Diskussion:Dauerleistungsgrenze

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 134.91.141.39 in Abschnitt Überarbeiten

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Ich habe dem Artikel die Vorlage »Überarbeiten« beigefügt, weil hier ein inhaltlich gravierender Fehler vorliegt, den ich leider nicht korrigieren kann, da mir das Wissen dazu fehlt.

»Diese Grenze [Dauerleistungsgrenze] liegt für Untrainierte bei einer Herzfrequenz von 110 Schlägen pro Minute und einem Atemzeitvolumen von 30 Litern pro Minute. Als Parameter gilt der Arbeitspuls: die Differenz der Herzfrequenz unter Belastung und in Ruhe sollte höchstens 30 bis 35 Pulsschläge pro Minute betragen.« Da »Pulsschläge« ein Pleonasmus ist, habe ich das Wort korrigiert und an Stelle »Impulse« geschrieben. Der Inhalt ist jedoch immer noch verwirrend: Einerseits liegt die Grenze der Dauerleistungsgrenze bei »Untrainierte bei einer Herzfrequenz von 110 Schlägen pro Minute«. Der »Parameter« – eine Art Faustregel – wird jedoch mit dem Puls definiert (»als Parameter gilt der Arbeitspuls«). Danach wird der Puls mit der Herzfrequenz gänzlich vermischt: »Die Differenz der Herzfrequenz unter Belastung und in Ruhe sollte höchstens 30 bis 35 Pulsschläge (bzw. korrigiert: »Impulse«) pro Minute betragen.«

Wie wird die Dauerleistungsgrenze nun definiert? Über den Puls oder über die Herzfrequenz? Debianux 11:20, 19. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ich halte Deine Kritik fuer eher unerheblich. Mit einer sprachlichen Bereinigung sollte sich das Regeln lassen, denn offenbar hat der Autor nur an eine Pulsqualitaet, naemlich die mittlere Frequenz gedacht und die ist ja dasselbe wie die Herzfrequenz. Viel schwerer wiegt in meinen Augen der Mangel an Erklaerungen, warum gerade bei 110 Schlaegen pro Minute die Grenze sein soll. Es ist - jedenfalls in der Trainingswissenschaft - Konsens, dass Herzfrequenzbereiche zur Trainingssteuerung sehr individuell sind und zwar auch bei gleichem Trainingsstand und gleicher Leistungsfaehigkeit. Pauschale Angaben sind daher in der Trainingslehre nicht sinnvoll. Deswegen glaube ich nicht, dass die Dauerleistungsfaehigkeit anhand von einer allgemeingueltigen Zahl festgelegt werden kann. Sollte das allerdings in irgendwelchen Bereichen doch geschehen, muss weiter erlaeutert werden, welche Bereiche das sind und wer das mit welcher Rechtfertigung tut. Ich verstehe leider von Arbeitswissenschaften nichts und sehe, wie gesagt, die Sache im Zshg. mit Sportwissenschaften etwas anders. Wer kann etwas dazu sagen? 134.91.141.39 10:43, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Das nenne ich gute Arbeit, Grap. Danke, 134.91.141.39 10:00, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten