Kritik

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Hallo IBits,
(spreche dich exklusiv an als Hauptautor des aufgebauten Beitrages]: Danke für deine viele Arbeit, das ist schon schön aufbereitet. Ein kleiner Verbesserungsvorschlag bzw. Feedback: Das Lemma stellt tendenziell doch recht idealisiert den "Digital Euro" dar. Was evtl. auch daran liegt, dass Kritik gegen tendenziell CBDCs allgemein vorliegt. So etwa Snowden, Norbert Häring (unter norberthaering.de ist es auch möglich, einen Suchbegriff einzugeben), Steve Forbes (Forbes Magacine) ...
Deren aus unterschiedlichen Lagern stammende Kritik geht über das Thema "Privatspähre" teilweise hinaus.

  • Außerdem Hinweis: Lt. Reuters folgen nach der Lancierung des "Digital Pound" (Bank of England) per 7. Feb. 23 - auch hinsichtlich der geplant zu modifizierenden Rechtsgültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel in UK (bislang galt/gilt als gesetzliches Zahlungsmittel allein physisches Zentralbankgeld - keine Forderungen darauf [kein Giralgeld] - ebenso bislang im Euro-Raum) neue (rechtsverändernde?) Details durch die EZB im Mai 2023.

Beste Grüße und alles Gute Dir! CGB --62.240.134.35 20:30, 4. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --213.162.65.110 14:57, 2. Jul. 2024 (CEST)

Einwände der BuBa

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Michael Kumhof ist ein Chicago Boy, genau von dort kommen die Bestrebungen zu CBDCs. Den Nutzen von Digitalem Euro für Normalbürger zu erklären, tut sich auch die OeNB schwer (Podcast: 23,49 min). Als ob man mit Digitalem Giralgeld (Forderungen auf Zentralbankgeld an die jeweilige Hausbank) nicht genauso elektronisch bezahlen könne. Niemand benötigt einen Bargeldersatz in digitaler Form. Wozu? Ein unglaublicher Aufwand in Relation zu wenig bis keinem Nutzen (wofür, für wen also?). Anyway, die Einwände der Deutschen Bundesbank von 2017 füge ich in Form einer Fußnote gerne mal hinzu. Grüße, CGB --41.66.96.132 14:05, 13. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --213.162.65.110 14:57, 2. Jul. 2024 (CEST)

Stellungnahme der EZB vom 13. Oktober 2023

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In der Stellungnahme der EZB (PDF) werden einige Punkte jener Richtlinie der Europäischen Kommission (PDF) beanstandet. Norbert Häring übersetzt einige Punkte und rezipiert etwa wie folgt: „Der Richtlinienentwurf der Kommission sieht in Artikel 5 vor, dass Geschäfte die Annahme von Banknoten ablehnen dürfen, wenn das im guten Glauben und aus temporären und legitimen Gründen geschieht, die außerhalb der Kontrolle des Zahlungsempfängers liegen, und die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Diese Anforderungen, die alle gemeinsam erfüllt sein müssen, begrüßt die EZB ausdrücklich, weil sie eine angemessen hohe Hürde darstellten. Sie kritisiert aber deutlich, dass der Entwurf das Fehlen von ausreichend Wechselgeld explizit und generell als einen solchen zulässigen Grund nennt.“ (Häring, 21. Okt. 2023).

Damit wird die Zwei-Schritte-Strategie offensichtlich. CBDCs werden zunächst als rechtlich gleichwertig-gültiges Zahlungsmittel (zu Bargeld) erhoben, nach Einführung wird es Unternehmen (Privaten) ermöglicht, Bargeld zu Zahlungszwecken abzulehnen.

Einige prominente Stimmen aus dem Finanz- und Zentralbanksektor werden pro und kontra zur schrittweise geplanten Bargeldabschaffung durch die Hintertür hier angeführt. Aufhebung von Datenschutz und Privatsphäre stellen nur das geringere Übel dar. Versteht man CBDCs als potentielles Disziplinierungsmoment (Social Engineering) ...

CGB --62.240.134.67 11:26, 3. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Technical Guideline

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Bundesamt, 8. Februar 2024: Technical Guideline BSI TR-03179-1: Central Bank Digital Currency:

  • S. 10: Die Zentralbank kann CBDC-Noten widerrufen, z. B. als Instrument der Geldmengenkontrolle. Der Widerruf von CBDC-Noten wird von einer autorisierten Stelle, der Widerrufsbehörde, durchgeführt, die von der Zentralbank kontrolliert und betrieben wird.
  • S. 11: Die im vorliegenden Dokument enthaltenen Anforderungen betreffen das Kernsystem des CBDC-Backends, das technische Rückgrat für die Verwendung von CBDC-Noten bildet. Bei der Umsetzung in die Praxis kann das CBDC Ökosystem weitere Funktionen enthalten und weitere Dienste anbieten, die auf dem Kernsystem als zusätzliche Anwendungsschicht. Dies kann zum Beispiel die Unterstützung für die automatische Auslösung von Zahlungen auszulösen, wenn vordefinierte Bedingungen erfüllt sind (oft als Programmierbarkeit bezeichnet) oder Zahlungen zu verbieten wenn eine Brieftasche, die nur für bestimmte Zwecke ausgegeben wurde, außerhalb ihres zulässigen Bereichs verwendet wird.
  • S. 12: Je nach der Menge an persönlichen Informationen, die sie erfordern, können Geldbörsen nur Folgendes erlauben:

    Zahlungen nur mit bestimmten Einschränkungen (z. B. Höhe des gespeicherten Geldbetrags, Anzahl der Zahlungen pro Tag, Geldbetrag pro Transaktion oder pro Tag) oder ohne derartige Beschränkungen (abgesehen von allgemeinen Beschränkungen, falls die Zentralbank es für angebracht hält, diese aufzuerlegen). Dieser Ansatz kann zu (mindestens) zwei Arten von Geldbörsen entstehen: Völlig anonyme Wallets, die keine persönlichen Informationen erfordern und Beschränkungen unterliegen, und personalisierte Geldbörsen, die vollständig rückverfolgbar sind, aber keinen Beschränkungen unterliegen.

Federal Reserve Board of Governors, 3. Februar 2024: Security Considerations for a Central Bank Digital Currency

--41.66.96.6 10:22, 13. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --213.162.65.110 14:57, 2. Jul. 2024 (CEST)

Was ist eigentlich der Digitale Euro?

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Ich habe den Artikel gelesen und weiß immer noch nicht, was der digitale Euro ist. Ich verfüge mit meiner Bankkarte digital über Euro, aber das kann es nicht sein, denn das gibt es schon lange. Ist der digitale Euro ein Konto bei der EZB und eine Bankkarte von der EZB? Oder ein Konto bei der EZB und eine Smartphone-App, mit der ich darüber verfügen kann? Oder was sonst - ganz konkret? --2003:EB:571C:8100:2C52:FE9F:CB31:8085 16:28, 20. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Es ist tatsächlich der Vorteil des Digitalen Euro (CBDC) kaum zu erkennen. "CBDC remains a solution in search of a problem" (Christopher J. Waller 2021).
Für den Normalbürger gibt es zwei marginale Vorteile: Derzeit ist rechtlich gesehen nur Bargeld ein gesetzliches Zahlungsmittel, was bedeutet, dass ein gewerblicher Verkäufer zur Zahlung darauf bestehen kann. Er ist nicht verpflichtet, eine Überweisung anzunehmen. Das möchte man ändern. Würde man Bargeld abschaffen wollen, müsste man eben eine rechtliche Alternative schaffen. Der Digitale Euro gilt dann (anfangs neben Bargeld) als gesetzliches Zahlungsmittel.
Der zweite Unterschied bis zu einem Betrag von € 3000,- oder 5000,- oder 10.000,- ist der der Haftung (etwa in Österreich ist die Einlagensicherung eine GmbH mit geringer Kapitaldeckung), im schlimmsten Fall, wenn eine Vielzahl an Banken pleite geht, weil die Staatsschulden scheinbar hoch getrieben wurden und eine Zahlungsunfähigkeit des Staates postuliert würde, Rettungsschirme von dieser Seite nicht möglich, müsstest du deine Bankeinlagen (Forderungen auf Zentralbankgeld an die jeweilige Geschäftsbank) evtl. vollständig abschreiben. Also du müsstest dich an den Masseverwalter der Bank richten, dich dort anstellen. Bei einem Zentralbankgeld-Konto wäre die Zentralbank so freundlich, dir etwa € 5000,- zu garantieren. Das ist auch nicht schwer, weil sie emissionsberechtigt ist. Wenn du dich bei diesen schwachen Argumenten weiterhin fragst, warum man für so einen Blödsinn einen ungemein hohen Aufwand betreibt, dann vielleicht deshalb, weil gewisse Interessensgruppen an diesem Zahlungssystem sehr interessiert sind, es ihnen bemerkenswerte Vorteile bringt (1+1=?). Liebe Grüße CGB --213.162.65.110 14:23, 21. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich frage mich nicht, "was soll das?", sondern "was ist das?"
Eine klassische Bezahlung besteht darin, dass ich dem Verkäufer Münzen oder Scheine gebe. Eine digitale (girale) Bezahlung bestahet darin, dass ich (mittels einer Karte oder einer App) irgendwas mache und daraufhin (über Umwege) von meinem Konto Geld verschwindet und auf dem Konto des Verkäufers auftaucht. Eine Überweisung funktioniert ähnlich (Geld von meinem Konto weg, Geld auf ein anderes konto drauf), aber ich brauche dabei nicht am selben Ort zu sein wie der Verkäufer.
Wie muss man sich das beim digitalen Euro vorstellen? Gibt es da irgendwas, das man übergibt? Gibt es eine App? Braucht man die App? Gibt es eine Karte? Braucht man die Karte? Braucht man ein Bankkonto dafür? Muss man sich für irgendwas anmelden? Muss man sich das einfach vorstellen wie eine Art Kreditkarte, die nicht von einer Bank, sondern der Zentralbank herausgegeben wird?
Die grundlegenden Fragen sind überhauptnicht erklärt. (übrigens auch nicht auf der Homepage der EZB) --95.90.72.75 11:10, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ein einheitliches Zahlungsmittel in der ganzen EU wäre durchaus ein Vorteil. Bisher bieten bzw verlangen Onlineshops verschiedene Zahlungsmethoden: verschiedene Kreditkarten, PayPal, Überweisungen, giropay ApplePay, GooglePay etc. Man muss bei mehreren dieser Zahlungsanbieter angemeldet sein, sonst bleiben einem manche Onlineshops verwehrt. (Es gibt viele Shops, in denen man nur mit MasterCard oder Visa bezahlen kann. Es gibt auch einige Shops, in denen man nur mit PayPal bezahlen kann.)
Und manchmal geht das überhauptnicht: Ich lebe zum Beispiel nah an der niederländischen Grenze: Manche Angebote der niederländischen Bahn kann ich nicht nutzen, weil iDEAL das einzige Zahlungsmittel ist. Ohne niederländisches Konto geht das nicht.
In Ländern, in denen digitale Zahlung im Alltag noch verbreiteter ist, führt das zu absurden Problemen: Hast Du schonmal versucht, in Schweden einen Parkschein zu kaufen? Häufig kann man ohne swish nicht mal aufs Klo gehen. (Kein schwedisches Konto -> kein Swish; kein Swish -> kein Klo)
Ein einheitliches Zahlungsmittel, das obendrein noch europäischem Recht unterliegt, wäre durchaus ein Vorteil. --2A02:8109:2740:1E90:E09C:D5B0:CBF0:A6AB 16:16, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

EUDI-Brieftasche und der Digitale Euro

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Danke, Friedger, für diese Ergänzung!
Elektronische Identität wäre doch in Digitale Identität umzubennen, oder? Eine Weiterleitung kann dann auch erstellt werden. Evtl. interessiert dich obiges Bildchen durch den WEF 2018/22.
LG CGB
--213.162.65.110 07:39, 23. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

> Eine persönliche digitale Brieftasche („Wallet“ zur Verfügung über eigene digitale Euro) wird von der Kommission zur Integration in eine umfassendere Digitale ID-Brieftasche (EUDI Wallet) angedacht/vorbereitet.

Im Abschnitt "EU-Kommission" wird die EUDI-Brieftasche erwähnt. Die genannte Quelle spricht aber nicht vom Digitalen Euro. Die Anwendungsfälle für die EUDI-Brieftasche beinhalten zwar Zahlungen, aber erstmal nicht unbedingt mit dem Digitalen Euro.

Vorschlag: Absatz löschen. --Friedger (Diskussion) 13:33, 27. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Hallo Friedger, mit dem EUDI-Wallet ist es möglich, ein Konto zu eröffnen, steht dort. Dass es eine Voraussetzung zur Eröffnung und Führung zu einem Digales-Euro-Konto ist, ist ableitbar, steht dort aber so konkret nicht, daher würde ich dir zur Löschung zustimmen. CGB --213.162.65.110 13:57, 21. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
„Die vielversprechendste Ausgestaltung ist digitales Zentralbankgeld, das an eine digitale Identität geknüpft ist [...]“ (Pressemitteilung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich vom 23. Juni 2021)
CGB --41.66.98.13 08:27, 26. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --213.162.65.110 14:57, 2. Jul. 2024 (CEST)

Weblinks, Stellungnahmen & Rezeption

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Es finden sich eine Menge inhaltlich redundanter Weblinks angeführt. Die Weblinks unter dem Punkt Think Tanks und Verbände zusammengefasst, beinhalten Artikel von Ökonomen, die in Wahrheit für keine Verbände stehen. Darunter finden sich einige interessante Stimmen, die als Belege in einen Abschnitt Rezeption übergeführt werden können. Ebenso können innerhalb eines Abschnitts Rezeption inhaltlich aussagekräftige Stellungnahmen eingefügt werden. Einige Aussagen sind aktuell sehr vage und wenig aufschlussreich gehalten. Relevant wäre außerdem, dass Gewerbetreibende null Digitale Euro auf ihrem Wallet halten dürfen, Private dürfen maximal EUR 3000,- halten. Wie der Ablauf erfolgt, wenn etwa 5000,- an einen Verkäufer überwiesen werden möchten, bleibt weiterhin ungeklärt. Die Funktionsweise des Digitalen Euro müsste nach oben in den Artikel gestellt werden. Oder aber innerhalb des Artikels Digitales Zentralbankgeld könnte ein Abschnitt zum Digitalen Euro erstellt werden, dann reduziert sich die Redundanz, die in Zukunft anderenfalls auftreten würde.
Grüße CGB --213.162.65.110 14:57, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo CGB, du hast recht, die beiden Artikel Digitales Zentralbankgeld und Digitaler Euro sollten gemeinsam weiterentwickelt werden, um Redundanzen möglichst zu vermeiden. Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang noch stärker die Unterschiede zwischen Wholesale CBDC und Retail CBDC herausarbeiten. Die BIS kommt in einem aktuellen Report (https://www.bis.org/publ/bppdf/bispap147.htm) zu folgender Einschätzung: "Insgesamt ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Zentralbanken innerhalb der nächsten sechs Jahre eine Großkunden-CBDC ausgeben werden, inzwischen größer als die Wahrscheinlichkeit, dass sie eine Privatkunden-CBDC ausgeben werden. Die Zentralbanken haben ihre Zusammenarbeit mit den Interessengruppen bei der Gestaltung von CBDCs weiter ausgebaut. Viele CBDC-Merkmale sind noch nicht festgelegt. Interoperabilität und Programmierbarkeit werden jedoch häufig für CBDCs für Großkunden in Betracht gezogen. Bei den CBDCs für Privatkunden erwägt mehr als die Hälfte der Zentralbanken Haltelimits, Interoperabilität, Offline-Optionen und Nullvergütung." Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version) --IBits (Diskussion) 11:02, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Fein IBits, freut mich, dass du meinen Zusammenlegungsvorschlag als sinnvoll erachtest. Wholesale ist das Dings für die Geschäftsbanken? Die Geschäftsbanken haben ja bereits Konten bei der jeweiligen ZB. Wäre sicher zu erwähnen, der Vollständigkeit halber. Ich freue mich auf eine Zusammenarbeit! Danke, VG, CGB --41.66.98.45 14:31, 3. Jul. 2024 (CEST).Beantworten
Nachtrag: Zum verzögerten Release von (retail) CBDCs siehe auch:
P.P.S.: Wenngleich E-Kommission und EZB von einer ähnlich hohen Anonymität in jenem Fortschrittsbericht (Juni 2024) sprechen, sind abgesehen davon freilich (logisch) weiterhin Ausnahmen („Verdachtsfälle“) vorgesehen (... delegiert an die e-wallet-Anbieter).
Dass (ähnlich hoher) Datenschutz nicht gegeben sein kann, wenn mit einer eID [EU nunmehr: EU DI] verknüpft wird, wies die Financial Times 2021 bereits hin. Etwa Alex Gladstein (Human Rights Foundation) erklärte 2021 das Social-Engineering-Momentum am Beispiel Chinas Social Credit System und E-Yuan. ID-Austria haben wir auch schon, E-Health-Impfpass bereits (AT, 26. Juni 2024) unterwegs. Und da (4,23 min.) wundert sich Heinz Bude über einen „Rechtsruck“ (aber das ist ein anderes Thema).
Spannende Zeiten, „nachhaltiges“ Gelingen! Gruß, CGB --41.66.98.141 12:21, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

„Es ist Zeit für ‚Digital-only‘. Müssen analoge Prozesse konsequent abbauen“

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„Es ist an der Zeit, jetzt aus der Digitalstrategie eine ‚Digital-only‘-Strategie zu machen. Wir müssen analoge Parallelstrukturen konsequent abbauen und auf komplett digitale Prozesse setzen.“ (Pressemitteilung des BM für Digitales und Verkehr, 18. Oktober 2024). Gruß CGB --41.66.98.225 07:09, 30. Okt. 2024 (CET)Beantworten