Diskussion:Disziplinarrecht

Letzter Kommentar: vor 20 Tagen von 2001:A61:43B:F501:34D7:4B5F:3A31:D65C in Abschnitt "Gefangene"

Ich hab gesehen, dass meine Anmerkungen unter Wehrdisziplinarordnung zu finden sind und dementsprechend wieder entfernt. --80.132.164.77 23:14, 12. Feb. 2007 (CET)Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 19:09, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Disziplinarrecht für Soldaten

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Der Artikel stellt nur das Disziplinarrecht der Beamten und Richter dar. Das Disziplinarrecht der Soldaten unterscheidet sich deutlich davon und ist in dem kurzem Abschnitt völlig unzureichend dargestellt. Der Abschnitt für Zivildienstleistende ist obsolet, da der Zivildienst bereits seit 2011 entfallen ist.--Asperatus (Diskussion) 20:20, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

"Gefangene"

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Wenn das "Disziplinarrecht" sich laut Einleitung auf den Bereich des "Öffentlichen Dienstes" bezieht, was haben dann die "Gefangenen" in dem Artikel zu suchen. Liegt hier eventuell eine laienhafte Begriffsvermengung aufgrund Wortgleichheit vor ? --2001:A61:43B:F501:34D7:4B5F:3A31:D65C 22:52, 5. Nov. 2024 (CET)Beantworten