Diskussion:Dienstordnung (Sozialversicherung)

Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Lexberlin in Abschnitt Theoriebildung und Artikelgegenstand

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Die Artikel Dienstordnung (Sozialversicherung) und Dienstordnungsangestellter haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Dienstordnungsangestellter einige Textpassagen übernommen und in Dienstordnung (Sozialversicherung) eingefügt.

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Asperatus (Diskussion) 08:56, 12. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Theoriebildung und Artikelgegenstand

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Am 12. Mai 2020 wurde im Artikel der Abschnitt Besoldung und Versorgung ersetzt durch einen neuen Abschnitt Rechtsstellung, wie hier verlinkt. Dies beruht wohl auf der Einfügung von Textpassagen aus dem damaligen Artikel Dienstordnungsangestellter, bedeutet aber im Ergebnis, dass im ersten Absatz des Abschnitts Theoriebildung vorliegt, hinter der sozialpolitische Positionen und wirtschaftliche Betrachtungen zum Beamtenstatus stehen, die nicht allgemeiner Überzeugung entsprechen. Wenn sie überhaupt in einer Enzyklopädie dargestellt werden, dann ist dieser Artikel jedenfalls nicht der richtige Ort. Und auch an anderer Stelle wäre zu belegen, wer solche Positionen vertritt und wer nicht. Der fünfte Absatz sagt im ersten Satz fast schon alles, was in diesem Artikel wichtig ist ("Die Dienstordnungen der Sozialversicherungsträger treffen deshalb keine eigenen Besoldungs- und Versorgungsregelungen, sondern verweisen pauschal auf das für Bundes- bzw. Landesbeamte geltende Besoldungs- und Versorgungsrecht. Dies führt dazu, dass Dienstordnungsangestellte wie Beamte besoldet werden, obwohl sie rechtlich Arbeitnehmer sind."). Grob gesagt: DO-Angestellte sind zwar keine Beamten, aber diesen finanziell gleich gestellt. --Lexberlin (Diskussion) 20:53, 13. Apr. 2024 (CEST)Beantworten