Diskussion:Deutscher Hängegleiterverband

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 195.124.114.41 in Abschnitt Wer ist Mitglied

DHV-Logo ?

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Kann man hier das DHV-Logo einstellen, oder stellt sich der DHV da auf aufs Urheberrecht ?

Das würde den Artikel auch noch ein bisschen menschenfreundlicher machen.. --Bugert 17:26, 18. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Erledigt. Der Verband ist mit der Nutzung ausdrücklich einverstanden.--Florian 21:17, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Beauftragungsumfang und "sonstige Aufgaben"

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Die aktuelle Darstellung ist so nicht korrekt bzw. mißverständlich. Die entsprechende Korrektur in dem m.E. nach etwas "zergliederten" Artikel ist mir nun aber zu aufwändig :-). Daher hier nur die "Fakten":

Die vom DHV wahrgenommene Unfalluntersuchung ist keine zusätzliche Aufgabe zum Beauftragungsumfang, sondern wird vom DHV wohl aus dieser in Zusammenhang mit § 5 LuftVO abgeleitet (Strenggenommen ist dort primär eine Meldepflicht an den Beauftragten geregelt, nicht jedoch eine folgende Untersuchung. Auch hierbei muß man unterstellen, daß überhaupt wirksam der "Beauftragte" für die entsprechenden Luftsportgeräte gemeint ist und nicht ggf. ein exakt hierfür zu beauftragtender "Beauftragter" - dann vielleicht sogar ein abweichender Anderer (!) -, denn aus dem Beauftragungsumfang der BeauftVO wiederum ist zumindest zwingend und eindeutig eine Zuständigkeit für Unfälle oder Untersuchungen nicht erkennbar! Diese beiden Worte kommen zumindest darin nämlich gar nicht vor.). Hieraus "resultiert" allerdings nicht die "Herausgabe von Sicherheitsmitteilungen".

Diese ergibt sich letztlich weder aus der Beauftragtenverordnung, noch aus den dieser zugrundeliegenden gesetzl. Grundlagen und luftrechtl. Vorschriften, noch aus § 5 LuftVO oder § 14 LuftBO. Bindend ergibt sich einzig aus § 14 LuftBO lediglich, daß der Beauftragte die vom "Zuständigen" erlassenen Lufttüchtigkeitsanweisungen in seiner Informationsschrift zu veröffentlichen habe, aber keineswegs, dass er dieser "Zuständige" etwa selbst sei - dann wäre es wohl schon komplett anders formuliert!

Für den gemeinhin "niederrangiger" aufgefaßten Begriff "Sicherheitsmitteilung" wiederrum kann sich auch schlecht etwas bindend aus irgendetwas ergeben, wenn genau dieser Begriff luftrechtlich gar nicht wirklich definiert bis "unbekannt" und somit wohl zumindest "ungeschützt" ist. "Mitteilungen" kann wohl jeder machen (damit natürlich AUCH bspw. der DHV) - ist dann aber auch dafür verantwortlich :-) und sollte es sich deshalb vermutlich gut überlegen.

Die Darstellung im Artikel entspricht demnach also offenbar weniger einer sicheren tatsächlichen Rechtslage, als vielmehr der einer einseitigen und wohl ggf. falschen nicht abgedeckten "Auslegung" und ggf. "Ausübung".

Das müßte wohl dringend geklärt werden. Solange es dies nicht ist, kann man es aber zumindest auch nicht als Fakt darstellen.

Grundsätzlich gilt: die BeauftrV schafft keineswegs etwa "umfassend" für die entsprechenden Luftsportgeräte Zuständige/Beauftragte, sondern begrenzt deren Zuständigkeit ausdrücklich auf die dort gelisteten Punkte (unabhängig davon, daß dies die Verbände ggf. abweichend darzustellen versuchen und sich darüber hinaus manchmal wohl auch tatsächlich weitere Kompetenzen anmaßen - dann aber eben ggf. sogar rechtswidrig!).

Weißwange 13:57, 10. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Nur kurz: Du kennst Dich aus und das hier ist die Wikipedia. Sei mutig! :-) Gruß! --DCzoczek talk 20:30, 10. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Bürokratische Schreibe

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Der Text ist im Stil eines preußischen Oberamtmanns geschrieben, so, wie man es vielleicht von einem K. u. K.-Oberinspektors erwarten würde. "Beauftragungsumfang", wenn ich so was schon lese! Geht es nicht auch in klarem, menschlichem Deutsch? --Cessna 210 18:06, 15. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Sei mutig! --HyDi Sag's mir! 19:28, 15. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Was soll ich Dir sagen?--Cessna 210 21:41, 15. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Ich wollte sagen: Verbessere einfach den Text, wenn du ihn nicht gut findest. --HyDi Sag's mir! 23:29, 15. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Da müsste ich ja mit dem Klammerbeutel gepudert sein. Ich soll zwei Stunden umschreiben, damit mir irgend solch ein besserwissender Blockwart und Prinzipienreiter alles wieder löscht? Da habe ich wahrlich besseres zu tun. --Cessna 210 16:20, 16. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Wer ist Mitglied

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Ich dachte bei einem Verband sind Vereine Mitglieder und nicht einzell Personen. Hier scheint das anders zu sein. Oder werden Vereine auch DHV Mitglied? 195.124.114.41 10:39, 24. Sep. 2012 (CEST)Beantworten