Diskussion:Direkte Demokratie in der Weimarer Republik
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Universal-Interessierter in Abschnitt Volksabstimmungen zur Neugliederung der Länder (in jedem Fall 1922 in Oberschlesien)
Volksabstimmungen zur Neugliederung der Länder (in jedem Fall 1922 in Oberschlesien)
BearbeitenEs fanden wohl auch dazu einige Volksabstimmungen statt, in jedem Fall 1922 in Oberschlesien über die Schaffung eines eigenständigen Landes Oberschlesien (vorgeschrieben durch Artikel 167 Absatz 2 der Weimarer Verfassung). Diese sollten auch aufgenommen werden. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 20:15, 22. Jan. 2018 (CET)
Fürstenenteigung scheiterte an Zustimmungsquorum
BearbeitenEinleitung 2. Abs.: Der Volkentscheid zur Fürstenenteigung scheiterte am Zustimmungsquorum, nicht am Beteiligungsquorum. Letztere Klausel wurde zwar auch nicht erreicht, bestand aber gar nicht, da infolge reklamierter Verfassungsänderung ein 50%iges Zustimmungsquorum für eine Annahme maßgeblich war. Vgl. Fürstenenteignung