Diskussion:Dienstaufsichtsbeschwerde/Archiv/1

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 79.203.20.129 in Abschnitt Ohne sachliches Ergebnis?

Artikel aufgeräumt

Ich habe versucht den Artikel etwas aufzuräumen, ich hoffe das Ergebnis gefällt. --Maikel 15:36, 25. Aug 2005 (CEST)

Praktisches Beispiel

Wenn der Finanzminister eines Bundeslandes zwei Monate dafür benötigt, die Beschwerde an seine untergeordneten Behörden weiterzuleiten, dann kann man den Stellenwert einer solchen Beschwerde in der heutigen Behördenlandschaft erkennen. Wen wundert denn da noch die Staatsverdrossenheit --Pelz 00:02, 5. Mai 2006 (CEST)

Das reale Leben

  • 26.Februar 2006 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter eines Finanzamtes an den Finanzminister NRW
  • 18.April 2006 Antwort des Ministers, dass die OFD zuständig sei
  • 17.Mai 2006 Antwort der OFD, dass der Leiter des Finanzamtes zuständig sei.
  • 21.Oktober 2006 Auch bis heute ist keine Antwort erfolgt.

Soviel zum Umgang der Behörden mit dem Peditionsrecht des Bürgers. Ich werde weiter berichten. --Pelz 04:11, 20. Mai 2006 (CEST)

Diese procedere ist selbstverständlich unmöglich, aber hier ein Einzelfall. Eine Verallgemeinerung, dass das "reales Leben" ist, kann man wohl als Spekulation bezeichnen.--beartd 02:22, 20. Apr. 2007 (CEST)

Fristen

Soweit ich weiß gibt es zumindest in einigen Bereichen Fristen in denen Beschwerden Beantwortet werden müssen und wenn sie nicht abschließend beantwortet werden könenn müssen entsprechende Sachstandsberichte an den Beschwerdeführer gemacht werden (auf jeden Fall bei der Bundeswehr). Weiß jemand genaueres dazu? Außerdem fehlt hier der Verweis auf die Möglichkeit einer Klage wegen untätigkeit, wenn Beschwerden nicht bearbeitet werden. Interessant wäre auch eine Betrachtung der Pflicht zur Verfolgung von Beschwerden unabhängig vom Beschwerdeführer bei Formfehlern in der Beschwerde--WerWil 21:08, 10. Feb. 2007 (CET)

Die Hoffnung...

"Allerdings darf man im Zuge der zunehmenden Bürgerorientierung der Behörden auch eine erhöhte Kritikfähigkeit und ein gesteigertes Problembewusstsein der Vorgesetzten erhoffen." - Klar darf man hoffen. Nur wird das Hoffen nichts bringen. Für mich gehört Hoffen eher in den Bereich der Religion, nicht in den Bereich des Umgangs mit Behörden.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 86.103.196.152 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 19:05, 25. Mai 2007 (CEST))

Änderungen

Ich habe die letzten Änderungen von Scooterman etwas revidiert:

Eine berechtigte Beschwerde führt nicht automatisch zu einem förmliche Disziplinarverfahren. Das mögliche Disziplinarverfahren ist abhängig von der Art der Dienstpflichtverletzung.
Die Folgen eines möglichen Disziplinarverfahrens bzw. einer arbeitsrechtlichen Sanktion braucht im Rahmen dieses Artikel hier nicht dargestellt werden. --Pelz 22:37, 1. Aug. 2007 (CEST)

Änderungen Teil II

Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann im Einzelfall ein einfaches Instrument sein, bei Problemen mit Amtsträgern der öffentlichen Verwaltung für Abhilfe zu sorgen. Inflationär eingesetzt, wird sie hingegen weniger helfen.

Während die Aussage hinsichtlich des Bonmots noch eine bekannte Tatsachenbehauptung darstellt, betrifft die von mir gelöschte Aussage eine nicht mit empirischen Daten belegte Ansicht. Gerade aufgrund der in der Praxis häufig anzutreffen "Fruchtlosigkeit", wird die DAB eher selten bei Problemen Abhilfe schaffen.(nicht signierter Beitrag von 91.15.172.238 (Diskussion) )

Da stimme ich dir zu. --Skyman gozilla 15:43, 10. Jun. 2008 (CEST)
Wir bewegen uns bei diesem Thema sicher weitgehend im Bereich von Vermutungen, da es wohl kaum dazu wissenschaftliche Arbeiten geben wird. Allein die Tatsache das die DAB von oben nach unten und die Erwiderung darauf von unten nach oben durch die Behördenhierarchie wandert, führt zu weiteren (und höheren) Prüfebenen und damit auch oft zu positiven (im Sinne des Beschwerdeführers) anderen Entscheidungen. Das gilt naturgemäß überwiegend im Bereich des Ermessens. Man will ja den arbeitauslösenden Beschwerdeführer so schnell wie möglich ruhig stellen. Genau auch aus diesem Grund werden "amtsbekannte Querulanten" genau das Gegenteil erreichen. Eine Garantie für eine erfolgreiche DAB gibt es natürlich nicht. So ganz verkehrt scheint mir der gestrichene Satz aus meiner jahrzehntelanger Erfahrung nicht zu sein. Gruss --Pelz 00:33, 11. Jun. 2008 (CEST)
Der Artikel bedarf auf jeden Fall Überarbeitung. Ich werde mich da auch die nächsten Tage mal dranmachen, da ich tatsächliche was wissenschaftliches dazu gefunden hab. --Skyman gozilla 11:30, 11. Jun. 2008 (CEST)

Zu wenig rechtliche Begründung

Wo steht das, dass eine Beschwerde ein Rechtsbehelf ist? So kenne ich es, gefunden habe ich es in der AO nirgendwo. Wie muss die Behörde reagieren? Mir ist eine Beschwerdeantwort einer Behörde widerfahren, in der nur lapidar abgewimmelt wurde ohne Rechtsbehelfsbelehrung, ohne Inaussichtstellen einer Beschwerdeentscheidung. Dazu sollte was in den Artikel. (nicht signierter Beitrag von Scharfsinn (Diskussion | Beiträge) 12:23, 22. Mär. 2010 (CET)) --Scharfsinn 17:03, 24. Mär. 2010 (CET)

Artikel ist verwirrend

Was ist denn die Dienstaufsichtsbehörde? Im Artikel steht "Kommunalbeamter/Bürgermeister", aber ein Bürgermeister ist doch keine Behörde!? --Iwanskajos 11. Mai 2006 (CEST)

Ein in der Tat sehr schwieriges Kapitel. Habe mal versucht den Artikel in diesem Punkt klarer zu fassen. --Pelz 23:41, 12. Mai 2006 (CEST)

Bei Kommunen kann lediglich der Bürgermeister die Dienstaufsichtsbehörde sein. Dienstaufsicht kann nur über die eigenen Bediensteten ausgeübt werden. Das Landratsamt hat lediglich die Fachaufsicht und in einigen Fällen eine Sonderaufsicht, die jedoch nicht der Dienstaufsicht entspricht.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.187.227.145 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 21:12, 20. Okt 2006 (CEST))

Den terminus "Sonderaufsicht" lese ich heute, nach 40jähriger Tätigkeit im öff. Dienst zum ersten Mal. Was ist denn das? Ich kenne 'nur' Staatsaufsicht, Rechtsaufsicht, Fachaufsicht und Kommunalaufsicht.--beartd 02:19, 20. Apr. 2007 (CEST)

Ich würde mir ebenfalls etwas mehr Klarheit über die Adressaten einer Dienstaufsichtsbeschwerde wünschen. Nehmen wir einmal an, jemand plant eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter am Landgericht oder einen Staatsanwalt (um es nicht zu einfach zu machen: gegen den Generalstaatsanwalt). An wen richtet er in den genannten Fällen die Dienstaufsichtsbeschwerde? Oder gibt es eine zentrale Stelle im jeweiligen Bundesland, an die man alle Dienstaufsichtsbeschwerden schicken kann, und die leitet die dann an die zuständigen Verantwortlichen ("Dienstaufsichtsbehörden") weiter? --80.187.102.105 12:31, 4. Mai 2012 (CEST)

Schadenersatzforderung nach ungerechtfertigter Beschuldigung

Ich denke, es sollte in den Artikel eingearbeitet werden, dass Angehörige von Behörden gegen Beschwerdeführer juristisch vorgehen und sogar Schadenersatz einfordern können, wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde rechtskräftig zurückgewiesen wurde. Aus meiner juristischen Tätigkeit (bin Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht) sind mir in den letzten Jahren mehrere solcher Fälle bekannt geworden. Für die Beschwerdeführer ist die Dienstaufsichtsbeschwerde dann im Ergebnis sehr teuer geworden - Beschwerde zurückgewiesen, Amtsträger reicht Kage ein, Klage ist erfolgreich (rechtskräftig), Beschwerdeführer muss 1. Schadenersatz, 2. Gerichts- und Anwaltskosten zahlen.

Wenn Klienten zu mir in die Kanzlei kommen und vor Wut schäumen, weil sie sich ungerecht von einer Behörde behandelt fühlen, rate ich regelmäßig zur Vorsicht und zum Gespräch mit dem Behördenvertreter. Insbesondere im schulischen Bereich kann es sehr teuer werden.

Jens L. -- 85.179.178.108 18:30, 12. Dez. 2009 (CET)

Das ist ja auch ganz gut so. Durch ständiges Überziehen mit unbegründeten Dienstaufsichtsbeschwerden durch amtsbekannte Querulanten ("Wutbürger") wird das Ansehen des Beamten sowohl innerdienstlich als auch gegenüber der Öffentlichkeit nicht unerheblich beschädigt.

Zum Artikel: Mir ist nicht ganz klar, warum ein "unfreundlicher Beamter" eine DAB rechtfertigen soll. Wo steht geschrieben, dass ein Beamter immer freundlich bleiben muss? Er darf sich nur nicht strafbar machen (Beleidigung). (nicht signierter Beitrag von 188.194.72.159 (Diskussion) 20:20, 12. Aug. 2012 (CEST))

Ohne sachliches Ergebnis?

Was ist ein sachliches Ergebnis wie es in "In der Praxis verlaufen Dienstaufsichtsbeschwerden häufig ohne sachliches Ergebnis." genannt wird? Das bleibt völlig unklar und leider ist die Behauptung weder Allgemeinwissen (Milch ist weiß) noch durch einen Beleg gefestigt. Als reine Meinungsäußerung ist es aus dem Artikel zu entfernen. lyzzy (Diskussion) 11:11, 19. Feb. 2013 (CET)

In Juristenkreisen kursiert folgende Definition über Dienstaufsichtsbeschwerden: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist
- formlos
- fristlos und
- zwecklos.

--Turan MUC (Diskussion) 16:29, 17. Sep. 2014 (CEST)

Richtig heißt es:

- formlos
- fristlos und
- fruchtlos.

-- kein Bock zu unterzeichnen (nicht signierter Beitrag von 79.203.20.129 (Diskussion) 18:36, 2. Mai 2015 (CEST))