Diskussion:Düsseldorfer Verfahren

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Scripturus in Abschnitt Veraltet?

Die Pauschal Abgabe beträgt mittlerweile 30,- € pro Tag und Frau.

- und auch pro Mann, bitte nicht vergessen. Dabei ist zuzugeben, dass die Anzahl von Männern als Teilnehmer am Verfahren gegen Null gehen dürfte. Oh, und ausserdem ist zwischen 10,- und 30,- € wohl alles drin, dies ist regional ganz unterschiedlich geregelt. Berlin mit Hauptstadtbonus nimmt angeblich 30,- €, in Stuttgart soll zwischen Innenstadt und Aussenbezirk differenziert werden bei 15 bis 25,- €, Rheinland-Pfalz strebt einheitlich 25,-€ als pauschale Vorauszahlung an.


Baden-Württemberg hat das Verfahren am 1.1.2006 vereinheitlicht, 25 EUR pro Tag. Das brachte dem Land eine Einnahme von 6 Mio EUR in 2006.

Die Finanzverwaltung geht von einem Monatsgewinn von 1.500 EUR aus, in der Steuervorauszahlung sind Umsatzsteueranteile und Einkommensteueranteile enthalten und bewegt sich am unteren EInkommensrand.

Quelle: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14/1655 vom 13.08.2007 -- WRuss (20:35, 24. Aug. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Gewerbeanmeldung

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Im Gegensatz zum Artikel (verpflichtende Gewerbeanmeldung) ist es in Sachsen nicht möglich Prostitution als Gewerbe anzumelden. Gewerbesteuer zahlt man trotzdem (wenn der Gewinn in solche Regionen kommt) (nicht signierter Beitrag von 80.187.102.33 (Diskussion) 12:10, 6. Jul 2010 (CEST))


Im Raum Offenbach am Main wird das Düsseldorfer Verfahren auch angewendet. Die Damen zahlen 25 Euro pro Tag. (nicht signierter Beitrag von Snowhity (Diskussion | Beiträge) 10:38, 12. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Einführungsjahr 1966

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Aus welcher Quelle geht das hervor und was war der Anlass? --Kulturkritik (Diskussion) 20:10, 24. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Veraltet?

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Warum soll der Artikel seit 2014 veraltet sein? Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:56, 15. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Frage ich mich auch. Alle 3 Bausteine können m.E. nach raus. Der Artikel ist weder veraltet noch unbelegt. Das BGH-Urteil von 2022 ist nicht lexikonrelevant, da geht es nur um die Abgrenzung von selbstständig/nichtselbstständig in einem Einzelfall (von vielen). Der Text selber ist aber verbesserungsbedürftig (zu viel Jura-Sprache, falsche Links, z.B. Steuerschätzung: das ist die vom Staat, nicht die von einzelnen Steuerpflichtigen). Ich guck mir das bei Gelegenheit mal näher an. Und na ja, die Vergnügungssteuer hat eigentlich nichts mit dem Düsseldorfer Verfahren zu tun. --Scripturus (Diskussion) 01:27, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Hallo, Scripturus, den Link zur Schätzung habe ich korrigiert und den Baustein zum BGH-Urteil entfernt. Die relevanten Aussagen zur Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung sind ja im Artikel erwähnt. Die Ausführungen zur Vergnügungssteuer waren im Artikel, weil sie die zunächst unter "Siehe auch" verlinkten Begriffe erläutern. Den Abschnitt dazu habe ich verschoben nach Vergnügungssteuer (Deutschland). Vielleicht fällt Dir noch die ein oder andere sprachliche Verbesserung ein. R2Dine (Diskussion) 08:45, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Ich habe den Artikel zugunsten einer Einteilung in zeitlich/sachlich umsortiert, was eine größere Änderung nötig machte. Die Infos von vorher sind dem Grunde nach alle drin geblieben, aber an eine andere Stelle gewandert. Ich habe auch die Zitate aus Urteilen/DrS gerafft und griffiger formuliert. Leider sind die konkreten Daten (Höhe der Pauschale, teilnehmende Bundesländer) aus 2013 oder davor – das muss kenntlich gemacht werden, da es jetzt ggf. anders ist. Aktuelleres gibt es aber derzeit nicht, jedenfalls nicht allgemein zugänglich. Auch deshalb die neue Einteilung. Dafür gibt es was vom Bundestag aus 2020 und Literatur aus 2021. Ein Hinweis auf Vergnügungsteuer ist (abgrenzend) doch sinnvoll; ich habe ihn in die Einleitung geschrieben. --Scripturus (Diskussion) 23:49, 25. Mai 2023 (CEST)Beantworten