Diskussion:Die Rache der Kannibalen

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Martin1978 in Abschnitt FSK

FSK

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Der Satz im Abschnitt "Trivia" wirft die Frage nach der Altersfreigabe auf. Leider fehlt im Kasten rechts eine Information darüber. Ist der Film FSK-geprüft, wurde er indiziert oder gar beschlagnahmt, hat sich da in den letzten Jahren eventuell etwas geändert (Neuprüfung etc.)? Leider habe ich selbst keine Infos dazu, bis auf die norwegische und die finnische Wikipediaseite (beide sagen "ab 18") schweigen sich auch die anderssprachigen Artikel über die Altersfreigabe im jeweiligen Land/Sprachraum aus. Gerade weil, der Film ja - wie im Artikel zu lesen ist - mit den vielen Verboten wirbt (!), wäre es doch interessant zu wissen und für den Artikel von Bedeutung, ob der Film in Deutschland ebenfalls verboten ist. LG -- 194.95.117.68 12:12, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Der Film ist bundesweit gerichtlich nach § 131 StGB beschlagnahmt, wurde von der FSK nicht geprüft bzw bewertet, hat also keine Freigabe und dementsprechend korrekterweise auch keinen Eintrag dazu in der Box. Ach ja: BeschlagnahmeVerbot! Bitte nicht durcheinanderwerfen. --Martin1978 /± WPVB 14:13, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Vielen Dank für den Hinweis, Martin1978! Sollte man aber nicht trotzdem (wenn schon nicht in der Box, dann doch vielleicht im Text) erwähnen, wie es um den Film rechtlich bestellt ist? Dass er, wie Du schreibst, beschlagnahmt wurde und die FSK ihn nicht bewertet hat, ist doch eine Information wert! LG -- 194.95.117.68 15:21, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Danke für den Hinweis - das nennt man Betriebsblindheit; also das mir das nicht aufgefallen ist meine ich. Ich werde mich die Tage mal auf die Suche nach dem Beschlagnahmebericht machen und das dann einbauen. Da Beschlagnahmte Filme eigentlich nie FSK-geprüft und nur manchmal der SPIO vorgelegt wurden ist eher in dortigen Artikeln (FSK, SPIO, Beschlagnahme) erwähnenswert, als bei jedem einzelenen beschlagnahmten Film. Gruß, --Martin1978 /± WPVB 15:27, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten