Diskussion:E-Twen
Einige Punkte
Bearbeiten- Welcher Führerschein wird benötigt? (erl.)
- Steigungsvermögen unbedingt in Prozent angeben (erl.)
- Ladezeit? (erl.)
- Sind das Standard-Bleiakkus? (erl.)
- Ausstattungsliste ist für meinen Geschmack zu ausführlich (gekürzt)
- "Ausgehend von einer mittleren CO2-Emission eines Kleinwagens... " Was soll uns das sagen? Warum wird wovon ausgegangen? Soll das vielleicht ein Vergleich sein? (entfernt)
- Worauf beziehen sich 100 km Reichweite? "ökonomische (Dauer-)Geschwindigkeit von 50 km/h? Stadtzyklus? (erl.)
- Bremsenergierückgewinnung? (erl.)
- Leergewicht? (Info wird eingeholt)
--Pyrometer (Diskussion) 13:49, 26. Feb. 2013 (CET)
Danke für die Hilfe, werde die genannten Daten bei Gelegenheit einpflegen und/oder anpassen ;)
--E-Twen (Diskussion) 21:44, 26. Feb. 2013 (CET)
Habe nun die Angaben komplettiert, zum Thema Bremsenergierückgewinnung muss ich nochmal Informationen einholen. Kann man den mit den Vorhandenen Angaben schon an die Öffentlichkeit gehen oder ist der Text noch zu werbelastig? --E-Twen (Diskussion) 07:06, 27. Feb. 2013 (CET)
Thema bremsenergierückgewinnung ist eingefügt. Habe oben mal die Punkte abgehakt. gruß --E-Twen (Diskussion) 09:22, 27. Feb. 2013 (CET)
Relevanzproblem
BearbeitenDa der Verkauf des ersten Exemplares nach Angaben der verlinkten „offiziellen Webseite“ noch noch aussteht, ist das "Gute Stück" evtl. noch nicht relevant für Wikipedia. Wie steht es mit Berichten in Fachzeitschriften? --Pyrometer (Diskussion) 13:48, 26. Feb. 2013 (CET)
Soweit mir bekannt, sind erste Vorgespräche mit Fachzeitschriften geführt worden, ein Artikel ist wohl auch gerade in Arbeit. Dementsprechende Angaben werden natürlich bei Verfügbarkeit hinzugefügt. Da der Wagen in der Liste von Elektroautos in Serienproduktion aufgeführt wird, sollte die Relevanz für einen Artikel hoffentlich gegeben sein?
Vielen Dank für die Eröffnung der Diskussion und Hilfe! --E-Twen (Diskussion) 21:29, 26. Feb. 2013 (CET)
Da auch Fahrzeuge in der Entwicklungsphase in Wikipedia relavnt zu sein scheinen, sollte ein Verfügbares Elektroauto dies ebenfalls sein. --E-Twen (Diskussion) 09:22, 27. Feb. 2013 (CET)
Kabinenroller?
BearbeitenIch wundere mich darüber, dass dieses Fahrzeug als Kabinenroller bezeichnet ist.
Früher war Kabinenroller eine Weiterleitung auf Rollermobil. Dort geht es um Kleinstwagen der 1950er Jahre. Aktuell ist Kabinenroller ein eigenständiger Artikel. Dort wird eine Karosseriebauform beschrieben: entweder Fronttür oder Karosserieoberteil klappbar (auch ein Element der 1950er Jahre). Beides trifft auf den E-Twen nicht zu. Vielleicht passt Leichtfahrzeug? --Buch-t (Diskussion) 18:36, 23. Sep. 2013 (CEST)
- "...Versicherung und Kraftfahrzeugsteuer sind niedriger als bei einem normalen Kleinwagen, da der E-Twen nicht als PKW, sondern als dreirädiger Kabinenroller eingeordnet wird..."
- Da scheint es um "Amtsdeutsch" zu gehen. Es gibt womöglich immer noch Überreste von alten Regelungen, die hier seltsame Blüten treiben.
- (Klugschiss:) Ich erinnere mich noch zurück an die Mitte der 1970er, als ein bestimmtes, schon damals sehr altes Modell aus den 50ern Goggomobil aufgrund seiner enorm geringen Leistung mit der alten Variante des Führerschein der Klasse 4 (eigentlich damals für Motorrad bis 250 ccm) gefahren werden durfte. Irgend eine seltsame Detailregelung. Wer diese Kombination von Auto und Fahrerlaubnis hatte, hat seinen Goggo liebevollst gepflegt. Der Wechsel zu einem richtigen Auto hätte eine neue Führerscheinprüfung bedeutet. :-) --Pyrometer (Diskussion) 11:51, 24. Sep. 2013 (CEST)
- Die Einordnung als dreirädiger Kabinenroller ist nicht belegt. Durch wen eingeordnet? Angenommen, das stimmt, dann wäre zwar der Begriff Kabinenroller richtig, aber der Link auf unseren Artikel Kabinenroller bleibt unpassend. Ich schlage weiterhin Leichtfahrzeug vor.
- Goggomobil und Klasse 4 sind bekannt. Darum gab es später auch umgebaute Fiat mit Goggo-Motor. --Buch-t (Diskussion) 19:14, 24. Sep. 2013 (CEST)
- Tja, was soll man da machen? Wenn Versicherungen und Straßenverkehrsbehörden ein Vehikel als "Kabinenroller" einordnen (nach welchen Kriterien auch immer) und sich dabei nicht um genau die Kennzeichen scheren, die in Wikipedia und anderswo als definierend für Kabinenroller gelten, dann ist da ein Widerspruch.
- Gibt es nicht gerade derzeit "Motorroller" mit Doppelvorderrrad, die je nach Spurweite als PKW oder als Zweirad gelten? Will damit sagen: Die "amtlichen" Einordnungen scheinen dem unbedarften Laien manchmal etwas seltsam. :-)
- Ich habe den Eindruck (aber keine Gewissheit), dass das "Kabinenroller" von deutschen Importeur des E-Twen stammt. Von daher vermute ich, dass zumindest die behördliche und versicherungstechnische Einordnung stimmen dürfte. Aber belegt ist sie wohl tatsächlich nicht. Andererseits: Wo ist belegt, dass es sich (behördlich/versicherungstechnisch) um einen PKW (Kleinwagen) und 'nicht' um einen Kabinenroller handelt?
- Ich bin etwas ratlos... --Pyrometer (Diskussion) 20:22, 24. Sep. 2013 (CEST)
- Nachtrag: zugehörige Website: Dort in der FAQ:
- "Warum hat der e-Twen nur 3 Räder?"
- "Der e-Twen ist kein Elektroauto sondern ein dreirädriger Kabinenroller mit Elektroantrieb. Diese Bauform erleichtert die Straßenzulassung ... "
- Hilft das weiter? So in der Richtung "ein 3-rädriger Elektro-Kleinwagen, der als Kabinenroller zugelassen und versichert wird..." --Pyrometer (Diskussion) 20:38, 24. Sep. 2013 (CEST)
- Tja, was soll man da machen? Wenn Versicherungen und Straßenverkehrsbehörden ein Vehikel als "Kabinenroller" einordnen (nach welchen Kriterien auch immer) und sich dabei nicht um genau die Kennzeichen scheren, die in Wikipedia und anderswo als definierend für Kabinenroller gelten, dann ist da ein Widerspruch.
- Der letzte Satz ist das, was mir vorschwebt. Den Begriff Kabinenroller (ohne Link) nur in Verbindung mit Zulassung/Versicherung erwähnen. --Buch-t (Diskussion) 20:49, 26. Sep. 2013 (CEST)
- Ähnlich sehen z.B. der Reliant Regal, Reliant Rialto oder Reliant Robin aus. Die sind als "Kleinstwagen" (Klasse) und dann, je nach Bauart, als "Limousine", "Kombilimousine" oder "Kombi" (Karosserieversion) bezeichnet. Wäre das vielleicht eine Möglichkeit? --MartinHansV (Diskussion) 12:21, 14. Nov. 2013 (CET)
- Klasse Kleinstwagen oder Leichtfahrzeug. Bauart wie von MartinHansV geschrieben. --Buch-t (Diskussion) 18:13, 14. Nov. 2013 (CET)
- Ich habe es nun im Text geändert, nachdem das Portal zu dem Schluss kam, dass Kabinenroller gar keine Karosseriebauform ist. --Buch-t (Diskussion) 10:51, 12. Sep. 2015 (CEST)
- Klasse Kleinstwagen oder Leichtfahrzeug. Bauart wie von MartinHansV geschrieben. --Buch-t (Diskussion) 18:13, 14. Nov. 2013 (CET)
- Ähnlich sehen z.B. der Reliant Regal, Reliant Rialto oder Reliant Robin aus. Die sind als "Kleinstwagen" (Klasse) und dann, je nach Bauart, als "Limousine", "Kombilimousine" oder "Kombi" (Karosserieversion) bezeichnet. Wäre das vielleicht eine Möglichkeit? --MartinHansV (Diskussion) 12:21, 14. Nov. 2013 (CET)
- Der letzte Satz ist das, was mir vorschwebt. Den Begriff Kabinenroller (ohne Link) nur in Verbindung mit Zulassung/Versicherung erwähnen. --Buch-t (Diskussion) 20:49, 26. Sep. 2013 (CEST)