Diskussion:Duke of Edinburgh
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Obi-Wahn in Abschnitt 2. Duke of Edinburgh (3. Ernennung)
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Dukedom
BearbeitenZusammen mit dem Dukedom ... Sollte es in der deutschsprachigen Wikipedia nicht das Herzogtum sein? (nicht signierter Beitrag von 91.66.65.205 (Diskussion) 14:30, 14. Aug. 2015 (CEST))
2. Duke of Edinburgh (3. Ernennung)
BearbeitenIch glaube ihr seit ein bisschen schnell. Wäre es für Charles (und Andrew) nicht möglich für sich und ihr Nachfahren auf den Titel zu verzichten? Den Titel eines Herzogs von Sachsen-Coburg und Gotha wollte der Erstgeborene von Victoria und Albert damals ja auch nicht haben, so dass dieser an Alfred und später Carl Eduard fiel. SGR (Diskussion) 18:38, 9. Apr. 2021 (CEST)
- Das College of Arms sieht Charles ohne Hauch einer Einschränkung als Nachfolger (https://www.college-of-arms.gov.uk/news-grants/news/item/187-hrh-the-duke-of-edinburgh) - sieht somit danach aus, dass es so kommt, wie im Artikel beschrieben. SGR (Diskussion) 22:34, 9. Apr. 2021 (CEST)
- Die Erbfolge auf eine Peerwürde ist nicht an den Willen der Erben gebunden. Wer den Titel erbt, richtet sich nach der bei der Verleihung (hier 1947) festgelegten Regelung. Nach ihrer Rechtsnatur fällt der Titel bei Tod des Titelinhabers automatisch und unmittelbar an dessen Heir apparent als neuen Titelinhaber, ohne dass es einer Annahme, eines Bestätigungsaktes oder einer Erbausseinandersetzung bedarf. Andrew kann den Titel realistischerweise erst erhalten, wenn Charles König wird, dadurch alle seine Peerwürden durch Verschmelzen mit der Krone erloschen und Charles als König den Titel in vierter Verleihung für Andrew neu schafft. Der deutsche Titel eines Herzogs von Sachsen-Coburg und Gotha ist keine Peerwürde und folgt anderen Regeln.--Herrgott (Diskussion) 13:33, 10. Apr. 2021 (CEST)
- Ok, dann liegt es also im britisches Recht begründet (das bekanntlich ein Fall für sich ist - da versuche ich dann gar nicht erst tiefer einzusteigen). Übrigens irrt sich der Herrgott auch mal: Es geht um Edward - der Andrew ist schon Duke of York. ;-) SGR (Diskussion) 19:32, 10. Apr. 2021 (CEST)
- Die Erbfolge auf eine Peerwürde ist nicht an den Willen der Erben gebunden. Wer den Titel erbt, richtet sich nach der bei der Verleihung (hier 1947) festgelegten Regelung. Nach ihrer Rechtsnatur fällt der Titel bei Tod des Titelinhabers automatisch und unmittelbar an dessen Heir apparent als neuen Titelinhaber, ohne dass es einer Annahme, eines Bestätigungsaktes oder einer Erbausseinandersetzung bedarf. Andrew kann den Titel realistischerweise erst erhalten, wenn Charles König wird, dadurch alle seine Peerwürden durch Verschmelzen mit der Krone erloschen und Charles als König den Titel in vierter Verleihung für Andrew neu schafft. Der deutsche Titel eines Herzogs von Sachsen-Coburg und Gotha ist keine Peerwürde und folgt anderen Regeln.--Herrgott (Diskussion) 13:33, 10. Apr. 2021 (CEST)
Jetzt müsste der Titel doch mit der Krone verschmolzen und damit wieder frei sein. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 19:53, 8. Sep. 2022 (CEST)
- Definitiv, steht ja auch so im Artikel. Ich weiß nicht, warum Eduard als 3. Duke of Edinburgh eingetragen wurde. Ich habe nichts davon gehört, daß Charles ihm den Titel verleihen will. --Obi-Wahn (Diskussion) 21:35, 10. Sep. 2022 (CEST)