Diskussion:Diffuse Emissionen

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Stefan.Aub in Abschnitt 31. BImSchV

31. BImSchV

Bearbeiten

Die Aussage "Die 31. BImSchV engt die Definition der diffusen Emissionen insofern ein, indem sie sich ausschließlich auf flüchtige organische Verbindungen bezieht.[3]" ist missverständlich. Die 31. BImSchV bezieht sich nur auf diese diffusen Emissionen, grenzt aber den Begriff nicht im Allgemeinen ein. --2A02:8108:1140:22EC:A137:A77B:7B4:58E 22:55, 18. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Stimmt. Unglückliche Formulierung. --StAub 19:18, 24. Apr. 2020 (CEST)Beantworten