Diskussion:Disarmed Enemy Forces

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von 2001:A61:548:C301:89A5:4F51:D878:EF97 in Abschnitt "Per definitionem keine Kriegsgefangene"?

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Diese Textausgliederung aus Rheinwiesenlager in der Form nicht sinnnvoll, weil damit ein Artikel Disarmed Enemy Forces mit massivem POV (einseitige Darstellung) entstanden ist. Der neue Artikel erwähnt die rechtsradikale Propaganda nicht mehr, die mit diesem Thema verknüpft wird. Im Laufe der Zeit werde ich mich drum kümmern. Es ist durchaus symptomatisch, dass dieser sogenannte "Hauptartikel" hier das Thema wesentlich kürzer behandelt als der Artkel Rheinwiesenlager, wo er hergenommen wurde. Diese Kürzung des Themas um wesentliche Informationen ist offenbar beabsichtigt. Giro Diskussion 10:04, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Vielen Dank für die unvoreingenommene Analyse und den Eintrag auf einer der schwarzen/braunen/roten Listen [1]. Ich habe hier die mehr als verkrampfte Weiterleitung nach "Rheinwiesenlager#Entwaffnete Feindliche Kräfte (Disarmed Enemy Forces)" durch eine kurze(!) Definition des Status ersetzt, damit man nicht zu den Lagern linken muß, wenn man den Status meint. Siehe auch Diskussion:Zweiter_Weltkrieg#Disarmed_Enemy_Forces zu der Kontroverse. Und alles rauskopiert habe ich auch nicht, da der Abschnitt "Umsetzung in den Rheinwiesenlagern" dort besser aufgehoben ist und bleibt. -- Matthead 10:55, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe Dir auf der Disku-Seite von Rheinwiesenlager geantwortet. Übrigens ist der Artikel Rheinwiesenlager wegen der DEF-Beschreibung schon länger auf meiner Übel-Liste zu finden. Giro Diskussion 13:41, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Untergang des Staates

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@Mannerheim, wegen Deines speziellen Interesses am Thema Fortbestand der Dritten Reiches (Du hast gerade den Begriff „Staat“ durch „Staatsapparat“ ersetzt): Den vorauszusehenden Untergang des Deutschen Reiches als Staat und eine damit entstehende Staatenlosigkeit der deutschen Soldaten haben die amerikanischen Juristen damals tatsächlich postuliert. Sie wollten mit der Anweisung über die „Disarmed Enemy Forces“ nicht mit der Genfer Kriegsgefangenenkonvention von 1929, die von den USA unterzeichnet worden war, in Konflikt zu kommen. Die galt nur für Soldaten der Unterzeichnerstaaten, nicht aber für staatenlose Soldaten. Deutschland hatte unterzeichnet. Kein ernstzumehmender Historiker, jedenfalls keiner, den ich kenne, hat diesen juristischen Winkelzug auch nur irgendwie gelten lassen, alle sehen die DEF-Anweisung als Bruch des Völkerrechts an. Fakt ist aber, das diese amerikanischen Juristen so argumentiert haben. Deswegen ist Deine Änderung eigentlich nicht richtig. Aber in dem Artikel hier ist sowieso noch vieles zu tun, wenn man nicht sowieso wieder einen Redirect daraus macht. Also, es kommt mir erst mal nicht darauf an, dass Deine Änderung jetzt sofort und unbedingt zurückgeändert werden müsste. Giro Diskussion 19:29, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Es geht nicht (!) nur (!) um den "Fortbestand des Dritten Reiches", sondern um den Fortbestand des deutschen Staates, Deutschlands, allgemein. In dieser (!) Form, wie es im Artikel stand, ist es nunmal falsch! Daran gibt es nichts zu diskutieren. Und wenn es wider der völkerrechtlichen Faktenlage angeblich amerikanische Juristen so behauptet haben sollen, dann muss diese Auffassung explizit belegt im Artikel auch als solche dargestellt, aber nicht verallgemeinernd geschrieben werden. Es gibt kein juristisches und völkerrechtlich anerkanntes Schriftstück – egal von welcher Partei (alliiert oder nicht) –, das behauptet, der deutsche Staat sei zu dem Zeitpunkt untergegangen. Gegensätzliche Behauptungen sind schlicht unwahr. --Mannerheim 11:15, 28. Okt. 2008 (CET)Beantworten
Nö, darum geht es nun nicht. Es geht um den formaljuristischen Winkelzug der amerikanischen Juristen, die eine kommende Staatenlosigkeit deutscher Soldaten unterstellten und damit begründeten, dass die Kriegsgefangenenkonvention nicht eingehalten werden müsse und statt dessen eine spezielle amerikanisch-britische Regelung zu Papier brachten. That's it. Giro Diskussion 13:28, 28. Okt. 2008 (CET)Beantworten
Ist egal, dann muss das trotzdem belegt (siehe oben) werden. --Mannerheim 17:25, 28. Okt. 2008 (CET)Beantworten

"Die Masse", "Großteil" usw.

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Im Abschnitt über das Schicksal der DEF ist ziemlich oft von einer großen Zahl bzw. einem großen Anteil die Rede:

  • Die Masse der Disarmed Enemy Forces ...
  • Vielfach wurden ...
  • Eine große Zahl an Gefangenen ...
  • Ein Großteil der Betroffenen ...

Das klingt fast so, als ob jede Gruppe eine Mehrheit gewesen sei, also irgendwie nicht plausibel. Ich kenne mich mit der Materie nicht aus. Vielleicht könnte ein Fachmann diese Formulierungen prüfen. Lektor w (Diskussion) 15:04, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Quellenangabe stimmt nicht zu Behauptung über analoge Begriffsbildung der Wehrmacht für italienische Kriegsgefangene

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Die S.277 der angegebenen Quelle (Rüdiger Overmans: Die Rheinwiesenlager 1945) hat einen anderen Inhalt.

--H.-Dirk Schmitt 18:15, 4. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

"Per definitionem keine Kriegsgefangene"?

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Aus der Genfer Konvention III geht m.M.n. nicht hervor, inwiefern die DEF klar aus der Definition herausfallen sollen. Kann das präzisiert werden? (Angabe des Paragraphen) Dass die Auflösung des Staatsapparates an deren Status etwas geändert hätte, ist nicht schlüssig, schließlich behielten bereits als Kriegsgefangene eingestufte Soldaten ja auch über Mai 1945 hinaus ihren Status, trotz des Staatszusammenbruchs. Aus den Angaben in der englischen Wikipedia geht das auch nicht hervor. Es scheint sich doch vielmehr um eine pragmatische Entscheidung gehandelt zu haben, wie hier im Text ja auch genannt. --Ubel (Diskussion) 15:32, 3. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

"pragmatisch" ist aber nett gesagt. Sie haben es sich halt so "zurechtgelegt", aus eigener Machtvollkommenheit. --2001:A61:548:C301:89A5:4F51:D878:EF97 12:28, 27. Jul. 2024 (CEST)Beantworten