Diskussion:Datenschutzrecht
"Kritik" am Datenschutzrecht
BearbeitenIch habe diesen Abschnitt gelöscht, weil er Behauptungen aufstellt ohne auch nur eine davon zu belegen. Jeder einzelne Satz ist sachlich falsch. Und ich habe täglich beruflich mit Datenschutzrecht zu tun. Der bisherige Eintrag lautete:
Das geltende Datenschutzrecht kann seinen Zweck heute nur noch unvollkommen erfüllen. Es beruht in seinen grundsätzlichen Strukturen auf dem Datenschutzkonzept der 1970er Jahre, das sich wiederum an der elektronischen Datenverarbeitung der damaligen Zeit orientiert. Diese war durch die zentrale Datenspeicherung auf Großrechnern, beschränkte Speicherkapazitäten und einen relativ kleinen Kreis von – meist staatlichen – Datenverarbeitern gekennzeichnet.
Die technische Entwicklung der letzten 30 Jahre hat das staatliche Datenschutzrecht nur zum Teil und mit erheblicher Verzögerung berücksichtigt. Technische Neuerungen, die den Datenschutz beeinträchtigen können – beispielsweise Internet, Videoüberwachung, Biometrie, RFID – sind gesetzlich nicht oder nur unzureichend geregelt. Daran haben auch zahlreiche Gesetznovellierungen nichts ändern können.
Zudem gilt insbesondere das deutsche Datenschutzrecht als „überreguliert, zersplittert, unübersichtlich und widersprüchlich“ (Alexander Roßnagel). Heute können selbst Fachleute das Datenschutzrecht nicht mehr in ihrer Gesamtheit überblicken. Hinzu kommt ein „massives Vollzugsdefizit im Datenschutz“ (Johann Bizer): Verstöße gegen Datenschutzregelungen haben meist keine Konsequenzen, weil die betroffenen Personen von einer missbräuchlichen Datenverarbeitung in der Regel keine Kenntnis haben und die staatlichen Datenschutzbehörden nicht über die notwendigen personellen Ressourcen verfügen, um die Datenverarbeiter effektiv zu kontrollieren. (nicht signierter Beitrag von 88.130.41.242 (Diskussion) 16:22, 22. Mai 2013 (CEST))
- Diese Aussagen sind nicht mit Einzelnachweisen belegt. Das ist richtig. Als ich den Artikel im Jahr 2005 angelegt habe, war es noch nicht üblich, jede Aussage mit einer Fußnote zu belegen. Dies soll keine Rechtfertigung sein, lediglich eine Erklärung. Das Zitat von Roßnagel stammt aus dem bekannten Gutachten zur Modernisierung des Datenschutzrechts, Berlin 2001, welches Roßnagel und andere im Auftrag des BMI erstellt haben. Bei der Anlage des Artikels war dieses Gutachten meine Hauptquelle.
- Die IP schreibt, dass jeder einzelne Satz sachlich falsch sei. Dies ist eine kühne Behauptung, die ebenfalls nicht belegt ist. Ich halte sie für unrichtig. Herzliche Grüße --Forevermore (Diskussion) 09:30, 23. Mai 2013 (CEST)
- Der Abschnitt ist veraltet. Das Datenschutzrecht ist mit der DS-GVO vor knapp drei Jahren grundlegend erneuert worden. Ich habe ihn markiert. --Wolfdietmann (Diskussion) 20:23, 6. Apr. 2021 (CEST)
Aktualisierung wünschenswert
BearbeitenIm Zeitalter von Edward Snowden und NSA, sowie markiger Äußerungen von nicht nur einem Automobilmanager, dass die Daten die in einem Auto anfallen, dem Hersteller gehören, bräuchte es schon noch einen Artikel, der darstellt, dass das Datenschutzrecht zwar einen gewissen Anspruch hat, dass der in der Realität weit hinter dem Anspruch hinterher hinkt. Außerdem ist die Marktmacht von Google, Facebook und anderer großer Informationsverarbeiter im Punkte informationelle Selbstbestimmung sehr kontrovers zu sehen. Als Anfang wäre dieser Artikel sicherlich gut zu gebrauchen. Aber er müsste auf der Höhe der Zeit gehalten werden. --PeterRiess (Diskussion) 15:38, 9. Nov. 2014 (CET)
- Diese Informationen gehören eher in den Artikel Datenschutz. --Forevermore (Diskussion) 18:44, 10. Nov. 2014 (CET)
Hinweis auf falsche ISBN
BearbeitenUlrich Dammann, Spiros Simitis: Datenschutzrecht. Nomos, 9. Auflage 2005, ISBN 3406501974
Die ISBN ist falsch. MfG
(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 172.177.143.87 (Diskussion • Beiträge) 13:15, 31. Aug. 2006 (CEST))
- Danke für den Hinweis. Ich habe es korrigiert. --Forevermore 18:28, 24. Aug. 2008 (CEST)
„Supranationales Datenschutzrecht“
BearbeitenDie genannten Rechtsgebiete sind größtenteils nicht supranational, sondern international. Nur das Recht der EU ist supranational.
(nicht signierter Beitrag von 134.176.82.210 (Diskussion) 14:14, 2. Feb. 2011 (CET))
- Danke für den Hinweis. Ich habe die Überschrift entsprecht erweitert. --Forevermore 12:52, 11. Feb. 2012 (CET)
Zugriff durch US-Behörden auf europäische Daten
BearbeitenFalls das so noch nicht im Artikel steht, sollte dort noch aufgenommen werden, daß US-Behörden auf europäische Cloud-Daten zugreifen dürfen und daß es dabei (noch) einige rechtliche Widersprüche gibt.
--Konrad – 09:00, 1. Jul. 2011 (CEST)
- Dieses Thema ist wohl zu speziell für den Artikel. Der Artikel kann und soll ja nur einen allgemeinen Überblick geben, nicht aber das Datenschutzrecht in allen Details darstellen oder gar alle seine rechtlichen Probleme beschreiben. --Forevermore 12:52, 11. Feb. 2012 (CET)
DS-GVO?
BearbeitenDas deutsche (und nicht nur das deutsche, sondern auch das österreichische und mittelbar das Schweizer) Datenschutzrecht ist mit der DS-GVO grundlegend modernisiert und EU-weit harmonisiert worden. Das sollte sich in diesem Artikel widerspiegeln. --Wolfdietmann (Diskussion) 20:27, 6. Apr. 2021 (CEST)
Safe Harbour & Co.
BearbeitenLiebe Kollegen, der Hinweis auf Safe Harbour ist mittlerweile mehrfach veraltet, sollte man das nicht eventuell komplett rausnehmen? Die einzelnen Angemessenheitsbeschlüsse zu verschiedenen Ländern scheinen mir zu detailiert zu sein, als das hier die Darstellung Sinn macht. Viele Grüße, --Allons! (Diskussion) 12:03, 28. Mai 2024 (CEST)