Diskussion:Durchgriffshaftung

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 84.157.57.3 in Abschnitt Durchgriffshaftung bei Vereinen fehlt

Durchgriffshaftung bei Vereinen fehlt

Bearbeiten

Der Artikel beschreibt Fälle von Durchgriffshaftung bei Kapitalgesellschaften, aber nicht bei eingetragenen Vereinen (Außenhaftung des Vortands). Diese tritt u.a. bei Spendenfehlverwendung oder falscher Ausstellung von Spendenbescheinigungen ein - ist also dann weniger Zivilrecht als öffentliches Recht, wohl ein Sonderfall.

Generell: Bei unerlaubten Handlungen des Vorstands. --84.157.57.3 22:51, 18. Jul. 2016 (CEST)Beantworten