Diskussion:Drei-Säulen-System (Schweiz)
Weblinks
BearbeitenDer Link "Themenportal Altersvorsorge Schweiz. Wissenswertes über Frühpensionierung, Auswandern im Alter und Tipps für die Budgeplanung nach der Pension" führt zu einem privaten Anbieter, der dort auch seine eigenen Leistungen anpreist. Unabhängige Information, wie es das Ziel von Wiki ist, findet sich dort nicht. -- 83.76.137.171 22:16, 23. Sep. 2007 (CEST)
- Bisherige Links entfernt, da es sich in der Tat um private bzw. klar gewerbliche Einträge handelte, die zudem längst nicht einmal mehr auf dem aktuellen Stand waren. Stattdessen den Link zum Vorsorge Infocenter der AXA Winterthur hinzugefügt, das laufend aktualisiert wird und in dem das Grundlagenwissen zum Dreisäulenkonzept der Schweiz, aktuelle Gesetze, neueste Zahlen, umfangreiche Literaturhinweise, Presseartikel sowie zahlreiche nützliche Links zu finden sind.
rentenklau
BearbeitenSo wünschenswert auch Kritik am Rentensystem ist. Diese Seite ist politisches agitatives POV. Werbung!-- visi-on 13:11, 1. Jan. 2008 (CET)
Unfallversicherung
BearbeitenDas die Unfallversicherung bei selbständig resp. nicht berufstätigen Erwachsenen und Kindern über eine Krankenkasse versichert werden muss, stimmt nicht. Es kann genau so gut über eine "Freiwillige Unfallversicherung", eine Einzelunfallversicherung oder eine Kinder-Unfallversicherung versichert werden. Bitte korrigieren. Gruss Oli
ME stimmt der Eintrag. Nicht berufstätige Erwachsene und Kinder unterstehen dem Versicherungsobligatorium gemäss KVG für Unfall und Krankheit. Von diesem Obligatorium kann jemand für das Unfallrisiko befreit werden, wenn er nachweist, dass er gemäss einer anderen Sozialversicherungsnorm gegen Unfall versichert ist, konkret gemäss dem Unfallversicherungsgesetz UVG (Arbeitnehmer sind für Arbeits- und Freizeit obligatorisch dem UVG unterstellt, sofern sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, Selbständigerwerbende können sich ebenfalls dem UVG unterstellen lassen, tun Sie dies nicht, bleiben sie obligatorisch im KVG gegen Unfall versichert). Um im KVG von der Versicherungspflicht bei Unfall befreit zu werden reicht es auf keinen Fall aus, wenn irgendwo eine privatversicherungsrechtliche freiwillige Unfallversicherung abgeschlossen wird. Solche Versicherungen gibt es, weil aber jedermann im KVG oder UVG für Unfallheilsungskosten obligatorisch versichert ist, decken solche freiwilligen Unfallversicherungen immer nur Kosten, welche nicht durch KVG oder UVG übernommen werden (also zum Beispiel Privatabteilung im Spital anstelle der Allgemeinabteilung).
Ja, der Eintrag stimmt. Es geht um Heilungskosten infolge Unfall bei nicht berufstätigen Personen (weder angestellt noch selbständig) und Kinder: Dafür besteht in der Schweiz Versicherungspflicht. Für die erwähnten Personengruppen ist die Krankenkasse nach KVG die einzige gesetzlich zugelassene Möglichkeit. (nicht signierter Beitrag von 193.134.72.152 (Diskussion) 21:21, 11. Dez. 2012 (CET))
Grobe Lücken
BearbeitenDer Artikel ist insgesamt sehr lückenhaft. So fehlen z.B. die wichtigen Grenzbeträge zur AHV/IV, BVG und UVG sowie ein geschichtlicher Abriss. – Wladyslaw [Disk.] 10:09, 27. Jan. 2009 (CET)
Das stimmt, der Artikel ist insgesamt noch vielerorts unscharf und lückenhaft. Hab mich deshalb gleich mal an eine Überarbeitung gemacht. Es bleibt aber noch einiges zu tun: z.B. einzufügen, dass die AHV eine der Forderungen des Schweizer Generalstreiks (= Landesstreik) vom Nov. 1918 war, dass die 4.,5. und 6. Revision sehr bedeutsam waren und damit ihr Initiator, BR Tschudi, dass die 10. Revision ein weiterer Meilenstein darstellte (Stichwort Frauen) usw. - Bleibe dran. Zeit hat man ja in dieser Coronazeit mehr als genug. — Benutzer:Sarita98 [Disk.] 14:32, 6. April 2020 (CET)
Änderung des minimal versicherten Bruttolohnes ab 2015.
BearbeitenSiehe hier Seit 2015 gültig. http://www.bsv.admin.ch/themen/vorsorge/00039/00335/index.html?lang=de (nicht signierter Beitrag von 212.232.252.76 (Diskussion) 14:20, 6. Jun. 2015 (CEST))
Defekter Weblink
BearbeitenDer folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.bsv.admin.ch/kmu/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDfHt,gGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: 119847 377728 3510514 (aktuell)
Seit 2007 stand die EO in diesem Artikel in der Einleitung
BearbeitenUnd 16 Jahre lang hat sich niemand getraut, diese überlange und falsche Einleitung auch nur zu berühren. Ich hab sie jetzt gekübelt.--Anidaat (Diskussion) 13:12, 28. Jan. 2024 (CET)
Solche Lücken bestehen insbesondere bei der Anhäufung von Alterskapital
BearbeitenIch habe den folgenden Satz entfernt:
Solche Lücken bestehen insbesondere bei der Anhäufung von Alterskapital zur Finanzierung des dritten Lebensabschnitts und bei Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen im Krankheitsfall.
Versteht ihr, was damit gemeint war? --Anidaat (Diskussion) 14:20, 28. Jan. 2024 (CET)