Diskussion:Direkte Demokratie in der Weimarer Republik

Volksabstimmungen zur Neugliederung der Länder (in jedem Fall 1922 in Oberschlesien)

Bearbeiten

Es fanden wohl auch dazu einige Volksabstimmungen statt, in jedem Fall 1922 in Oberschlesien über die Schaffung eines eigenständigen Landes Oberschlesien (vorgeschrieben durch Artikel 167 Absatz 2 der Weimarer Verfassung). Diese sollten auch aufgenommen werden. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 20:15, 22. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Fürstenenteigung scheiterte an Zustimmungsquorum

Bearbeiten

Einleitung 2. Abs.: Der Volkentscheid zur Fürstenenteigung scheiterte am Zustimmungsquorum, nicht am Beteiligungsquorum. Letztere Klausel wurde zwar auch nicht erreicht, bestand aber gar nicht, da infolge reklamierter Verfassungsänderung ein 50%iges Zustimmungsquorum für eine Annahme maßgeblich war. Vgl. Fürstenenteignung