Diskussion:Deutscher Verband für Angewandte Geographie

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Malabon in Abschnitt Kat.

Titel

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Das "angewandte" im Titel sollte groß geschrieben werden, da es ein Eigenname ist. (Auch unter http://www.geographie-dvag.de/ nachprüfbar.) (nicht signierter Beitrag von 84.190.150.73 (Diskussion) 14:09, 15. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Kat.

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Firma / Name Sitz

Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Köln VR 12096 Deutscher Verband für Angewandte Geographie e.V. Köln Gruß--Malabon (Diskussion) 00:16, 20. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Habe die Kategorie 'Verein (Köln)' wieder herausgenommen. Maßgeblich ist die Angabe im Impressum. Dort ist vermerkt, dass der Vereinssitz Trier ist. Es macht keinen Sinn, für den Vereinssitz den Ort des Registergerichts zu nehmen, da letztere deutlich zentralisierter sind und alle anderen Orte folglich keine Vereinssitze sein können.--goegeo 22:18, 23. Aug. 2012 (CEST)
Hallo Goegeo, du hast recht, wenn du schreibst: Es macht keinen Sinn, für den Vereinssitz den Ort des Registergerichts zu nehmen ... . Darum geht es aber gar nicht. Der Sitz eines Vereins ist eine rechtlich erhebliche Tatsache, die sich ausschließlich aus der Satzung ergibt (§ 57 Abs. 1 BGB). Der Sitz muss bei der Anmeldung zum Vereinsregister angegeben werden; solange die Satzung nicht geändert wird, bleibt der in der Anmeldung angegebene Ort der juristische Sitz. Unerheblich sind Anknüpfungpunkte wie der Standort einer Geschäftsstelle, der Wohnsitz des Ersten Vorsitzenden, der Erscheinungsort der Vereinszeitschrift oder eben das Impressum. (Ob dieses im vorliegenden Fall den Anforderungen des Telemediengesetzes entspricht, sei dahingestellt). Der Sitz ist z. B. von Bedeutung für die Zuständigkeit des Gerichts, wenn jemand den Verein verklagen will. Daraus ergibt sich, dass eine Enzyklopädie, die Vereine nach ihrem Sitz kategorisiert, den rechtlich zutreffenden Sitz nennen sollte (in der Kategorie, aber auch in der Infobox). Übrigens ist es nicht so, wie du vermutest, dass automatisch der Sitz des Amtsgerichts auch als Sitz des Vereins eingetragen wird: Dies würde gegen § 57 BGB verstoßen und wird nicht praktiziert: Davon kannst du dich unschwer anhand von Stichproben beim Gemeinsamen Registerportal der Länder https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do überzeugen. Gruß--Malabon (Diskussion) 21:47, 26. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die detaillierte Aufklärung. Habe gerade eben mal die Satzung durchgeschaut und muss sagen, dass ich mich geirrt habe. Der Vereinssitz ist dort mit Köln angegeben. Werde meine Änderung (die Kategorie-Entfernung) zurücksetzen.
Okay. Wenn es dir wichtig ist, kannst du die Infobox evtl. um eine Zeile Geschäftsstelle Trier ergänzen. Gruß--Malabon (Diskussion) 21:49, 7. Sep. 2012 (CEST)Beantworten