Diskussion:Duale Einkommensteuer
Aktualität / Abgeltungssteuer
Bearbeitenohje. das ist nicht mehr ganz aktuell. die reformvorschläge sind inzwischen umgesetzt, als sogennante "abgeltungssteuer". Werd das bei gelegenheit mal anpassen. --unbekannt
Ländervergleich
BearbeitenJapan fehlt, hat auch duale Einkommensteuer.
Manche Länder besteuern Kapitaleinkünfte überhaupt nicht, ist das dann auch duale Einkommensteuer?-- 93.204.118.205 13:47, 18. Nov. 2011 (CET)
Prinzip
BearbeitenFür Dividenden, kann er geringere die duale Einkommensteuer auch ein Ausgleich für die Doppelbesteuerung der Gewinne sein. Dies trifft jedoch für Zinsen nicht zu. -- 93.204.118.205 13:52, 18. Nov. 2011 (CET)
Spitzensteuersatz
BearbeitenIn dem Artikel passt fast gar nichts mehr. Spitzensteuersatz ist auch nicht mehr 42% sondern 45%. --Flow2 15:58, 9. Jul. 2008 (CEST)
Kritik
BearbeitenWo bleibt die Kritik?
- Kapitaleigner werden so schließlich in erheblichem Maße bevorteilt.
Um das ausgleichen zu können, müssten die Arbeitnehmer eine der des Kapitals vergleichbar starke Stellung haben. Dann wäre natürlich die Kapitalrendite entsprechend verringert, der internationale Vorteil nicht mehr gegeben. Zum Ausgleich alle zu Kapitaleignern zu machen, ist eine rein imaginäre Lösung. - Die duale Besteuerung als (alleinigen) Grund für den Erfolg des skandinavischen Wirtschaftsmodells anzugeben, ist wissenschaftlich nicht korrekt: Das skandinavische Modell unterscheidet sich in vielen weiteren Punkten. Darunter sind insbesondere der höhere soziale Ausgleich, die höhere soziale Sicherheit, mehr Chancengleichheit, aber auch viele weitere Faktoren von Gerechtigkeit und Gemeinschaftlichkeit (Anmerkung: Den sozialen Ausgleich nur als Kostenfaktor zu sehen, ist unsinnig.).
Zu den genannten Punkten sollte sich doch Material finden lassen. -- Tomdo08 14:50, 6. Dez. 2010 (CET)
Absatz "De facto Einführung der dualen Einkommensteuer"
BearbeitenDer neue Absatz ([1]) ist nicht sehr hilfreich und sehr unsystematisch. Der erste Satz ist ein Beispiel. Ob man wirklich ein Beispiel braucht, dass zeigt, dass unterschiedliche Steuersätze zu unterschiedlichen Steuern führen, wage ich zu bezweifeln. Wenn man ein Beispiel möchte, dann wäre dies sinnvollerweise unter "Prinzip" darzustellen. Und wegen WP:NPOV dann sinvollerweise mehrere Beispiele unterschiedlicher Aussage. Dann wird das FG Nürnberg zitiert, das (natürlich zu Recht) feststellt, dass die Einführung der Abgeltungssteuer die Einführung einer dualen Einkommensteuer bedeutet. Das dem so ist, steht vorne im Absatz "Ländervergleich" bereits. Da diese Tatsache unstrittig ist, braucht es nicht einmal einer Quelle dazu. Wenn man eine Quelle zitieren will, dann aber bitte die finanzwissenschaftliche Literatur und nicht ein Finanzgericht.--Karsten11 (Diskussion) 11:42, 28. Dez. 2020 (CET)
- Vielen Dank für die Hinweise! Ich habe versucht einige davon aufzugreifen. Tatsächlich stand für mich nicht die Einführung an sich, sondern die Verfassungskonformität im Vordergrund. Daher mein (ehemaliger) Verweis auf das FG, weil eine gerichtliche Einordnung noch einmal "höher hängt" als Fachliteratur. Die Quellen sind jetzt aber angepasst. Ich habe auch den Titel des Absatzes geändert, in der Hoffnung, dass es jetzt klarer wird. (nicht signierter Beitrag von Reichtumsdaten (Diskussion | Beiträge) 14:09, 29. Dez. 2020 (CET))
- Die Intention wird nun klarer, vielen Dank. Ich bin aber immer noch nicht sicher, ob das hier passt. Das Gutachten ist unter Kapitalertragsteuer_(Deutschland)#Ungleichbehandlung_gegenüber_Einkommensteuer dargestellt. Da passt es auf jeden Fall, weil es sich auf die konkrete Ausgestaltung einer Dualen Einkommensteuer, nämlich der Kapitalertragsteuer (Deutschland) geht (abgesehen davon, dass solche juristischen Fragen natürlich anhand der jeweiligen Rechtskommentare und nicht anhand von Studien von Oppositionsparteien diskutiert gehört). Hier hingegen geht es um das allgemeine Konzept einer Dualen Einkommensteuer. Das ist der falsche Platz.--Karsten11 (Diskussion) 15:26, 29. Dez. 2020 (CET)
- Das leuchtet mir ein. Ist gelöscht.--Reichtumsdaten (Diskussion) 16:30, 29. Dez. 2020 (CET)
- Die Intention wird nun klarer, vielen Dank. Ich bin aber immer noch nicht sicher, ob das hier passt. Das Gutachten ist unter Kapitalertragsteuer_(Deutschland)#Ungleichbehandlung_gegenüber_Einkommensteuer dargestellt. Da passt es auf jeden Fall, weil es sich auf die konkrete Ausgestaltung einer Dualen Einkommensteuer, nämlich der Kapitalertragsteuer (Deutschland) geht (abgesehen davon, dass solche juristischen Fragen natürlich anhand der jeweiligen Rechtskommentare und nicht anhand von Studien von Oppositionsparteien diskutiert gehört). Hier hingegen geht es um das allgemeine Konzept einer Dualen Einkommensteuer. Das ist der falsche Platz.--Karsten11 (Diskussion) 15:26, 29. Dez. 2020 (CET)