Die gesetzliche Lage über die Namensführung innerhalb einer Ehe hat sich mittlerweile geändert. Es wird nicht mehr automatisch der Name des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen. Siehe ABGB: "§ 93. (1) Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten gemeinsamen Familiennamen. Mangels einer solchen Bestimmung behalten sie ihre bisherigen Familiennamen bei." (nicht signierter Beitrag von 2001:628:404:2F:1182:A100:87EE:64B7 (Diskussion | Beiträge) 12:16, 2. Mär. 2016 (CET))
- Ich habe dies im Artikel geändert. (Der obige Kommentar vom 2. Mär. 2016 war ebenfalls von mir.) --Florian999 (Diskussion) 09:55, 20. Sep. 2016 (CEST)