Diskussion:Disclaimer

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von WinfriedSchneider in Abschnitt Überarbeitung dringend nötig
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Disclaimer“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Hallo, der Spiegelartikel ist nicht abrufbar. Ist meiner Ansicht nach nutzlos

Komme nicht an die Diskussion heran.

Folgendes finde ich relevant, es ist aus Swisttal-Forum, wo auch Dein Beitrag eingespielt wurde:

Urteil: Forenbetreiber haftet nur für anonyme Postings mit (HEISE ONLINE 5.5.06)

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem Urteil (Az. 1-15 U 180/05) die so genannte Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt. Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern. Als Basis für seine Argumentation zieht das Gericht die verfassungsmäßig garantierte Presse- und Meinungsfreiheit heran.

Im konkreten Fall hatten zwei Nutzer in einem Meinungsforum Schmähkritik an einer bestimmten Person geübt. Der eine Nutzer war dem Geschmähten namentlich bekannt, der andere nicht. Der so Diffamierte gab dem Forenbetreiber die Postings zur Kenntnis und forderte die Löschung der beiden Beiträge. Als dieser sich weigerte, erließ das Landgericht Düsseldorf auf Antrag des Geschmähten eine einstweilige Verfügung gegen den Forenbetreiber, mit der er zur Sperrung der Beiträge gezwungen wurde.

Nach dem erfolglosen Widerspruch gegen die Verfügung ging der Forenbetreiber gegen die Entscheidung in Berufung. Nun hatte der Pressesenat des Oberlandesgerichts darüber zu entscheiden, ob der Betreiber im vorliegenden Fall als Mitstörer für die Verbreitung der rechtswidrigen Inhalte in beiden Beiträgen zur Verantwortung zu ziehen ist. Grundsätzlich erkennt der Senat gemäß Paragraf 11 des Teledienstegesetzes (TDG) eine Pflicht des Betreibers, rechtswidrige Forenbeiträge zu entfernen, wenn er davon in Kenntnis gesetzt wird. Eine Ausnahme besteht dem Urteil zufolge aber, wenn im Forum wie im konkreten Fall überwiegend Meinungen ausgetauscht werden ("Meinungsforum").

Der Senat vergleicht derartige Webforen mit Live-Diskussionen im Fernsehen. Der Bundesgerichtshof habe bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1976 ("Panorama-Urteil") festgelegt, dass das Fernsehen in einem solchen Rahmen "als Veranlasser oder Verbreiter einer Äußerung zurücktritt" und vielmehr als "Markt der verschiedenen Ansichten in Erscheinung trete". Obwohl die Analogie nicht komplett passe, sei ein Webforum ebenfalls ein "Meinungsmarkt". Deshalb bestehe für denjenigen, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, zwar der Anspruch, dass der Forenbetreiber sich von den Nutzeräußerungen distanziert, nicht aber auf Entfernung des Beitrags. Die Unterlassung müsse vom Urheber des Beitrags gefordert werden.

Der in seinen Rechten Verletzte könne allerdings dann Unterlassung fordern, wenn der Forenbetreiber seinen Nutzern ermöglicht, vollständig anonym Beiträge zu verfassen. Im Umkehrschluss bedeutet das eine Haftungsbefreiung für Anbieter von Meinungsforen, wenn sie die Nutzer zweifelsfrei identifizieren und deren persönliche Daten im Fall einer Rechteverletzung an Betroffene weitergeben. Dies könne der Betreiber bei der Erstregistrierung zu einem Forum durchaus fordern, so der Senat.

Er räumt ein, dass einige kritische Meinungen vielleicht nicht den Weg ins Web finden, wenn sie nur unter Preisgabe der persönlichen Daten geäußert werden dürfen. Aber: "Die von den möglichen Teilnehmern vor dem Hintergrund etwa empfundene Einschränkung der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit dadurch, dass sie der Möglichkeit beraubt werden, ihre Beiträge vollständig anonym einzustellen, was einzelne Personen davon abhalten mag, einen Beitrag zu verfassen, ist hinzunehmen."

Im konkreten Fall fordert das Gericht in seinem Urteil von der geschmähten Person folglich, seine Rechte beim namentlich bekannten Urheber des Postings direkt geltend zu machen. Im anderen Fall, bei dem der Name des Urhebers nicht bekannt war, sei der Forenbetreiber in der Störerhaftung. Der Senat hat eine Revision vor dem BGH in der Sache ausdrücklich zugelassen, da "angesichts der Häufigkeit von Meinungsforen im Internet das Auftreten dieser Frage in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten" sei und bisher noch keine höchstrichterliche Entscheidung dazu vorliege.

Rechtsanwalt Wolfgang Mews, Vertreter des Verletzten, sieht durch das Urteil künftig große Probleme für die Rechtspraxis: "Wenn mir ein Forenbetreiber nun einen Namen gibt und der vermeintliche Ersteller des rechtswidrigen Beitrags alles abstreitet, wird es schwer, den richtigen Unterlassungsschuldner in Anspruch zu nehmen. So könnte es erheblich dauern, die Löschung gerichtlich durchzusetzen. Für solche Fälle die Störerhaftung des Forenanbieters außer Kraft zu setzen, schwächt also de facto die Rechte von Verletzten". Sein Mandant erwäge daher, Revision beim BGH gegen das Urteil zu beantragen. (hob/c't)

Wollte ich nur mal hier zeigen, da es ja genau um diese Situation geht...

mfG (Beitrag von Benutzer:Mangarocca, Sig. nachgetragen Ralf )

Der erste Link in den References ist auch nicht mehr abrufbar (Steinhoevel). archive.org hat die Inhalte aber noch archiviert: [1] (nicht signierter Beitrag von 144.41.144.135 (Diskussion | Beiträge) 11:25, 17. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

"Best Practice" unnötiger Anglizismus

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siehe Betreff

Aus Artikeltext gelöscht

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EDIT: nichtsdestotrotz wird seit jeher in Deutschland dieses Urteil genau 100% falsch verstanden, sagt es doch nichts anderes, als daß durch die Anbringung von Distanzierungsmeldungen eben genau NICHT von den Inhalten fremder Anbieter distanziert werden kann. - Diese Information wie sie hier steht ist demnach nicht (oder nicht vollständig) richtig.

Disclaimer wg. Linkhaftung

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Hallo,
der Diclaimer, der hier eingestellt ist, kann für unbedarfte Leser schnell zur Falle werden!!!
Er sollte dringend abgeändert werden. Eine pauschale Distanzierung von Linkinhalten wurde schon von Gerichten als Duldung eben solcher Inhalte aufgefasst und das kann teuer werden. Da ich gerade nicht an meinem Hauptrechner bin, habe ich keinen Alternativtext zur Hand. Ich versuche aber mal aus dem Gedächtnis einen groben Text hier als Diskussionsbasis einzustellen:
Die hier angegebenen Links wurden von uns geprüft und wir konnten keine rechtswidrigen Inhalte feststellen. Sollte jedoch au einer oder mehreren hier verlinkten Webseiten rechtswidriger Inhalt befinden oder nachträglich eingebracht sein, bitten wir sie uns davon in Kenntnis zu setzen. Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von rechtswidrigen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen (entsp. des Urteils vom Landesgericht Hamburg vom 12. Mai 1998). Wir prüfen weiterhin die hier verlinkten Seiten auf bemerkbare rechtswidrige Inhalte und werden bei Bedarf entsp. Links entfernen.
Wie gesagt nur mal eben schnell aus dem Gedächnis hervorgekramt (mach ja nicht jeden Tag eine Seite mit Links und Disclaimer ;-) ).

  • Gruß--Georg 14:44, 6. Jan. 2007 (CET)

2.3 Abs. 2 seit 01.03.07 ungültig

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Das Teledienstegesetz wurde am 01.03.2007 durch das Telemediengesetz ersetzt. Dadurch ist der Absatz 2 in 2.3 so nicht mehr richtig. Neben dem Begriff haben sich auch die Paragraphen verändert.

Gelöscht wg. "Zensurverbot"?

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Der Punkt >Logischer Ansatz wie die Zurechnung fremder Ansichten zu vermeiden< wurde wie dieser DIFF belegt gelöscht. Gründe für die Löschung sind nicht benannt worden. Die Ergänzung Logischer Ansatz wie die Zurechnung fremder Ansichten zu vermeiden ist durchaus sinnvoll und notwendig. Warum lieber Roterraecher löschten Sie, wo ist Ihre Wikiliebe? --78.51.94.131 16:25, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Beispiel eines in satirisch gesteigerter Form gekleideten Angst-Disclaimer

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Disclaimer - Ich distanziere mich von allem - inklusive mir selbst

Hinweis, insbesondere an die Behörden:

Ich distanziere mich hiermit von dem/den Addressaten und Lesern dieses Textes sowie von dessen Inhalt. Ich distanziere mich zugleich von mir selbst und allem was ich latent oder offen denke, sage und meine oder sagen, denken oder meinen könnte.

Ich erkläre ausdrücklich, alle Meinungen, Einschätzungen und jedwede Maßnahme der undesrepublik Deutschland ... und deren Vertreter, Organe und Behörden gutzuheissen. Zugleich erkläre ich, daß ich jedwede Form von, auch latenter, Gewalt gegen Menschen, aber auch gegen militärische oder andere Einrichtungen ablehne.

Dennoch begrüße ich die Militärsanktionen gegen jedwede Ziele, wie ... Jugendliche, Greise, Kinder und Säuglinge, die die BRD ... oder deren Bündnispartner unter Gebrauch von ... ungefälligen Worten oder in gleich welcher anderen Weise, direkt oder indirekt, angreifen oder schädigen oder dies, offen oder latent, vorhaben oder wollen oder hierzu geneigt sind oder jedenfalls geneigt sein könnten.

Die Bestrebungen vieler Regierungen, Bürger nicht in Kenntnis zu setzen über Inhalte und Vorhaben jeglicher Art begrüße ich ausdrücklich als notwendige Maßnahme zum Schutz vor Schurken, die eben diese Kenntnis missbrauchen würden oder einen solchen Missbrauch offen oder latent begrüßen würden oder hierzu jedenfalls neigen könnten.

Ich möchte ausdrücklich meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, daß die BRD und befreundete Staaten die Grundgesetze, die Verfassung und die Menschenrechte der jeweiligen Sach- und Interessenlage folgend flexibel neu bewerten oder gegebenenfalls als unwirksam betrachten und so uns Bürger davor schützen, gefesselt durch die allzu klassische und traditionelle Auslegung dieser Rechtstexte, in der Tat oder potentiell, zum Opfer von bösen Terroristen zu werden. In der Tat habe ich nur einen einzigen Kritikpunkt an unserer Regierung: Die derzeitigen Gesetze sehen noch immer keine Möglichkeit für den Bürger vor, unter vollem und vorbehaltlosem Verzicht auf jedwede Mitwirkung, Meinungsäußerung oder Meinungsbildung eine Blankovollmacht für ihre Volksvertreter und Beamten auszustellen. Ich will aber einräumen, dass eine Vielzahl von Politikern ihre Wahl anscheinend als eine solche Blankovollmacht empfinden und entsprechend handeln.

Salvatorische Klausel: Sollte eine meiner Aussagen, im Ganzen oder in Teilen, nicht vollumfanglich der jeweiligen Willensbildung, tagesaktuellen Erfordernis oder ganz allgemein dem Interesse einer wesentlichen Interessengruppe, Behörde oder Regierung entsprechen, so soll sie als null und nichtig gelten und durch eine den jeweiligen Wünschen entsprechende ersetzt werden.

Ich möchte abschließend ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich allgemeinen Bekundungen meines Umfeldes, von dem ich mich hiermit distanziere, zufolge keine ...[von Rassiesten aller Colleur jemals beanstandete] ... Gesichtszüge habe. Dennoch distanziere ich mich ausdrücklich von meinen Gesichtszügen!

Zuletzt möchte ich mich von den Buchstaben des Alphabets sowie von allen Ziffern distanzieren, da diese schon oftmals im Zusammenhang mit zu missbilligenden Taten, Plänen und Überlegungen missbraucht wurden.

Selbstverständlich distanziere ich mich von der obigen Erklärung im Ganzen oder in Teilen, und halte sie auf Wunsch gerne für verwerflich, wovon ich mich allerdings distanziere.


Besser ist dem Disclaimer - Unwesen die Maske nicht zu nehmen. Oder? --85.176.230.101 18:06, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten


Die Richtlinie http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Diskussionsseiten#Konventionen_bei_der_Benutzung_von_Diskussionsseiten

Verändere nicht die Diskussionsbeiträge anderer Benutzer: NIEMALS, das wird in der Wikipedia als äußerst unhöflich angesehen. Berichtige in fremder Leute Diskussionsbeiträgen auch keine Rechtschreibfehler; es besteht kein Konsens, dass in fremden Diskussionsbeiträgen berichtigt werden darf. http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion%3ADisclaimer&diff=43992600&oldid=43992476 wird hier im Disclaimer massiv verletzt, von einigen welchen selbst die NPOV Feststellung eines Dissens zuviel ist. --78.51.100.124 01:36, 22. Mär. 2008 (CET)Beantworten

der Spass-Disclaimer ist kein Diskussionsbeitrag i.S. der Wikipedia-Diskussionsseiten. Der "Beitrag" sollte daher entsorgt werden. Andreas König 20:09, 23. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Bleib locker Andreas, Du bist hier bei der Wikipedia und nicht in Deinem Beamten-Dienstzimmer. Fluxkompensator 16:19, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Nur Advokatensicht zum Disclaimer

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Diskussion zum Disclaimer aus reiner Advokatensicht sind teilweise nur auf anderen Seiten sichtbar. Hier bzw, mit Sicherheit hier [2] schrieb ein Super-Benutzer

Zitat-Anfang
Ergänzung: Nein, sorry, auch ohne Wikipedia-Links sind die Änderungen unerwünscht. Grüße, Pill (Kontakt) 23:37, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Zitat-Ende

"unerwünscht" diese Phrase ist schon aufschlußreich!

Wer "wünscht" den hier? Gruß --92.227.24.163 08:56, 22. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Verfassungsfeindlich

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Die von vielen Juristen vertretene Auffassung, ein Webseiten- oder Forenbetreiber hafte für die auf seinen Seiten vorhandenen Links (mit) halte ich schlichtweg für einen verfassungsfeindlichen Angriff auf eines der höchsten Rechtsgüter der Bundesrepublik Deutschland: diese Rechtsauffassung ist geeignet, das im deutschen Grundgesetz verankerte Zensurverbot auszuhebeln und zu umgehen und eine zensurgleiche (a) Rechtsstruktur herzustellen, indem es jedermann (1) zwingt, die Äußerungen eines anderen wertend zu beurteilen um nach eigenem Gutdünken (2) dem Dritten, der die Äußerung gemacht hat ggf. das Recht auf freie Meinungsäußerung in Word, Bild und Schrift faktisch und tatsächlich zu entziehen, indem eine Verlinkung unterbleibt oder gelöscht wird - So sieht "Bücherverbrennung" unter elektronischen Bedingungen aus...
ergo: Dies Rechtsauffassung hebelt gleich eine ganze Reihe verfassungsmäßig verbriefter Grundrechte aus, als da sind:
1. Zensurverbot
2. niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden
3. Gleichheitsgrundsatz (die Meinung des Betreibers zählt in dieser Rechtsauffassung regelmäßig mehr als die des Äußerers
4. Sondergerichte sind nicht erlaubt (der Webseitenbetreiber soll laut dieser Rechtsauffassung Entscheindungen über rechtliche Zulässigkeit von Äußerungen treffen, die eigentlich nur einem Gericht vorbehalten sind und wird damit auf das Niveau eines Sondergerichtes gebracht, obwohl er regelmäßig nicht Richter ist.)

...

Daß sich dennoch viele Juristen weitestgehend unwidersprochen diese "Rechts"meinung zu eigen machen (können), wirft ein bezeichnendes Licht auf unser Rechtswesen, das Verfassungsbewußtsein von Juristen und Nichtjuristen in der deutschen Bevölkerung und die Entwicklungsrichtung von "Demokratie" und "Rechtsstaatlichkeit" und wie ich meine, auf gefährliche Entwicklungstendenzen, die eine bereits errungene hohe Verfassungsqualität aus niederen Beweggründen (3) zu demontieren versuchen.
Kurz: Ich halte diese Rechtsmeinung und Rechtspraxis schlichtweg für einen Frontalangriff auf die Verfassung und die fundamentalsten Rechtsgrundsätze eines Rechtsstaates: Die Meinungsfreiheit, das Verursacherprinzip (dessen Aushebelung eine Maßnahme staatlichen Rückgriffes in das Faustrecht bedeutet: Man macht nicht den (möglicherweise nicht greifbaren) Verursacher haftbar, sondern statt seiner willkürlich einen Dritten, der aufgrund der Komplexität der Internetstrukturen (4) möglicherweise nichteinmal weiß, wofür er haftbar gemacht wird.
Daß mit derlei Rechtsauffassungen gleichzeitig auch die bisher als gesichert angesehenen bewertenden Prinzipien rund um das Thema "Vorsatz" wieder aufgeweicht werden und daß damit eine neuerliche RechtsUNsicherheit von Leuten produziert wird, deren Beruf es eigentlich wäre, Rechtssicherheit zu produzieren (wo doch RechtsSICHERHEIT zu den Rechtsstaatsprinzipien gehört und nicht ihr Gegenteil) - dies sei nur am Rande erwähnt.
Fazit:
Es handelt sich (und die Beispiele sind neben diesem mittlerweile Legion) bei der Bundesrepublik Deutschland also schon aufgrund dieser Entwicklungen ohne weiteres erkennbar nicht (mehr?) um einen Rechtsstaat; die eklatanten Gefahren für diesen, die von der im Wikipedia-Artikel dargestellten Thematik, besonders der darüber im Moment(!!) vorherrschenden Rechtsmeinung einiger weniger - aber leider im Moment(!) maßgeblicher Personen ausgehen, sollten in diesem Artikel wenigstens erwähnt(!) werden Über eine Justiz, die unter Umgehung von Rechtsstaatsprinzipien Mißtrauen und gegenseitige Überwachung der Bevölkerung in einem noch nie gekannten Maße praktisch per Gerichtsurteil erzwingt und die damit das Recht auf freie Meinungsäußerung mit der Angst vergällt, zufällig(!!) für einen Dritten haften zu müssen, wird noch an anderer Stelle zu diskutieren sein! Deshalb wäre auch ein Hinweis im Wikipedia-Artikel auf die rechtliche, wie vor allem auch politische Vorläufigkeit der derzeit herrschenden Rechtsauffassungen sicherlich sinnvoll

meint

Rolf

(a)(quantitativ sogar über diese weit hinausreichende, da (im Gegensatz zu früher, als es nur wenige, amtlich bestellte Zensoren gab) damit praktisch jedermann per Gerichtsurteil verpflichtet wird, Zensor zu sein)

(1)(denn ein derart kategorisches Rechtsprinzip läßt sich naturgemäß (schon wegen der nötigen Gleichbehandlungs-Erwägungen) nicht auf den Bereich Internet beschränken, ohne schwerwiegende Gerechtigkeitsprobleme heraufzubeschwören)
(2) womit sich der so zu Beurteilung in vorauseilendem Gehorsam gezwungene praktisch zum Sondergericht macht, das ebenfalls laut Verfassung verboten ist
(3)(hier: systematische Meinungsmanipulation eines ganzen Volkes durch Unterbindung und Unterdrückung kritischer Stimmen und Erzwingung vorauseilenden Gehorsams im Sinne der jeweils von oben verordneten Ideologie mit den Mitteln mißbräuchlich angewandter Rechtsprechung und Staatsgewalt, indem diese den Bürger zwingen, für eine dritte Person zu haften)
(4) => dynamische Webseiten mit wechselnden Inhalten, fehlendes Recht und praktische Unmöglichkeit, die verlinkte Seite vorher vollständig zu erfassen und dauerhaft bezüglich ihrer Inhalte zu kontrollieren

Webseite Disclaimer

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Es ist ziemlich unserios die Schätzungen von Google auf die Anzahl der gefundenen Treffer zu verwenden. Wenn man sich nämlich mal die Mühe macht die angegebenen Links durchzuklicken, stellt man fest dass es gerade mal 800 und nicht 1.5 Mio sind.-- Ch.Boesch 10:56, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Adressat bei E-Mail Disclaimer

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Bei der 'Rechtlichen Bewertung' sehe ich noch zwei weitere Gruende fuer die Unwirksamkeit: in der Regel steht die E-Mail-Adresse des Empfaengers ja in der E-Mail, ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt, kann der Empfaenger an der Stelle nicht zweifelsfrei entscheiden. Noch unklarer wird es, wenn ein beabsichtigter Empfaenger in der Bcc:-Liste des Absenders steht: dann steht seine E-Mail-Adresse nicht in der E-Mail und er waere damit kein 'berechtigter' Empfaenger.

-- kpbenz (21:17, 28. Mär. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Ungenaue Sprache

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Der Artikel stellt durch ungenaue Sprache Vermutungen an. Zum Beispiel unter Website-Disclaimer "Aus Angst,...". Oder "Allerdings", "so stellt sich die Frage,...". --217.6.2.34 09:06, 30. Mai 2012 (CEST)Beantworten

E-Mail Disclaimer

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Bei 'Rechtlicher Bewertung' steht keinerlei Zitat. Bin selbst Jurist, und es gilt immer: Ohne Beleg ist alles nur (nutzlose) Behauptung. Insofern müsste ohne Zitat die Wertung völlig gestrichen werden, ausser es findet sich ein Jurist, der hier rechtsberatend gegenzeichnen möchte. -- 193.27.50.88 17:30, 27. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Daran anschließend: "Allerdings dürften solche E-Mail-Disclaimer nach überwiegender Ansicht unter Juristen unwirksam sein." Wenn das die "überwiegende Ansicht" ist, müsste aber nicht nur diese Aussage belegt werden, sondern v.a. auch die implizite Aussage, dass es Juristen gibt, die *nicht* dieser Auffassung wären. Und damit meine ich nicht irgendeinen Anwalt oder Justitiar einer Firma, deren "Disclaimer" missachtet wurde und der daraufhin versucht, die missachtende Partei irgendwie einzuschüchtern - denn auch Juristen bluffen gern. Sondern eine inhaltlich nachvollziehbare Aussage eines Juristen, der damit *keine* etwaigen Mandanteninteressen vertritt.

Weiter im Text: "Erstens ist es sehr schwierig, einen Dritten zu veranlassen, Gelesenes zu vergessen."

Wie jeder aus allgemeiner Lebenserfahrung weiß, ist das nicht nur schwierig, sondern vollkommen unmöglich: Das geht vielleicht durch die Verabreichung von Psychopharmaka, nicht aber durch Androhungen irgendwelcher Folgen - und nur um letzeres geht es hier. Daher ist die Formulierung nur als ironisch zu verstehen und als solche deplatziert.

"Zweitens würde es sich bei diesen Disclaimern nach überwiegender Ansicht um AGB handeln. Allerdings müssten diese vor dem Öffnen der E-Mail dem Adressaten zugänglich gemacht worden sein, ansonsten sind sie kein Vertragsbestandteil. Meistens befinden sich solche Textabschnitte auch erst unterhalb des Inhaltes einer Nachricht, was jegliche rechtliche Relevanz ausschließt."

Ehrlich gesagt habe ich noch *nie* einen solchen "Disclaimer" gesehen, der tatsächlich *vor* dem eigentlichen Text der Nachricht gestanden hätte. Aber selbst wenn es das gäbe, wäre auch das juristisch nicht haltbar. Wenn durch *mein* Verschulden irgendwelche Informationen in die Hände von Dritten geraten, hafte ich selbstverständlich selbst dafür. Auf keinen Fall kann ich mich durch irgendwelche "Zaubersprüche" selbst von dieser Haftung freistellen (eben das bedeutet ja "disclaimer" - allein die Bezeichnung ist also eigentlich schon falsch). Ob diese nun vor oder nach den eigentlichen Informationen stehen, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Abschließend: Das "AGB"-Argument. Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln, wie der Name schon sagt *Geschäfts-*, d.h. *Vertragsbeziehungen*. Dazu können auch Geheimhaltungsvereinbarungen gehören. Dadurch, dass ich jemandem einseitig unverlangt oder gar unabsichtlich eine Mail sende, kommt aber kein Vertrag zustande (genausowenig wie wenn ich jemandem einen Brief oder ein Fax schicke oder ihn telefonisch oder persönlich anspreche und ihm unverlangt irgendetwas mitteile). Dazu müsste der Empfänger vorher, d.h. bevor die Informationen, auf die sich der "Disclaimer" bezieht, beim ihm ankommen, eine entsprechende Willenserklärung abgegeben haben. Dann ist er aber schon nicht mehr der unbekannte und "unbeabsichtigte" Empfänger, an den der "Disclaimer" sich ausdrücklich richtet... Man sieht: Wie man es dreht und wendet, ein solcher "Disclaimer" ist in jeder Hinsicht Unfug.

Beispiel: Firma A sendet einen Brief mit Informationen für Firma B, die einem Geheimhaltungsvertrag zwischen Firma A und Firma B unterliegen, statt an Firma B versehentlich an Firma C, eine Konkurrentin von B. C, die mit A in keiner vertraglichen Beziehung steht, verwendet diese Informationen jetzt, wodurch B ein finanzieller Nachteil entsteht. Selbstverständlich haftet dann A gegenüber B, weil A gegen den Vertrag zwischen A und B verstoßen hat. A kann diese Haftung aber nicht auf C abwälzen oder ihrerseits irgendwelche Ansprüche gegen C geltend machen. Dafür spielt es keine Rolle, ob ein Hinweis, nur B dürfe den Brief lesen (oder irgendetwas anderes damit machen), am Anfang des Briefs steht, am Ende oder ob es ihn überhaupt gibt (weshalb es solche Hinweise auf Briefen oder Faxen auch nicht gibt.) Für E-Mails gelten aber keine anderen rechtlichen Regeln als für Briefe oder Faxe.

Sofern nicht jemand irgendwelche Urteile oder Fachliteratur hat, aus der hervorgeht, dass auch nur ein einziger Richter oder Rechtswissenschaftler das anders sieht, sollte das auch so im Artikel stehen - und nicht nebulös behauptet werden, das sei lediglich die "überwiegende" Meinung, es gebe aber auch eine (ernstzunehmende) andere. --Protokolldroide (Diskussion) 14:13, 30. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Eltern haften nicht für ihre Kinder

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Ist das bekannte Baustellenschild nicht der Urvater aller Disclaimer? Ist die Rechtslage da ähnlich? Wenn ja, würde das doch als Analogie gut in den Artikel passen. Ich bin mir aber nicht sicher, da kein Jurist. --hjm 00:19, 2. Dez. 2013 (CET)

Das ist doch grade kein Disclaimer – ganz im Gegenteil. Und nebenbei ist es ein reiner Angstmachmythos: Tatsächlich haften Kinder ab dem 8. Lebensjahr grundsätzlich für ihr Handeln selbst (wie bei Erwachsenen auch müssen bestimmte weitere Merkmale erfüllt sein ["schuldhaft"]) und sind auch Eltern nur für ihre eigenen „unerlaubten Handlungen“ haftbar, wozu allerdings die Verletzung der Aufsichtspflicht gehört, was dann regelmäßig bei durch Kinder (oder Jugendliche) verursachten Schadensfällen zu prüfen ist. --Trollflöjten αω 13:37, 26. Okt. 2017 (CEST) PS: Ich habe die Überschrift nachträglich verändert durch Hinzufügung des kursivgesetzten nicht.Beantworten
Wieso ist das kein Disclaimer? Der (offenbar beabsichtigte, aber juristisch unwirksame) Zweck ist doch, jegliche eigene Verantwortung des Baustellenbetreibers für eigene Fehler (unzureichende Absicherung, fehlende Bewachung etc.,) pauschal abzuweisen und diese unabhängig von Alter und Schuldfähigkeit (und tatsächlicher Schuld) des Kindes den Eltern zuzuweisen. Das entspricht doch genau dem Zweck des Email-Disclaimers: Falls ich etwas falsch gemacht habe (bei der Adresse vertippt) und ein Schaden entsteht, bin ich hokuspokusfidubus trotzdem nicht schuld.--hjm 21:03, 30. Aug. 2018 (CEST)

Freie Theoriefindung, Belehrungen, persönliche Empfehlungen...

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Der Artikel strotzt nur so von unbelegten Behauptungen und Belehrungen sowie persönlich erfundener Beispiele. Ich habe sie etwas neutraler gefasst bzw. rausgenommen, teilweise stehen sie auch im Widerspruch zu belegten Textstellen, etwa dass ein derartiger Disclaimer immer und überall wirkungslos sei, so einfach ist es nicht, aber selbst wenn, bräuchten solche kategorischen Aussagen einen Einzelnachweis. --Trollflöjten αω 13:37, 26. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Mustersammlung von heise.de aus 2007

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Ich habe erstmal die im Fließtext angekündigte Mustersammlung auf heise.de dringelassen, obwohl sie natürlich in einem enzyklopädischen Artikel zumindest in der Form nichts zu suchen hat oder negativ WP:WWNI Punkt 9: „keine Sammlung von Anleitungen und Ratgebern“. Alternativ könnte es in die Weblinks verschoben werden, da stellt sich aber die Frage inwieweit die Muster überhaupt fachlich unbeanstandet waren (2Juristen - 3Meinungen) und ob sie nach 10 Jahren überhaupt noch aktuell sind – die Gesetze sind in der 1. Hälfte der 00er-Jahre erarbeitet: tiefstes Online-Mittelalter oder auch Wildwestzeit. --Trollflöjten αω 13:37, 26. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Überarbeitung dringend nötig

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Der Artikel kann eine Überarbeitung dringend vertragen. Für eine Gesamtbearbeitung fühle ich mich als Nichtjurist allerdings nicht berufen. Über den alleinigen Schwerpunkt "Hamburger Landgerichtsdisclaimer" ist die Zeit hinweggefegt. Zwar gibt es den noch reichlich, aber er wurde von Rechtsanwaltsdisclaimern weitgehend abgelöst, die zwar nicht die Falschwiedergaben enthalten, aber ebenso bedeutungslos -und irreführend- sind.

Auch die Erwähnung des (nicht näher bezeichneten) BGH-Urteils ist unglücklich. Der dort verwendete Disclaimerbegriff hat einen völlig anderen Inhalt als der hier diskutierte. Entweder man geht insofern auf das Urteil ein, dass man die Existenz zweier buchstabengleicher Begriffe aufgreift und zwecks Entwirrung erläutert - oder man lässt das einfach weg. Ich überlege noch, ob ich den Absatz lösche. --<))>< (Diskussion) 21:46, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Völlig richtig und ein schönes Beispiel für WP:WWNI. Nach über drei Jahren ohne Besserung habe ich dann mal die Vorlage:Überarbeiten ergänzt. Der komplette Abschnitt Disclaimer#Technischer Ansatz zur Vermeidung der Zurechnung fremder Ansichten z.B. ist im Sinne des Lemmas sachfremd und fällt unter WP:WWNI#4 und erläutert als kleiner Essay, vom Lemma zwar ausgehend, dieses gerade nicht. --Winnie Schneider (Diskussion) 23:06, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten