Diskussion:Depotbank
Bleibt nach Erweiterung. -- Perrak 21:08, 17. Mai 2006 (CEST)
Custodian
Bearbeitenwäre hier nicht die Verlinkung zur Englischen Seite Custonian_Bank korrekt, oder irre ich mich da? Leuchter 15:45, 4. Jan. 2007 (CET)
- Ich habe die Interwikis eingepflegt. Danke und Grüße --AT talk 16:24, 4. Jan. 2007 (CET)
Inhalt des Artikels
BearbeitenIn diesem Artikel wird nur Tätigkeit der Depotbank als Dienstleister für einen Investmentfonds beschrieben. Eine Depotbank hat aber auch viele andere Kunden. Darüber sollte auch etwas geschrieben werden.
Ferner sind in diesem Artikel einige Inhalte beschrieben, die in den Artikel Investmentfonds gehören bzw. dort bereits beschrieben sind. --Julius-m 20:24, 18. Aug. 2007 (CEST)
Was in dem Artikel fehlt, sind die folgenden Themen:
- Verwahrung der Wertpapiere z.B. Girosammelverwahrung) und die Kommunikation mit den Lagerstellen
- effektive Auslieferung und Einlieferung von Wertpapieren
- Dividendenauszahlung an die Kunden
- Einladung zu Hauptversammlungen an die Aktieninhaber weiterleiten
- Autentifizierung der Depotkontoinhaber bei hohen Bar-Einzahlungen (Geldwäsche)
- Aufklärung der Kunden über die Risiken des Wertpapierhandels und Klassifizierung der Kunden. Nur Kunden, die bereit sind auch einen Totalverlust ihrer Einlagen hinzunehmen, dürfen bei der Bank am Optionsscheinhandel teilnehmen.
- Der Wertpapiereigenhandel der Bank zur Kapitalanlage der Aktiva der Bank
- die klassischen Depotbanken und die Direktbanken
--Julius-m 12:58, 19. Aug. 2007 (CEST)
- Artikel entsprechend geändert. Nun kann man sich an die Arbeit machen und jeden einzelnen Punkt noch weiter ausformulieren. --Julius-m 21:22, 4. Okt. 2007 (CEST)
- Und ich habe es wieder rückgängig gemacht. Bitte schau mal in das Investmentgesetz und informiere Dich darüber was eine Depotbank ist. Das was Du hier beschreibst nennt man Kreditinstitut. --AT talk 20:06, 5. Okt. 2007 (CEST)
- Einverstanden. Dieser Unterschied zwischen Depotbank und Kreditinstitit, dass Wertpapierdepots verwaltet, sollte im Artikel erwähnt werden. Denn der Inhalt des Investmentgesetzes kann nicht als bekannt vorausgesetzt werden. Ich mache mal einen Versuch. --Julius-m 21:34, 6. Okt. 2007 (CEST)
- Und auch das habe ich wieder rückgängig gemacht weil es bereits vollständig in der Einleitung vorhanden war. --AT talk 02:25, 7. Okt. 2007 (CEST)
- Die Abgrenzung ist keinesfalls aus der Einleitung zu erkennen. Wer das Investmentgesetz kennt, der wird diese Abgrenzung vielleicht aus den Formulierungen der Einleitung herauslesen, aber der braucht auch nicht diesen Artikel zu lesen, um sich zu informieren. Dem Durschschnittswikianer wird die Abgrenzung des Begriffs aus dem knappen Einleitungssatz nicht klar.
- Dass Du meine Änderung einfach löscht, grenzt an Vandalismus. Ich könnte ja nun den Satz wieder rein nehmen, dann wirst du ihn vermutlich erneut löschen, doch ich habe keine Lust, einen Edit-Krieg mit Dir zu beginnen. Es wäre sinnvoller, hier eine Diskussion zu führen. Vielleicht mögen sich andere dazu äußern. Mein Vorschlag zur Abgrenzung waren die folgenden beiden Sätze:
- Ein Kreditinstitut, dass Wertpapierdepots von Kleinanlegern verwaltet, ist nicht unbedingt eine Depotbank. Erst wenn zusätzlich zur Verwaltung der Wertpapiere auch noch die von dem Investmentgesetz (InvG) geforderten Überwachungs- und Kontroll-Dienstleistungen für Kapitalanlagegesellschaften ausgeführt werden, ist das Kreditinstitut auch eine Depotbank. --Julius-m 22:45, 8. Okt. 2007 (CEST)
- Ich habe Deine Bearbeitung vollständig zurückgesetzt weil sie, wie ich bereits hier und in der Editzusammenfassung erwähnte, vollständig redundant zur Einleitung war. In der Einleitung steht: Als Depotbank (engl. Custodian) bezeichnet man Kreditinstitute, bei denen z. B. in Deutschland, Kapitalanlagewerte (z. B. Wertpapiere) gemäß dem Investmentgesetz (InvG) hinterlegt werden. Für den Eingeweihten reicht diese Information bereits, da er weiß, dass Kreditinstitute ganz allgemein auch mal was mit dem Handel und der Verwahrung von Wertpapieren zu tun haben. Weiterhin weiß er, dass im Investmentgesetz eine ganze Menge über Fonds und Kapitalanlagegesellschaften steht, jedoch nichts über die Verwahrung von Endkundenbeständen. Da sich der Artikel, wie Du ganz richtig feststellst, aber nicht an den Eingeweihten sondern eher an den Laien wendet, hat die Einleitung einen zweiten Satz: Gemäß diesem Gesetz, darf eine Kapitalanlagegesellschaft das ihr anvertraute Sondervermögen (Fondsvermögen) nicht selbst verwahren, sondern muss es in ihrem bei einer Bank geführten Depot deponieren. Dort wird dann leicht verständlich das erklärt was dem Fachmann bereits im ersten Satz klar war. Im Rest des Artikels werden dann noch Gründe und Kontrollpflichten erwähnt. Als Hilfestellung sind dann noch diverse Artikel verlinkt in denen man dann erfährt was beispielsweise das Investmentgesetz oder ein Sondervermögen ist. Dass man das ausbauen kann ist klar, aber warum all dies noch einmal gesagt werden sollte, ist mir ein Rätsel. --AT talk 23:45, 8. Okt. 2007 (CEST)
Ich glaube, die obige Diskussion resultiert daher, dass der Begriff "Depotbank" rechtlich klar definiert ist (so wie im Artikel dargestellt), umgangssprachlich der Begriff aber (falsch) verwendet wird im Sinne "eine Bank, die ein Depot führt". Der Bänker bezeichnet dies etwas spröde als "depotführenden Stelle". Diese "depotführenden Stelle" als eigenen Artikel zu beschrieben wäre wiederum redundant zu "Wertpapierdepot" (siehe Disk nächster Abschnitt). Die Depotbank ist nun "depotführenden Stelle" der KAG. Ich würde empfehlen, in den Eingangsabsatz einen neuen Satz zur Abgrenzung aufzunehmen: Umgangssprachlich werden auch Geschäftsbanken die Wertpapierdepots führen als "Depotbanken" bezeichnet. Dieser Artikel beschriebt die Depotbank im rechtlichen Sinne.Karsten11 08:52, 9. Okt. 2007 (CEST)
- Ich stimme zu, dass es zwei Verwendungen gibt, nicht aber, dass eine davon falsch ist. Wenn man in den Gerke oder den Gabler schaut (OK, die scheinen voneinander abzuschreiben), geben die zwei Bedeutungen an: (I) Depotführende Stelle und (II) Verwahrer des Sondermögens einer KAG. Ich kann auch noch mal in den Obst/Hintner oder den Grill schauen. Die Tatsache, dass es eine rechtliche Definition von Depotbank gibt, bedeutet m. E. nicht, dass man nur diese Bedeutung verwenden darf. PS: Vergaß am 29.10.2007, 23:27 zu signieren --Marinebanker 20:47, 31. Okt. 2007 (CET)
- Habe nachgeschaut: Obst/Hintner hat "Depotbank" nicht im Register, und Grill versteht darunter eine Depotbank i. S. d. InvG. Wie wäre es, ziwschen dem 1. und 2. Satz den folgenden Satz einzuschieben:
- "Als Depotbank werden zuweilen auch allgemein Kreditinstitute in ihrer Funktion als depotführende Stelle bezeichnet, d. h. wenn man darauf abhebt, dass das betreffende Institut für einen Anderen ein Wertpapierdepot führt." - und danach ein Absatz. Ggf. mit Einzelnachweis auf Gabler, da spart man sich erneute Diskussionen
- --Marinebanker 20:47, 31. Okt. 2007 (CET)
- Ergänzung: Auch Büschgen: Das kleine Bank-Lexikon (Verlag Wirtschaft und Finanzen im Schäfer-Pöschel-Verlag 2006) nennt unter dem Stichwort "Depotbank" beide Bedeutungen. Ich würde in ein paar Tagen die Einleitung wie oben von mir vorgeschlagen ändern (mit Einzelbelegen Gabler, Büschgen), wenn keine stichhaltigen Einwände kommen. Ich denke, ein paar Tage "Aufgebot" sind auch bei einer so hitzigen Diskussion genug, wenn die Änderung durch respektable Quellen belegt ist. --Marinebanker 22:02, 3. Nov. 2007 (CET)
- Ich würde es nicht unbedingt in die Einleitung schreiben da es den Lesefluss stört. Später wird auf diesen Zusammenhang ja nicht mehr eingegangen. Ich würde es allerdings kürzer schreiben: "Als Depotbank werden zuweilen auch allgemein Kreditinstitute in ihrer Funktion als depotführende Stelle bezeichnet." Später können wir dann den noch zu diskutierenden Artikel Wertpapierdepotgeschäft verlinken (erwähnen). Grüße --AT talk 22:20, 3. Nov. 2007 (CET)
Geändert. Ich habe den Satz - wie vorgeschlagen kürzer - doch in die Einleitung geschrieben, da die Definition m. E. an den Anfang gehört. Ich denke, der Artikel ist so trotzdem noch flüssig zu lesen. "Custodian" habe ich umgesetzt, da der englische Begriffe Depotbanken allgemein und nicht nur solche im Sinne des InvG bezeichnet --Marinebanker 20:16, 17. Nov. 2007 (CET)
Depotbank - Wertpapierdepot
BearbeitenIn dem Artikel Wertpapierdepot sind etliche Aufgaben beschrieben, die eine Depotbank ausführt. Daher gehören diese Ausführungen eigentlich in den Artikel Depotbank.
Ich bitte um Vorschläge, wie man die Inhalte dieser beiden Artikel sinnvoll voneinander abgrenzen kann. --Julius-m 21:29, 4. Okt. 2007 (CEST)
Defekter Weblink
BearbeitenDefekter Weblink:
– GiftBot (Diskussion) 12:32, 31. Aug. 2012 (CEST)
- Ersetzt durch Vorlage. --Millbart talk 14:09, 31. Aug. 2012 (CEST)
Veraltete Begrifflichkeit
BearbeitenNach Außerkrafttreten des InvG existieren nun keine Depotbanken mehr. Die neue Bezeichnung nach dem KAGB lautet Verwahrstelle. Bitte als alte Rechtslage kennzeichnen? (nicht signierter Beitrag von 109.233.148.23 (Diskussion) 23:03, 9. Apr. 2014 (CEST))
- Eigentlich ist das ein Bank-BWL-Begriff. Ich habe vorläufig repariert.Verwahrstelle gibt es auch, man sollte das abgrenzen und verlinken oder zusammenführen. --Marinebanker (Diskussion) 16:43, 7. Feb. 2015 (CET)
Investmentgesetz gibt es nicht mehr
BearbeitenDas Investmentgesetz, auf das sich dieser Artikel bezieht, gibt es nicht mehr. Es wurde vom Kapitalanlagegesetzbuch abgelöst. --BVIFrankfurt (14:35, 5. Feb. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)