag bitte mit --~~~~.

     Portal Politikwissenschaft

Zitat aus dem Abschnitt 'Leben und Beruf' (an letzter Stelle): "verbrachte er als sogenannter „Schutzjude“". Wenn man bei Wikipedia Schutzjude nachschlagen möchte, wird man auf Judenregal weitergeleitet. Die Intention, die während des "Dritten Reichs" Personen wie z.B. Herrn Curt Joël vor Verfolgung "schützte", erschließt sich aber IMHO dort nur auf indirektem Wege. Wäre es sinnvoll, die Bedeutung von 'Schutzjude', wie er hier verwendet wird, im dortigen Lemma (oder adäquat an eigener Stelle) entsprechend zu erläutern? -- JNM 11:20, 19. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Volkstümliche Begriffe wie: "Schutzjude", "Ehrenarier" usw. für die Zeit 1933-1945 sind (oft erst nach 1945) aufgrund von Unkenntnis der tatsächlichen Bestimmungen der Nürnberger Rassengesetze im Zusammenhang mit Biographien wie Erhard Milch und Emil Maurice entstanden.
Erstens bestimmten die Nürnberger Gesetze, daß das: "jüdische Blut" nur über die weibliche Linie vererbt wurde, so daß im Volksmund viele Leute als: "Halbjuden" usw. galten, die vom NS-Staat juristisch keineswegs so eingestuft wurden, weil eine jüdische Verwandtschaft nur in der väterlichen Linie bestand; daß darüberhinaus auch in der NSDAP starke Bestrebungen bestanden, auch die väterliche Linie ins Gesetz aufzunehmen (was bis 1945 aber nicht geschah), und insbesondere leitende Posten grundsätzlich auch nicht mit derartig: "jüdisch Versippten" besetzt wurden, steht dabei auf einem anderen Blatt, da diese Personengruppe von jüdischer Verwandtschaft allein in der väterlichen Linie bis 1945 eben keinerlei rassischer Verfolgung (abgesehen von der Verweigerung von Beförderungen) ausgesetzt war, weil diese Personen für den NS-Staat bis 1945 juristisch eben nicht als Juden galten.
Zweitens wurde auch im Falle der jüdischen Verwandtschaft in der mütterlichen Linie bis 1945 streng zwischen Volljuden (Mutter Jüdin bzw. eine jüdische Großmutter mütterlicherseits) und sog. jüdischen Mischlingen 1. ("Halbjuden") und 2. Grades ("Vierteljuden") unterschieden; letztere entstammten aus Ehen zwischen Deutschen und: "Volljuden". (Hinzukam noch die Kategorie der sog. Geltungsjuden: Halb- oder Vierteljuden, die in der jüdischen Glaubensgemeinschaft aufgewachsen waren, die aufgrund des negativ bewerteten jüdischen Glaubens juristisch den Volljuden gleichgestellt wurden, also einen schlechteren Status als nichtjüdisch erzogene: "Mischlinge" bekamen.) "Mischlinge" (vor allem.: "1. Grades", die sog.: "Halbjuden") waren vielen Diskriminierungen wie u. a. bestimmten Heirats- und Berufsverboten und Bildungsbeschränkungen unterworfen, wurden aber bis 1945 nicht deportiert und ermordet, auch wenn die Ermordung der: "Mischlinge 1. Grades" ab spätestens Sommer 1942 für die Zeit nach dem angestrebten Endsieg beschlossene Sache war. Von Ende 1943 wurden bis Kriegsende ca. zehn- bis zwanzigtausend: "Mischlinge 1. Grades" nach und nach zur Zwangsarbeit herangezogen, ohne daß ihre erst für die Zeit nach Kriegsende geplante systematische Ermordung bereits in der Praxis betrieben wurde, ein weitaus größerer Teil konnte sich aber durch Anstellung in sog.: "kriegswichtigen Betrieben" bis Kriegsende vor der Zwangsarbeit retten. --2003:EF:13C6:DC67:C01E:6659:61DC:A4F3 04:03, 6. Jul. 2019 (CEST)Beantworten