Diskussion:Dispositionsmaxime

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von FWHS in Abschnitt Parteimaxime
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Dispositionsmaxime“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Privatautonomie

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"Die Dispositionsmaxime ist daher die prozessuale Umsetzung des materiell-rechtlichen Grundsatzes der Privatautonomie."

Das ist nicht ganz korrekt; vielmehr ergeben sich sowohl Vertragsfreiheit als auch Dispositionsmaxime jeweils aus dem Grundsatz der Privatautonomie und bilden insoweit gleichsam die zwei Seiten derselben Medaille. Daher habe ich mir erlaubt, die entsprechende Änderung im Text vorzunehmen. --Bert Heisterkamp 20:52, 5. Sep 2006 (CEST)

Parteimaxime

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Durch den Artikel Offizialmaxime ergab sich die Frage: Parteimaxime = Dispositionsmaxime? Sie sind dort beide als Gegensatz zur Offizialmaxime genannt. Sonst gab es keine weiteren Fundstellen für Parteimaxime innerhalb der Wikipedia. Vielleicht kann ein Fachmensch in den Artikel einbauen, wie die zueinander stehen. Siehe auch Diskussion über den Artikel Offizialmaxime. --FWHS (Diskussion) 11:30, 21. Sep. 2015 (CEST)Beantworten