Diskussion:EU-Direktive

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Kybing

Wieso verweist dieser Artikel auf die EG-Verordnung? "Direktive" wird meiner Erfahrung nach hauptsächlich für EG-Richtlinien verwendet, wegen der sprchlichen Nähe zum englischen Wort dafür (directive). Ich halte die binnen einer Minute revertierte Änderung von Southpark für korrekt und angemessen. -- H005 10:52, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Richtig. D.h. streng genommen existiert der Begriff im Deutschen überhaupt nicht. Trotzdem begegnet man ihm ab und zu als schlechte Übersetzung, meist aus dem Englischen (aber auch z.B. frz. "directive", span. "directiva").--Kybing 17:44, 6. Feb. 2011 (CET) Ich habe mich nun entschlossen, nicht einfach die Weiterleitung zu ändern, da "EU-Direktive" ja ein falscher Begriff und nicht technisch identisch ist mit "EU-Richtlinie", sondern einen Artikel mit einer kleinen Erklärung zu schreiben.--Kybing 17:47, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten
So, und bevor es wieder jemandem einfallen sollte, die falsche Weiterleitung wiederherzustellen, möchte ich empfehlen, einfach Art. 288 AEUV in den verschiedenen Sprachfassungen zu lesen.--Kybing 17:57, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Du hast in der Sache völlig Recht, aber würde es nicht genügen, auf Richtlinie (EU) weiterzuleiten und dort in der Einleitung klarzumachen, dass "Direktive" ein nur umgangssprachliches Synonym (aufgrund der Lehnübersetzung) ist? Schließlich ist der Begriff eigentlich doch eindeutig; EU-Verordnungen jedenfalls werden üblicherweise auch umgangssprachlich nicht als Direktive bezeichnet.--El Duende 18:47, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Um es vorauszuschicken: Mit Deinem Vorschlag kann ich gut leben. Natürlich war das auch mein erster Gedanke, da ja schon eine Weiterleitung bestand, wenn auch eine falsche. Aus 2 Gründen, einem grundsätzlichen und einem praktischen, habe ich einen eigenen Artikel vorgezogen:
1. Ich finde es im Fall eines nicht eindeutigen oder oft falsch verwendeten Begriffs übersichtlicher, wenn man als erstes kurz und knapp die begriffliche Klärung bekommt (übrigens: "EU-Verordnungen jedenfalls werden üblicherweise auch umgangssprachlich nicht als Direktive bezeichnet." In der Versionsgeschichte kannst Du sehen, dass mindestens 2 Autoren hier genau dieser Meinung waren).
2. Dazu kam, dass ich die Einleitung des Artikels Richtlinie (EU) nicht wirklich geglückt finde. M.E. müsste man sie ganz überarbeiten. Nun ist die Zeit, in der ich mal halbwegs firm in Europarecht war, so Mitte der 90er war (Vertragsstand: Maastricht) und ich die Einzelheiten deswegen erstmal nacharbeiten müsste. Dafür hatte ich einfach weder nicht die Zeit (ein bisschen durch den AEUV gefressen habe ich mich jetzt schon....vielleicht mach ich's ja noch), und sonst hätte ich die begriffliche Klärung hätte ich nur irgendwie reinflicken können. Da schien mir die gewählte Lösung für jedenfalls für den Moment die größere relative Verbesserung.
Kann man aber natürlich auch anders sehen. Nichts, weswegen ich mich prügeln würde.--Kybing 23:47, 10. Feb. 2011 (CET)Beantworten