Diskussion:Dekretale
Aus dem Meyers (Autoren: siehe Dekretalen)
Dekretalen (lat., Literae decretales, Decretales epistolae), Antwortschreiben und Entscheidungen, welche die Päpste auf Anfragen andrer oder aus eignem Antrieb an die Bischöfe verschiedener Länder über streitige oder zweifelhafte Fälle der Kirchendisziplin und Kirchenzucht zu erlassen pflegten.
Dergleichen Dekretale galten anfangs nur als gute Ratschläge und wurden als solche je nach den obwaltenden Umständen und Verhältnissen von den übrigen Bischöfen gleich den Aussprüchen andrer angesehener Kirchenlehrer benutzt. Allein schon seit dem 5. Jahrhundert beanspruchten sie obligatorische Kraft auf Grund des Wesens des päpstlichen Primats.
Die Verbreitung jener Dekretalen geschah durch Mitwirkung derjenigen Bischöfe, an die sie zunächst gerichtet waren. Seit dem 5. Jahrhundert aber fanden sie auch in die Sammlungen der Kanones Aufnahme und wurden bald den Konzilienbeschlüssen gleichgestellt.
Am bekanntesten ist die Sammlung der sogen. falschen Dekretalen des Pseudo-Isidor.
Geltungsbereich
BearbeitenAbgesehen von dem merkwürdigen altkirchlich im Einleitungssatz ist auch die Geltung falsch definiert: eine Dekretale – so müßte eigentlich das Lemma richtig lauten – ist zunächst eine Einzelfallentscheidung, die aber in analoger Anwendung für den Gesamtbereich der Kirche herangezogen werden kann. Letzlich gilt das für alle Rechtsnormen, die im Corpus iuris canonici enthalten sind. Der Unterschied von Liber Extra und Liber Sextus zu den Compilationes sollte auch noch verdeutlicht werden-- Enzian44 01:36, 7. Mär. 2008 (CET)