Diskussion:Der Deutsche Rechtspfleger

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Gert Lauken in Abschnitt Name

Alter der Zeitschrift

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Nach dem Text soll es diese Zeitschrift schon (wenn ich richtig gerechnet habe) seit 1893 geben. Da habe ich so meine Zweifel, ob es damals schon einen Beruf gegeben hat, der mit dem heutigen Berufsbild des Rechtspflegers übereinstimmt. Wer kennt hier irgendwelche Belege? Man könnt ja auch mal den Verlag fragen. --Pelz 00:05, 25. Jun 2006 (CEST)

---Man braucht nur auf die Titelseite zu schauen. Da steht es.

HDeinert2002 00:23, 25. Jun 2006 (CEST)

Name

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Wer ist denn auf die absurde Idee gekommen, die Zeitschrift heiße nicht mehr "Der Deutsche Rechtspfleger"??? Ein Blick auf die Homepage der Zeitschrift (siehe Fn. 1 im Artikel) oder des Verlags oder gar in das Impressum der Zeitschrift belegen unmittelbar das Gegenteil. Es ist bei juristischen Zeitschriften absolut üblich, dass die Zitatkurzform (hier: Rpfleger) im Zeitschriftenkopf in den Vordergrund gestellt wird, ohne dass damit ein Namenswechsel verbunden wäre (z.B. VersR =Versicherungsrecht oder MDR=Monatsschrift für Deutsches Recht oder ZInsO=Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht oder ZfS=Zeitschrift für Schadensrecht. Der Artikel wird korrigiert, umbenannt und an die richtige Stelle verschoben. Gert Lauken (Diskussion) 14:33, 3. Apr. 2016 (CEST)Beantworten