Diskussion:Ehe im Römischen Reich
1 patria potestas und pater familias 2 sui iuris
Die ersten beiden Abschnitte hhaben eigentlich nicts mit dem Eherecht zu tun. --Decius 21:47, 21. Dez 2005 (CET)
5. Manus-freie Ehe In der Manus-freien Ehe wurde die Ehefrau beim Tod ihres Mannes zu einer eigenen Rechtsperson (sui iuris). <-- Dieser Satz ist falsch, das war so in einer manus-Ehe. In einer Ehe sine manu hing der Status der Frau nicht von ihrem Ehemann, sondern vom Leben ihres pater familias ab. -- Hungi, 17.2.2006
Manus/Ehe Im Vergleich mit der Stellung der Frau im klassischen Athen war die römische Frau selbst als matrona, d.h. als Ehefrau, in der Manus-Ehe, angesehener und erheblich selbstständiger. ...Satiriker wie Martial und Juvenal fanden hier die Grundlage dafür, sich über die Sittenlosigkeit und Vergnügungssucht der Frauen zu mokieren.
Das scheint mir nicht klar genug. Gerade die roem. Knechtung der Frauen / nicht die griechische Libertinage / wang sie doch in die Doppelmoral, die dann Juvenal verspottet. So wies da steht kann man denken es ware umgekehrt--Thomas Völker 15:38, 1. Jun. 2007 (CEST)
Polygamie oder Monogamie?
BearbeitenWar im Römischen Reich die Polygamie verboten, wurde sie geduldet oder war sie gar gesetzlich erlaubt? 87.165.144.185 07:57, 25. Mär. 2008 (CET)
Mischehe
BearbeitenEs fehlt ein Hinweis auf die Mischehe. --Beastie Boy 06:38, 1. Nov. 2008 (CET)
matrimonium provinciale
BearbeitenWas ist darunter zu verstehen? (Gefunden bei Suet. Iul. 51) --85.179.84.237 14:26, 2. Sep. 2014 (CEST)