Diskussion:Deutsch-palästinensische Beziehungen
Wurde Palästina unter dem Großmufti von Jerusalem vom Deutschen Reich je anerkannt?
BearbeitenDie Bundesrepublik ist ja ein Rechtsnachfolger des Dritten Reiches. Bis auf einige Gesetze, die u.a. dem Grundgesetz widersprechen, wurden viele NS-Gesetze lange Zeit beibehalten. So z.B. das umstrttene Rechtsberatungsgesetz (RBerG) von 1935.
Ähnliches gilt das sicher auch für die völkerechtlichen Verträge des NS Staates. z.B. das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933.
(Vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgericht - Konkordatsurteil vom 26. März 1957)
Die Frage ist also: Wie verhält es sich mit der Anerkennung mit befreundeten Staaten, Regierungen bzw. Satellitenstaaten?
Diese Frage stellte sich nur bedingt, zumal es, nach 1945, fast keine solchen Staaten und Regierungen mehr gab..
So z.B: Mandschukuo, oder die Sozialistische Republik Italien (Norditalien unter Mussolini).
Wie ist das nun mit dem "britisch besetzten" Staat "Palästina" unter der "Regierung" vom Großmufti von Jerusalem?
Hat jemals jemand in den Akten des Auswärtigen Amtes überprüfft, ob der NS-Staat, einen Staat "Palästina" als Staat anerkannt hat? --81.20.127.194 06:29, 3. Aug. 2024 (CEST)
PS: Die DDR, also die Deutsche Demokratische Republik hat ja Palästina anerkannt und die BRD ist ja auch hier ein völkerechticher Rechtsnachfolger.
- Die Idee eines Palästinenserstaats ist eine Idee der Nachkriegszeit. Davor ging es eher um einen größeren arabischen Staat in der gesamten Region. --Rednaxela1962 (Diskussion) 20:58, 3. Aug. 2024 (CEST)