Diskussion:Doppelmord von Horchheim
Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 91.65.180.85 in Abschnitt ... soll gefahren sein ...
Name der Täterin
BearbeitenWarum wird der nicht im Artikel erwähnt?--77.179.175.2 13:31, 5. Okt. 2021 (CEST)
... soll gefahren sein ...
Bearbeiten... soll ermordet haben ... – Warum wird denn hier so eine Möglichkeitsformulierung verwendet, wenn es schon ein rechtskräftiges Urteil gibt? --91.65.182.110 10:24, 18. Feb. 2023 (CET)
- Die Antwort findet sich im nächsten Satz: "...Indizienprozess.." --Dorfheini (Diskussion) 21:42, 13. Mär. 2023 (CET)
- Das ist keine Antwort, jedenfalls keine sinnvolle. Ob jemand eine Tat tatsächlich oder nur vielleicht begangen hat, kann nicht nach einem rechtskräftigen Urteil an den dort verwendeten Beweismitteln festgemacht – oder genauer: in Frage gestellt – werden. Wenn eine Person in einem rechtsstaatlichen Verfahren für eine Tat rechtskräftig verurteilt wurde, so ist davon auszugehen, dass sie die Tat auch begangen hat. --91.65.182.110 15:06, 14. Mai 2023 (CEST)
- Wahrheit (also was wirklich passiert ist) und "rechtskräftiges Urteil" muss nicht das Gleiche sein.
- Ein Gericht handelt nicht immer der Wahrheit entsprechend, aber stets mit gültigem Recht.
- Dieses beruht auf der Politik, und diese auf den Bürgern.
- Recht ist nicht zwingend Wahrheit.
- Ein Urteil ist eine Rechtsprechung, keine Wahrheitsfindung.
- Im angesprochenen Fall hat das Gericht "Recht gesprochen".
- Außer der Täterin weiß kein Mensch der Welt die Wahrheit. --Gibsea106 (Diskussion) 15:57, 8. Dez. 2023 (CET)
- Oooops...muss natürlich "vermutliche" Täterin heißen.
- Sorry... --Gibsea106 (Diskussion) 16:00, 8. Dez. 2023 (CET)
- Wenn es "vermutliche Täterin", heißen muss, dann muss es außerdem auch "Täter(in)" heißen. Denn wenn die Verurteilte nicht die Täterin ist, dann ist jemand anderes der Täter, und dann wissen es diese beiden. Wenn man sich die Hosen schon mit der Keifzange anzieht, dann aber auch richtig! Die hier verlinkte FAZ ist noch besser: Laut Überschrift ist die Täterin die Täterin ("Frau ermordete Schwiegereltern aus Habgier"), im Text hat sie die Taten dann nur vermutlich begangen ("soll [...] nach Koblenz gefahren sein"). Was für ein Schwachsinn. (nicht signierter Beitrag von 91.65.180.85 (Diskussion) 23:20, 11. Jan. 2024 (CET))
- Das ist keine Antwort, jedenfalls keine sinnvolle. Ob jemand eine Tat tatsächlich oder nur vielleicht begangen hat, kann nicht nach einem rechtskräftigen Urteil an den dort verwendeten Beweismitteln festgemacht – oder genauer: in Frage gestellt – werden. Wenn eine Person in einem rechtsstaatlichen Verfahren für eine Tat rechtskräftig verurteilt wurde, so ist davon auszugehen, dass sie die Tat auch begangen hat. --91.65.182.110 15:06, 14. Mai 2023 (CEST)